Auslaufmodell Wehrpflichtarmee?!
Berthold Meyer
Vortrag bei der Mitgliederversammlung der Zentralstelle für Recht und Schutz der
Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V. am 6.11.2004 in Berlin
Bei der Vorbereitung meines heutigen Vortrages habe ich mich gefragt, ob ich
Ihnen eigentlich überhaupt etwas sagen kann, was Sie nicht schon seit langem wissen
oder heute im Zusammenhang mit dem Bericht des Vorstandes erfahren haben. Ich
habe meine Zweifel, und die fangen schon beim Titel des Vortrages an, wobei ich
mich fragte, ob ich ein Fragezeichen oder ein Ausrufungszeichen dahinter setzen
sollte.
Die jüngsten Entwicklungen, insbesondere die Änderungen des Wehrdienst- und
des Zivildienstgesetzes sprechen für das Ausrufungszeichen: Es wird Zeit, vom
Gesetzgeber Konsequenz zu verlangen und den der FDP-Fraktion verweigerten
Beschluss der Aussetzung der Wehrpflicht noch in dieser Legislaturperiode
nachzuholen. Die Erfahrungen mit der Bundeswehrreform seit 1990 lassen allerdings
nicht erwarten, dass dieser Schritt so bald vollzogen wird, denn gute Gründe dafür gab
es schon mehrfach, und immer wieder obsiegten jene Kräfte in Regierung und
Parlament, die mit Händen und Klauen an der Wehrpflicht festhalten. Diese Politik, die
ich schon vor Jahren einmal als ein Beispiel für „Konfliktverwaltung" dargestellt habe,
möchte ich Ihnen im ersten Teil meiner Ausführungen noch einmal vergegenwärtigen.
Im zweiten Teil will ich mich mit den Gründen befassen, die die Befürworter der
Wehrpflicht noch immer ins Feld führen, und aufzeigen, dass sie weitestgehend
überholt sind. Im letzten Teil möchte ich noch auf ein neues Begründungsmuster zu
sprechen kommen, das vor wenigen Wochen vom CSU-Vorsitzenden Stoiber in die
Debatte eingeführt wurde. Vor dem Horizont, dass die Unionsparteien in zwei Jahren
wieder an der Regierung sein könnten, veranlasst es mich zu fragen, ob die
Wehrpflicht nur deshalb ein Auslaufmodell ist, weil sie dann durch eine
„sicherheitspolitische Dienstpflicht" ersetzt wird.
1. Die halbherzigen Bundeswehrreformen
Nach der deutschen Vereinigung 1990 musste die Bundeswehr bis Ende 1994 von
495.000 auf 370.000 Mann reduziert werden. In dieser Umbauphase hatte niemand
die Absicht, obendrein noch die Personalstruktur der Streitkräfte zu reformieren.
Vielmehr wurden weiterhin Wehrpflichtige eingezogen und ausgebildet. Begründet
wurde dies nicht nur mit traditionellen Erklärungen wie der Sicherung der
Aufwuchsfähigkeit für den Fall eines Krieges und der gesellschaftlichen Einbindung
der Streitkräfte, sondern mit einem neuen Argument: Die damalige Bundesregierung
von CDU/CSU und FDP sah in Übereinstimmung mit der SPD in der Wehrpflicht eine
Schlüsselfunktion zur Integration der jungen Menschen aus den neuen
Bundesländern.
Wenige Zeit später zeigte sich, dass sich die Aufgaben der Bundeswehr nicht nur
durch den Wegfall des Ost-West-Konflikts grundlegend änderten. Während des II.
Golfkrieges hatte sich die Bundesregierung 1990/91 noch den Wünschen,
Militäreinheiten an den Golf zu entsenden, unter Verweis auf eine enge Auslegung
des Artikels 24, Absatz 2 GG entziehen können.
Ab 1992 übernahm die Bundeswehr aber erstmals umfangreichere Verpflichtungen
im Rahmen von UNTAC in Kambodscha mit rund 150 Sanitätssoldaten und ab August
1993 mit 1.700 Angehörigen des Heeres und 600 Marinesoldaten bei der UNOSOM II-Mission in Somalia.
Daraufhin zogen die Bundestagsfraktionen von FDP und SPD vor das
Bundesverfassungsgericht. Sie wollten geklärt wissen, ob und unter welchen
Bedingungen derartige Aktionen durch das Grundgesetz gedeckt seien. Das Gericht
entschied am 12. Juli 1994, dass „auch Bündnisse kollektiver Selbstverteidigung ...
