8. Kraftfahren im Zivildienst - Neues Merkblatt
Das Pfarramt für Zivildienst der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Riedstraße 2,
64295 Darmstadt, Tel.: 06151/367002) hat ein umfangreiches, gut gegliedertes und gut
lesbares Merkblatt zum Kraftfahren im Zivildienst" herausgegeben. Die Kapitel sind
überschrieben: Grundsätzliches, Anweisungen zum Verhalten im Straßenverkehr,
Kraftfahren mit einem Dienstfahrzeug, Benutzung von privateigenem PKW des ZDL,
Personenbeförderung, Dienstreisen, Tägliche Fahrt zum und vom Dienst.
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9. Vegetarier
Das Bundesministerium der Verteidigung hat den Abgeordneten des Deutschen Bundestages
folgenden Bericht (wir dokumentieren Auszüge) vorgelegt:
Bericht zur Frage, ob Vegetarier vor der Einberufung zum Wehrdienst zur Umstellung ihrer
Ernährungsgewohnheiten auf fleischhaltige Ernährung aufgefordert werden
... Mit der 1994 begonnen Einführung einer neuen Verpflegungskonzeption existiert
mittlerweile in über 60 % der Truppenküchen das Angebot einer Komponentenverpflegung
als Mittagskost mit frei wählbaren Einzelkomponenten und einer Salatbar. Sie hat das
bisherige Angebot eines einzelnen Mittagsgerichtes abgelöst. Wehrpflichtige mit besonderen
Kostformen werden grundsätzlich in Standorten eingesetzt, in denen die neue
Verpflegungskonzeption eingeführt ist. Damit ist es gemäßigten Vegetariern, die den weit
überwiegenden Anteil der Anhänger alternativer Kostformen ausmachen, zukünftig möglich,
sich abwechslungsreich und weitgehend bedarfsdeckend zu ernähren. Der Truppenarzt bietet
hierzu eine begleitende Ernährungsberatung an. ... Anhänger extremer und gesundheitlich
stark bedenklicher Kostformen (Veganer, Makrobiotiker, ...) sind nach wie vor im Einzelfall
auf ihre Wehrdienstfähigkeit zu überprüfen.
Merkblatt für Wehrpflichtige mit besonderen Kostformen
(Herausgeber: BMVg - InSan I 1 - Az 42-13-50 im Januar 1997)
1. Im Paragraph 18 des Soldatengesetzes ist festgelegt, daß der Soldat auf dienstliche
Anordnung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet ist. In
Verwaltungsvorschriften sind die Voraussetzungen für die Verpflichtung und
Ausnahmeregelungen näher geregelt.
2. Die Truppenverpflegung ist eine Gemeinschaftsverpflegung, die als Mischkost allgemeine
Verzehrgewohnheiten und die durch den Wehrdienst zu erwartende körperliche und
klimatische Belastung berücksichtigt. Die Zusammensetzung erfolgt nach den Empfehlungen
der Deutschen Gesellschaft für Ernährung" (DGE) und somit auf der Grundlage
gesicherter ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse. Damit ist die Versorgung mit allen
lebenswichtigen Nährstoffen erfüllt und eine vorbeugende Wirkung gegen
ernährungsbedingte Krankheiten gewährleistet.
3. Mit individuellen vegetarischen oder anderen alternativen Kostformen ist unter den
spezifischen Belastungen des Wehrdienstes eine optimale Versorgung mit allen Nähr- und
Wirkstoffen nicht immer möglich. Daher werden in der Truppenverpflegung regelmäßig auch
Fleisch, Fleischwaren, Fisch, Ei und Eiprodukte sowie Milch und Milchprodukte eingeplant.
4. Im Rahmen der in den Truppenküchen angebotenen Komponentenverpflegung ist eine
ausgewogene Auswahl für Ovo-Lacto- und Lacto-Vegetarier möglich. Hierzu kann die
Beratung durch den Truppenarzt in Anspruch genommen werden.
5. Extreme Ernährungsformen, die den Ausschluß zahlreicher Lebensmittelgruppen und/oder
eine einseitige Nahrungsmittelauswahl beinhalten (Vegane Kost, Makrobiotik, ...) sind
gesundheitlich bedenklich. Eine adäquate Nähr- und Wirkstoffversorgung aus den
Bestandteilen der Truppenverpflegung ist mit diesen Kostformen daher nicht möglich."
Im Zivildienst wird ebenfalls durch die Einberufung zu bestimmten Zivildienststellen den
Ernährungsgewohnheiten der Dienstleistenden Rechnung getragen. Beim Bundesamt für den
Zivildienst, 50964 Köln, kann eine Liste mit Zivildienststellen angefordert werden, die
besondere Kostformen anbieten.
10. Zahlen zur Kriegsdienstverweigerung
Pressemeldungen nach dem ersten Quartal 1997 deuteten darauf hin, daß die Zahl der KDV-Anträge rückgängig ist. Bisher sagten die Rückschlüsse von den eingegangenen Anträgen im
ersten Quartal eines Jahres auf das Gesamtjahr mehr über das Wunsch"-Denken des
Informanten als über die am Jahresende vorliegenden Fakten aus. Das scheint in diesem Jahr
auch wieder so zu sein. Wir stellen Ihnen deshalb die Zahlen zu den Geburtsjahrgängen 1971
bis 1978 vor, wie sie am 31.12.1996 waren: