50 Jahre Zentralstelle

Über 50 Jahre Arbeit der Zentralstelle KDV für die Sicherung und Verwirklichung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung.

Die Geschichte des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes von 1949 spiegelt drei besonders interessante Aspekte des Übergangs in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte wider.

Der erste betrifft den Übergang vom Ende des faschistischen Nazi-Regimes zu einem von den West-Alliierten mit gestalteten Staatswesen – die Jahre von 1945 bis 1949/1956. Die Parole „Nie wider Krieg“ war mehrheitsfähig. Art. 4 Abs. 3 GG ein – nach sehr kontroversen Debatten – vorsichtig formuliertes Zeichen, aber immerhin von Verfassungsrang. Der zweite Übergang ist der vom besiegten Deutschland zu einem Mitglied der westlichen Staatengemeinschaft. Die damit verbundene Wiederaufrüstung einschließlich der Pläne zur atomaren Bewaffnung der Bundeswehr verwandelten den KDV-Recht von einer Absichtserklärung zu einem wichtigen Grundrecht. Dieser Übergang umfasst die Jahre von 1956 bis zur Aussetzung der Wehrpflicht 2011.

Der dritte Übergang betrifft den Wechsel von der Wehrpflichtarmee zur Freiwilligenarmee mit weitreichenden Konsequenzen für Funktion, Einsatzentscheidungen und Ausrüstung, der Bundeswehr. Der Blick in die Zukunft lässt dabei nichts Gutes erahnen.

Von den vielfältig-interessanten Materialien, die Sie auf unserer Homepage finden, möchten wir Sie insbesondere auf die Interviews hinweisen: „Von der Einführung der Wehrpflicht 1957 bis zu ihrer Aussetzung – Ein Rückblick auf fünf Jahrzehnte politischer Auseinandersetzungen – Interviews mit Zeitzeugen“. Eine anschauliche Illustration der zweiten Übergangsphase.

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  2. Geht es auch ohne Militär?
  3. Schwarzbuch Wehrpflicht - 99 Fälle

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