Systeme gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne von Art. 24 Abs. 2 GG sein
(können), wenn und soweit sie strikt auf die Friedenswahrung verpflichtet sind". Damit
waren sowohl Einsätze im Rahmen der Vereinten Nationen wie im Rahmen der NATO
höchstrichterlich legitimiert. Das Gericht entschied darüber hinaus, für derartige
Einsätze sei eine „grundsätzlich vorherige - konstitutive Zustimmung des Deutschen
Bundestages einzuholen".
Verteidigungsminister Rühe hatte am 4. April 1994 - dem Karlsruher Urteil
vorgreifend - ein Weißbuch vorgelegt, das im Zusammenhang mit der
Aufgabenerweiterung der Bundeswehr erstmals die Begriffe
„Hauptverteidigungskräfte" und „Krisenreaktionskräfte" als Unterscheidungsmerkmal
für den Präsenzgrad bestimmter Teile des Heeres, aber auch für eine Aufgabenteilung
verwandte. In einer damals ausgegebenen „Konzeptionellen Leitlinie" für die
Bundeswehrplanung wird betont, die Forderung an Verfügbarkeit und Professionalität
verlange, dass die Krisenreaktionskräfte „überwiegend aus Zeit- und Berufssoldaten
bestehen." Die „Leitlinie" lässt aber den Dienst von Wehrpflichtigen in diesen
Einheiten zu. Sie schuf dafür die Zwitterfigur des freiwillig länger dienenden
Wehrpflichtigen, der bei wesentlich besserer Vergütung bis zu 23 Monate Dienst
leistet.
Demgegenüber wurde für reguläre Wehrpflichtige die Grundwehrdienstzeit von 12
auf 10 Monate gesenkt. Durch Ausdehnung des Wehrpflichtbegriffs auf freiwillig
Längerdienende sollten die Wehrdienstleistenden als Scharnier zwischen den beiden
Teilen der Truppe fungieren. Damit wollte man die Aufspaltung der Streitkräfte in eine
Interventionsarmee und eine Heimatschutztruppe verhindern, nicht zuletzt, um für Zeit-
und Berufssoldaten den Dienst bei den „Hauptverteidigungskräften" nicht unattraktiv
werden zu lassen, für deren Ausrüstung mit modernem Kriegsgerät immer weniger
Geld zur Verfügung stand.
Noch während Rühes Amtszeit sank der Umfang der Bundeswehr von den anfangs
vorgesehenen 370.000 auf 338.000 Soldaten. Dieser Abbau konnte angesichts des
zunehmenden Bedarfs für Kriseneinsätze nur zu Lasten der Hauptverteidigungskräfte
erfolgen, was einen überproportionalen Rückgang bei den Plätzen für Wehrpflichtige
zur Folge hatte. Daher sollte die erwähnte Kürzung des Grundwehrdienstes vor allem
der Wehrgerechtigkeit dienen.
Trotzdem stellte die Gesellschaft, vor allem die Jugendlichen, der Sinn der
Wehrpflicht mehr und mehr in Frage. Dies ist nicht zuletzt an der Zunahme der Zahl
der Kriegsdienstverweigerer abzulesen, die schon Mitte der 1990er Jahre etwa ein
Drittel der Jahrgänge umfasste. Daher mahnte der damalige Bundespräsident Roman
Herzog schon auf der Kommandeurtagung der Bundeswehr im November 1995: „Die
Wehrpflicht ist ein so tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers,
dass ihn der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere
Sicherheit des Staates wirklich gebietet. ... Ihre Beibehaltung, Aussetzung oder
Abschaffung und ebenso die Dauer des Grundwehrdienstes müssen
sicherheitspolitisch begründet werden können." Eine solche Begründung konnte die
Politik damals nicht liefern.
Immerhin vereinbarte beim Regierungswechsel im Herbst 1998 die rot-grüne
Koalition eine Wehrstrukturkommission einzusetzen. Verteidigungsminister Scharping
berief diese unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundespräsidenten Richard von
Weizsäcker. In ihrem Bericht vom 23. Mai 2000 heißt es:
„Die Bundeswehr des Jahres 2000 ist ... zu groß, falsch zusammengesetzt und
zunehmend unmodern. In ihrer heutigen Struktur hat die Bundeswehr keine Zukunft.
Die Wehrform produziert zu große Personalumfänge bei gleichzeitig zu schwachen
Einsatzkräften." Zwar überschrieb die Kommission den Tenor ihrer Forderungen mit
„Erneuerung von Grund auf". Doch traute sie sich in ihrer Mehrheit nicht, diesen
Anspruch auch durchzuhalten, denn das Strukturmodell, auf das sich zwei Drittel der
Kommissionsmitglieder verständigten, hätte zwar die Bundeswehr auf 240.000
Soldaten verkleinert und den Anteil der Wehrpflichtigen auf 30.000 gesenkt. Es wagte
aber nicht den letzten Schritt, den nur sechs der Mitglieder zu gehen bereit waren, die
in ihrem „Abweichenden Votum" in einem Zeitraum von 4 - 6 Jahren den Übergang zu
Freiwilligenstreitkräften von 220.000 Soldaten und die Aussetzung der Wehrpflicht
forderten.
Offenbar hatte Scharping geahnt, die Vorschläge der Kommission könnten aufgrund
der Autorität des ehemaligen Bundespräsidenten in der Öffentlichkeit ein zu positives
Echo finden und ihn daran hindern, seine eigenen Zukunftsvorstellungen
durchzusetzen. Er hatte ohnehin schon lange vor dem Abschluss der Berichte
kundgetan, er wolle, was immer von der Weizsäcker-Kommission vorgeschlagen
werde, an der Wehrpflicht festhalten. Außerdem hatte er den Generalinspekteur der
Bundeswehr, von Kirchbach, beauftragt, ein „Eckwerte-Papier" zu verfassen, das
gleichzeitig mit den Reformvorschlägen der Kommission am 23. Mai 2000 vorgestellt
wurde. Scharping bedankte sich bei der Weizsäcker-Kommission und entließ von
Kirchbach aus seinem Amt. Einige Tage später erklärte der Minister zwar, er stimme
mit 80 Prozent der Weizsäcker-Vorschläge überein, nur bei der Ausgestaltung der
allgemeinen Wehrpflicht und der Reduzierung der rund 600 Standorte der
Bundeswehr wollte er ihnen auf keinen Fall folgen, doch waren dies entscheidende
Teile des Gutachtens. Schon am 5. Juni 2000 präsentierte der neue
Generalinspekteur Kujat ein von ihm noch als Leiter des Planungsstabs erarbeitetes
drittes Modell, das ebenfalls die Beibehaltung der Wehrpflicht und dabei die
Einberufung von 100.000 jungen Männern pro Jahr und eine Wehrdienstdauer von 6-9
Monaten vorsah.
Obwohl es in den politischen Parteien damals durchaus Meinungsunterschiede zur
künftigen Wehrstruktur gab, kam es in der entscheidenden Debatte des Bundestages
am 7. Juni 2000 zu keiner ernsthaften Diskussion über die Wehrpflicht. Einzelne
Redebeiträge aus der Koalition ließen zwar rot-grüne Positionsdifferenzen hinsichtlich
der Wehrstruktur erkennen. Doch da die SPD nicht breit war, die Wehrpflicht zur
Disposition zu stellen, und die Grünen zu schwach waren, um ihre Position
durchzusetzen, machten sie diese Frage nicht zu einem Streitpunkt der Koalition.
Die Bundeswehr begann alsbald damit, die Scharping-Kujatschen
Reformvorstellungen umzusetzen. Sichtbarste Zeichen dafür waren die zum 1. Januar
2002 erfolgte Verkürzung des Grundwehrdienstes auf neun Monate, verbunden mit
der Möglichkeit, diesen in sechs Monaten plus zweimal sechs Wochen abzuleisten,
was bisher jedoch nur wenige tausend Soldaten wahrnahmen, sowie die Absenkung
der Zahl der Soldaten auf insgesamt 285.000.
Als nach der Entlassung Rudolf Scharpings am 18. Juli 2002 Peter Struck das
Verteidigungsressort übernahm, „outete" er sich sofort als Befürworter der Wehrpflicht.
Da die Grünen weiterhin für deren Aufhebung eintraten, war es bei der Neuauflage der
Koalition im Herbst 2002 erneut erforderlich, in dieser Frage einen Formelkompromiss
zu finden: Für die materielle Ausstattung und den Personalumfang sollten die
Vorschläge der Weizsäcker-Kommission die Richtschnur bilden - und „Noch vor Ende
der laufenden Legislaturperiode muss erneut überprüft werden, ob weitere
Strukturanpassungen oder Änderungen bei der Wehrverfassung notwendig sind."
Den aktuellen Haushaltsplänen wie auch der mittelfristigen Finanzplanung zufolge
werden der Bundeswehr weiterhin weniger Mittel zur Verfügung stehen als es ihrem
Investitionsbedarf entspricht. Daher muss sie in anderen Bereichen sparen. Dies
versuchte Struck zunächst ohne eine „Reform der Reform" zu erreichen. Dazu
verkündete er schon am 5. Dezember 2002 die Einsicht, dass der bisherige
Verteidigungsauftrag der Bundeswehr nicht mehr realistisch sei und Vorkehrungen für
den Verteidigungsfall einschließlich der Mobilmachungsfähigkeit nicht mehr benötigt
würden. Statt dessen müsse die Bundeswehr in ihrer Struktur und in ihrer Ausrüstung
optimal auf Auslandseinsätze vorbereitet werden. Personal, das durch die
beabsichtigte Umstrukturierung freigestellt werde, solle in anderen Aufgabenbereichen
eingesetzt werden. Damit ließ zwar erstmals ein zuständiger Minister die einzige dem
Begriff der Wehrpflicht angemessene Begründung für diesen Dienst fallen. Aber
gleichzeitig hielt er am Umfang der Streitkräfte von 285.000 Soldaten fest und
bezeichnete die Wehrpflicht als „unabdingbar".
Am 21. Mai 2003 erließ Struck neue „Verteidigungspolitische Richtlinien", die
vierten in der Geschichte der Bundesrepublik. Mit ihnen sollte dem veränderten
sicherheitspolitischen Umfeld einschließlich der „neuen Gefährdungslage" infolge des
11. Septembers 2001 Rechnung getragen werden.
Die zentrale Aussage zur Beibehaltung der Wehrpflicht in diesem Dokument ist
allerdings so flexibel gehalten, dass selbst eine künftige Entscheidung über eine
Aussetzung von ihr abgedeckt wäre: „Die Wehrpflicht bleibt in angepasster Form für
die Einsatzbereitschaft, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Bundeswehr
unabdingbar. Der Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger
einschließlich der Befähigung zur Rekonstitution sowie die eventuelle Unterstützung
bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen begründen auch künftig - neben anderen
Gründen - die allgemeine Wehrpflicht." Die Richtlinien wurden nicht vom
Bundeskabinett insgesamt verabschiedet, sondern sind ein internes politisches Papier
des Ressortchefs. Eine Beschlussfassung des Kabinetts wäre wohl wegen der
Differenzen zwischen SPD und Grünen über die Wehrpflicht problematisch geworden.
Struck erklärte am 2. Oktober 2003: „Die Bundeswehrplanung steht nicht mehr im
Einklang mit den militärischen Anforderungen. Deshalb muss jetzt gehandelt werden."
Zum Jahreswechsel 2003/04 wurde dann die „Konzeption und Weiterentwicklung der
Bundeswehr" vorgelegt. Sie beinhaltet eine stärkere Einsatzorientierung, geringere
Betriebskosten und dadurch eine Anhebung der Investitionsquote von 25 auf 30
Prozent des Verteidigungshaushaltes. Um dies zu erreichen, soll die Bundeswehr bis
2010 auf 250.000 Soldaten und 75.000 zivile Dienstposten verkleinert werden. Dabei
soll künftig nicht mehr nur zwischen Krisenreaktions- und Hauptverteidigungskräften
unterschieden werden, vielmehr gliedert sich die Bundeswehr in 35.000 Eingreifkräfte,
70.000 Stabilisierungskräfte und rund 137.500 Unterstützungskräfte, auf die alle
bisherigen Teilstreitkräfte aufgeteilt werden.
Die Absenkung des Umfangs der Streitkräfte hat Konsequenzen für die Einberufung
von Wehrpflichtigen. Dazu hatte Struck im Oktober 2003 erklärt „Die Bundeswehr holt
sich die Männer, die sie braucht. Die Wehrpflicht ist nicht daran geknüpft, dass jeder
eingezogen wird." Bei der Vorstellung der neuen Konzeption betonte er ein weiteres
Mal, an der Wehrpflicht festhalten und den Grundwehrdienst von neuen Monaten an
das veränderte Aufgabenspektrum anpassen zu wollen. Doch er räumte ein: „Sollte
politisch nach 2006 eine Entscheidung gegen die Wehrpflicht getroffen werden, wird
dies natürlich Folgen für die Struktur haben und Anpassungen verlangen."
Am 24. September dieses Jahres debattierte der Bundestag über den Antrag der
FDP-Fraktion zur Aussetzung der Wehrpflicht. Doch außer den liberalen
Abgeordneten stimmte niemand dafür. Die Grünen, die anders als die angeblichen
Volksparteien CDU/CSU und SPD ebenfalls für eine Aussetzung sind, übten sich in
Koalitionsdisziplin. Tags darauf wurden dann vom Bundestag Änderungen des
Wehrdienst- und des Zivildienstgesetzes beschlossen. In ihnen sieht die Zentralstelle
KDV eine „faktische Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht", wobei man wohl das
Wort „allgemein" betonen muss. Diese Einschätzung teile ich insofern, als durch die
zahlreichen Wehrdienstausnahmen (Einberufungsaltersgrenze, Nichteinberufung
Verheirateter und Väter, Nichteinberufung von T3-Gemusterten) nur noch ein kleiner
Bruchteil, etwa 12%, eines Jahrgangs zur Bundeswehr einberufen wird. Das hat zur
Folge, dass von nun an noch weniger von Wehr- oder Dienstgerechtigkeit gesprochen
werden kann als bisher schon. Umso unverständlicher ist es, dass die rot-grüne
Mehrheit dem Antrag auf Aussetzung der Wehrpflicht nicht entsprach. Von den
Unionsparteien konnte man nichts anderes erwarten. Auf deren neueste Pläne werde
ich aber noch zurückkommen.
2. Die Gründe für die Wehrpflicht schwinden
Lassen Sie mich in meinem zweiten Teil auf einige Gründe eingehen, die immer
wieder von den Befürwortern der Wehrpflicht vorgetragen werden:
In der Auseinandersetzung um die Wehrpflicht wird betont, diese Wehrform sei
notwendig, um eine Verselbständigung der Armee zu verhindern und sie
gesellschaftlich eingebunden zu halten. Zwar findet sich in den neuen
Verteidigungspolitischen Richtlinien selbst kein solcher Hinweis. Das Argument ist
allerdings bei der Begründung des Fortbestandes der Wehrpflicht in der Parenthese
„neben anderen Gründen" versteckt. Dementsprechend betonte Minister Struck bei
der Vorstellung der Richtlinien: „Ich sehe die gesellschaftspolitischen Gründe für die
Wehrpflicht als mindestens genauso wichtig an, und ich werde dies in der vor uns
liegenden Diskussion hierüber auch ganz deutlich machen."
Das Argument der gesellschaftlichen Einbindung war in den Jahren, als die
Bundesrepublik demokratisch noch nicht gefestigt war, berechtigt. Warnend wurde
damals auf die nur aus Berufssoldaten bestehende Reichswehr verwiesen, die
während der Weimarer Republik als „Staat im Staate" auftrat und zu deren Untergang
beitrug. Dabei sollte man allerdings die Tatsache nicht ausblenden, dass es
Wehrpflichtigenarmeen waren, mit denen Deutschland in zwei Weltkriege zog.
Deshalb weist Detlef Bald zu Recht darauf hin, dass diese Militärstruktur den
deutschen „Militarismus mit ermöglicht" hat und die Beschreibung der Wehrpflicht als
„legitimes Kind der Demokratie" ein „Mythos" ist. Interessant ist aber, wie das Problem
der gesellschaftlichen Einbindung der Bundeswehr ohne Wehrpflicht von deren
Befürwortern neuerdings umgekehrt wird: „Wenn wir keine Wehrpflichtigen aus
praktisch allen Schichten mehr haben, könnte sich die Gesellschaft abwenden und die
Armee nach dem Motto isolieren: Die Soldaten haben diesen Beruf gewählt, sie sollen
ihren Job machen, fertig."
Ganz in der Nähe dieses Arguments steht die Sorge, eine Berufsarmee könnte
„Söldner- und Rambotypen" anlocken und zu einem Sammelbecken rechtsextremer
Kräfte werden. Beides ist zwar insoweit triftig, als Waffennarren und politisch extrem
rechts orientierte junge Männer sich vom Militär angezogen fühlen. Mit Blick auf die
rechte Szene berücksichtigt diese Befürchtung jedoch nicht, dass eine
Wehrpflichtarmee rechtextreme Jugendliche, sofern sie nicht strafrechtlich auffällig
geworden sind, aufnehmen und ausbilden muss, während eine Freiwilligenarmee ihr
Personal aussuchen kann. Nach einer Umstrukturierung hinge es also von den
Vorgaben der politischen Führung ab, ob Menschen, die der Demokratie fern stehen,
aufgenommen oder durch Eignungsprüfungen von der Truppe fern gehalten werden.
Schon Ende der 1960er Jahre hatte es eine Debatte über die Sozialisationsfunktion
der Bundeswehr gegeben. Damals hatte der Bundeskanzler der Großen Koalition
Kurt-Georg Kiesinger (CDU) erklärt: „Die Bundeswehr ist die Schule der Nation",
woraufhin sein Nachfolger Willy Brandt (SPD) in seiner ersten Regierungserklärung
1969 konterte: „Die Schule der Nation ist die Schule." Unbeschadet dessen wies die
von Brandts Verteidigungsminister Helmut Schmidt eingesetzte erste
Wehrstrukturkommission der Bundesregierung 1972/73 darauf hin, dass
Wehrpflichtige durch den Wehrdienst „demokratisches Staatsbewusstsein"
gewönnen. Dies ist allerdings nicht der militärtypischen Sozialisation geschuldet, die
grundsätzlich auf ein möglichst reibungsloses Funktionieren der einzelnen Teile der
Militärmaschine ausgerichtet ist, was sich in dem klassischen Prinzip von Befehl und
Gehorsam kondensiert, sondern dem bundeswehrspezifischen Konzept der Inneren
Führung und der damit verbundenen Politischen Bildung für die Soldaten.
Dem entsprechend lag es nahe, die Beibehaltung der Wehrpflicht bei der
Erlangung der deutschen Einheit auch mit dem Ziel der gesellschaftlichen Integration
zu verbinden. Durch den gemeinsamen Wehrdienst junger Menschen aus allen
Bundesländern sollte das Verständnis für einander und das „Wissen und Bewusstsein
über Werte und Institutionen des Rechtsstaates" gefördert und „zur inneren Einheit
Deutschlands" beigetragen werden.
Das war für das Ziel der demokratischen Integration derjenigen Jahrgänge von
Jugendlichen aus den neuen Bundesländern, die ihre erste politische Sozialisation
noch bei den Jungen Pionieren und der FDJ sowie im marxistisch-leninistisch
orientierten Schulunterricht erfahren hatten, durchaus ein politisch wichtiges
Desiderat. Allerdings dürfte es durch die bei der Bundeswehr häufig amateurhaft
vermittelte Politische Bildung nur notdürftig realisiert worden sein, eher schon durch
den täglichen Umgang mit Gleichaltrigen, die in einer offenen Gesellschaft
aufgewachsen waren.
Das Integrationsargument hätte indes zehn Jahrgänge später, als sich die rot-grüne
Regierung der Aufgabe stellte, eine weitere Bundeswehrreform in die Wege zu leiten,
keine wesentliche Rolle mehr spielen dürfen. Doch nun will das
Verteidigungsministerium einen anderen Personenkreis mit Hilfe der Wehrpflicht
integrieren, „junge deutsche Staatsbürger ausländischer Herkunft".
Die gesellschaftliche Integration der Soldaten in die Demokratie spielt also in der
Auseinandersetzung um die Wehrpflicht in Deutschland weiterhin eine große Rolle.
Aber sie kann nicht der Hauptgrund für die Beibehaltung der Wehrpflicht sein.
Im Ost-West-Konflikt galt die allgemeine Wehrpflicht als unabdingbar, weil
Verteidigungsfall die Streitkräfte rasch durch die Mobilmachung von Reservisten
erheblich vergrößert werden mussten („Aufwuchsfähigkeit"). Wegen der
Offensichtlichkeit der Konfrontation erfuhr diese Wehrform spätestens seit dem
Berliner Mauerbau 1961 auch in der Öffentlichkeit eine breite Zustimmung, die nur in
Phasen der Entspannung gelegentlich schwächer ausfiel.
Erst als mit der Verringerung des Umfangs der Streitkräfte in den 1990er Jahren
Zweifel an der Wehrgerechtigkeit und der Zulässigkeit aufkamen, jungen Männern die
Selbstbestimmung über ein Stück Lebenszeit für die Ausbildung für einen
wahrscheinlich nicht eintretenden Zweck zu entziehen, konnte ernsthaft über
Alternativen zur Wehrpflicht diskutiert werden. Doch in den damaligen
Regierungsparteien CDU/CSU und FDP gab es nur Minderheiten, die bereit waren, an
dieses Tabu zu rühren. Dasselbe galt unter den Oppositionsparteien für die SPD. Nur
PDS und Bündnis 90/Die Grünen, die programmatisch der Bundeswehr ohnehin recht
fern standen, sprachen sich für eine Abschaffung bzw. Aussetzung der Wehrpflicht
aus.
Es dauerte - wie erwähnt - bis zum 5. Dezember 2002, bis ein
Verteidigungsminister vor der Presse eingestand, der bisherige Verteidigungsauftrag
der Bundeswehr sei nicht mehr realistisch, Vorkehrungen für den Verteidigungsfall
einschließlich der Mobilmachungsfähigkeit würden nicht mehr benötigt. Doch dann
schlug Struck, der ja weiterhin einem Verteidigungsministerium vorstehen will, eine Art
Purzelbaum: Verteidigung müsse heute anders verstanden werden, als es bei der
Abfassung des Grundgesetzes der Fall gewesen sei. Heute werde die Sicherheit
Deutschlands am Hindukusch verteidigt. Mit diesem extrem erweiterten, um nicht zu
sagen überdehnten Verteidigungsbegriff glaubt Struck „die Wehrpflicht auch unter den
veränderten sicherheitspolitischen Bedingungen für unabdingbar" halten zu können.
In der deutschen Debatte um die Militärreform spricht einiges dafür, dass sich
manche Politiker die Option, Nein zu einem Einsatz sagen, offen halten wollen und
Zweifel daran haben, dass diese noch besteht, wenn es keine Wehrpflichtarmee mehr
gibt. Allerdings besteht kein Grund zur Annahme, dass das Primat der Politik durch
den Übergang zu einer Freiwilligenarmee geschwächt würde. Außerdem hat die
gegenwärtige Wehrstruktur bekanntlich nicht verhindert, dass Bundesregierung und
Bundestag mitzogen, als die NATO auch ohne UN-Mandat 1999 zum Kosovokrieg rief.
Ebenso wenig, als die „Wehrpflichtarmee" - wenn auch ohne reguläre
Wehrdienstleistende - mit Zustimmung der Kanzlermehrheit des Bundestages vom 16.
November 2001 ein weiteres Mal zu Interventionszwecken eingesetzt wurde, nämlich
zur Unterstützung des Anti-Terror-Krieges der USA in Afghanistan.
Andererseits hätte Bundeskanzler Schröder sich im Vorfeld des Irakkrieges
höchstwahrscheinlich nicht anders verhalten, als er es tat, wenn die Bundeswehr
ausschließlich aus Profis bestanden hätte; zumindest spielte das Wehrpflichtargument
in diesem Fall keine Rolle. Viel wichtiger für das Primat der Politik ist hingegen, dass
es erforderlich ist, vor jedem Einsatz eine Zustimmung des Bundestages einzuholen.
Damit bleibt zugleich das demokratische Prinzip der Öffentlichkeit gewahrt, was
freilich deren Manipulation nicht ausschließt. Trotzdem zeigt die Beharrlichkeit, mit der
die Politiker der beiden großen Parteien an der Wehrpflicht festhalten, dass
hierzulande nicht nur der Mythos, sie sei das „legitime Kind der Demokratie" noch sehr
lebendig ist, sondern dass ein neuer Mythos zivil-militärischer Beziehungen gebildet
wird: Ihm zufolge sollen die Wehrpflichtigen und ihr gesellschaftliches Umfeld die
Verantwortung dafür tragen, dass die Bundeswehr demokratisch eingebunden bleibt
- gerade so, als wenn die Parlamentarier ihrer genuinen Verantwortung nicht
nachkommen könnten oder wollten. Dass dieses Verantwortungsbewusstsein im
Schwinden begriffen ist, zeigen die Pläne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes, über
das demnächst endgültig beraten wird. Um der Verantwortung gerecht zu werden,
geht es allerdings nicht nur darum, über jeden einzelnen Einsatz und auch über die
Verlängerungen im Plenum zu entscheiden, sondern auch jene Rahmenbedingungen
über das Ende der Wehrpflicht aufrecht zu erhalten, die bisher schon für die Bindung
der Bundeswehr an die Zivilgesellschaft gesorgt haben: das Prinzip der Inneren
Führung, das an die veränderten Aufgaben anzupassen ist, die politische Bildung für
Soldaten, die weiter auszubauen ist, wie auch das Amt des Wehrbeauftragten des
Bundestages, der weiterhin als politischer Seismograph für das Innenleben der Armee
gebraucht wird.
3. Kommt nach 2006 eine sicherheitspolitische Dienstpflicht?
Ich möchte nun noch wie angekündigt, auf den neuesten Vorstoß des bayrischen
Ministerpräsidenten und CSU-Vorsitzenden Stoiber eingehen. Am 9. Oktober dieses
Jahres kam er auf einer sicherheitspolitischen Konferenz seiner Partei unter dem
Leitgedanken, die Landesverteidigung müsse zentraler Auftrag der Bundeswehr
bleiben, auf die Terrorismusbekämpfung zu sprechen. Die Bedrohung durch den
internationalen Terrorismus könne zu Situationen führen, in denen die Polizei allein
die innere Sicherheit nicht gewährleisten könne. Deshalb müsse die Bundeswehr in
die Abwehr des Terrorismus über die Sicherung des Luftraumes hinaus eingebunden
werden. Das so veränderte Aufgabenspektrum der Bundeswehr habe Konsequenzen
für die Ausgestaltung der Wehrpflicht: „Auch um die Abwehr des internationalen
Terrorismus in unserem Land zu stärken, sollten wir prüfen, die Wehrpflicht als
sicherheitspolitische Dienstpflicht neu zu definieren. Eine Überlegung könnte sein, die
Wehrpflicht auf der Basis des Grundgesetzes weiter zu entwickeln. Dazu muss die
Wehrpflicht als sicherheitspolitische Dienstpflicht für Männer gerecht und attraktiv
ausgestaltet werden." Diese könnte dann „nicht nur bei der Bundeswehr, sondern
insbesondere beim Zivil- und Katastrophenschutz, aber auch beim
Bundesgrenzschutz oder in Abstimmung mit den Ländern auch bei Landespolizeien
abgeleistet werden."
Vorschläge, die Wehrpflicht in eine allgemeine Dienstpflicht umzuwandeln, sind
nicht neu. Sie liefen bisher meist in eine Richtung, der man mit dem Hinweis
begegnen konnte, dass Zwangsarbeit nach Art. 12 GG nur bei gerichtlich
angeordneter Freiheitsentziehung zulässig ist.
Stoibers Vorschlag ist raffinierter und er ist populistisch. Eine „sicherheitspolitische
Dienstpflicht" klingt nach dem Ende des traditionellen Verteidigungsauftrages als
Ausweg aus dem Begründungsnotstand für die Wehrpflicht, der manchem
Abgeordneten gerade in Zeiten der Terrorismusbekämpfung plausibel erscheinen
dürfte. Doch ist er das tatsächlich?
Stoiber fordert diese Dienstpflicht für Männer. Art. 12 GG. Abs. 2 erlaubt aber nur
eine „herkömmliche allgemeine, für alle gleiche öffentliche Dienstleistungspflicht".
Diese müsste also Frauen mit einschließen, die von der Wehrpflicht ausgenommen
sind. Stoiber verlangt, dass sie „gerecht und attraktiv" ausgestattet werden soll. Wie
wird dies bei einem jährlichen Aufkommen von weit über 800.000 Frauen und
Männern möglich sein? Wie viele Monate muss die Verpflichtungszeit dauern, damit
nicht nur um der Dienstgerechtigkeit willen alle eingezogen werden, sondern damit sie
auch in der Lage sind, Terroristen wirksam zu bekämpfen? So wenig, wie heute von
einem neun Monate bei der Bundeswehr dienenden Soldaten erwartet werden kann,
dass er in einen Einsatz zieht, können zum Bundesgrenzschutz oder zur Polizei
Dienstverpflichtete nach neun Monaten Terroristen rechtzeitig aktionsunfähig machen
ohne dabei noch größeren Schaden anzurichten als ihn etwa ein sich selbst in die Luft
sprengenden Attentäter bewirken würde. Was sollen die Verpflichteten also tun?
Sollen sie etwa an alle schutzbedürftigen Objekte rund um die Uhr bewachen? Wer
definiert, was schutzbedürftige Objekte sind, damit es genügend davon gibt, um alle
Dienstverpflichteten als Wachen zu beschäftigen?
Was ist mit dem zunehmenden Anteil von jungen Deutschen mit türkischer Herkunft
unter den zu Verpflichtenden, die großenteils muslimischen Glaubens sind? Ist es
ratsam sie bei der Bekämpfung islamistischer Terrorgruppen einzusetzen oder gelten
sie als unsichere Kantonisten, für die man einen Ersatzdienst braucht?
Das sind nur einige der Fragen, die mir bei Stoibers Vorschlag gekommen sind. Sie
machen aber deutlich, welch alptraumhafte Perspektiven sich auftun, wenn 2006 die
Wehrpflicht noch Bestand hat und eine von den Unionsparteien geführte
Bundesregierung sich daran macht, diese neu zu definieren. Sie zeigen aber auch,
wie wichtig die Aufgabenstellung für die heutige Versammlung ist, die Diskussion um
die Wehrpflicht neu zu führen. |