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KDV-Aktuell 1/2002 - Rundbrief für KDV-Berater vom 27. Mai 2002Wehrpflicht - Musterungskriterien -
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Musterungsergebnisse in den Jahren 2000 und 2001 | ||
Musterungsjahr | 2000 | 2001 |
Gesamt | 381.484 | 370.792 |
Vorübergehend nicht wehrdienstfähig | 12.527 | 12.074 |
Nicht wehrdienstfähig | 41.801 | 54.538 |
Wehrdienstfähig | 327.156 | 304.180 |
Die Musterungszahlen des Jahres 2001 geben darauf einen deutlichen Hinweis. Es wurden weniger gemustert (statt 381.484 im Jahre 2000 nur noch 370.792 im Jahre 2001), und davon waren mehr untauglich (41.801 im Jahre 2000 und 54.538 im Jahre 2001). Der Anteil der Untauglichen stieg von 10,96 Prozent auf 14,71 Prozent, ohne dass die Musterungskriterien geändert wurden. Eine Änderung dieser Kriterien trat erst zum 1.1.2002 in Kraft. Gleichzeitig stieg aber die Zahl der KDV-Anträge der Ungedienten (BAZ-Verfahren) von 163.277 auf 170.734.
Einen KDV-Antrag kann nur derjenige stellen, der tauglich gemustert wurde. Der Anstieg der KDV-Anträge bei Ungedienten lässt bei der kleineren Basis (weniger Taugliche) nur zwei Erklärungen zu: Entweder ist der Anteil der KDV-Anträge auf Grund der Gefühlslage der Jugendlichen erheblich gestiegen - was wir nicht vermuten - oder aber die bei der Musterung bereits vorliegenden KDV-Anträge beeinflussten die Musterungsentscheidung - was wir für wahrscheinlich halten. Schließlich kann die Bundeswehr lange nicht alle einberufen, im Zivildienst können aber mangels Kriegsdienstverweigerer nur 120.000 von 190.000 Zivildienstplätzen besetzt werden. Das lässt die Hinterköpfe der Musterungsärzte offensichtlich nicht kalt.
Deshalb gilt in unserer KDV-Beratung in der Zentralstelle KDV: Mit dem KDV-Antrag warten, bis die Tauglichkeit endgültig festgestellt ist. Nur wenn man - zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit - möglichst schnell die Dienstpflicht hinter sich bringen will, sollte man sich sofort als Kriegsdienstverweigerer melden.
8. Neue Musterungskriterien gelten ab 1.1.2002
Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Musterungskriterien, die Zentrale Dienstvorschrift 46/1, überarbeitet und neu herausgegeben. Nun gibt es keine Fehlerziffern" mehr, sondern Gesundheitsziffern", so wie die Krankenkasse" sich werbeträchtiger auch Ihre Gesundheitskasse" nennt. Trotz des neuen Begriffs sollen weit mehr als bisher untauglich werden. Die Planungen das Bundesministeriums der Verteidigung gehen davon aus, dass statt 12 % wie bisher zukünftig 22 % nicht wehrdienstfähig sein sollen.
Bei der Musterung sind 83 Gesundheitsnummern abzuarbeiten und zu bewerten. Bei jeder Gesundheitsnummer kann der gesundheitliche Zustand des Wehrpflichtigen in eine von sechs Gradationen eingeordnet werden. Die Einordnung nach den Gradationen I bis IV führt zur Tauglichkeit, die Gradation V zur Einstufung als vorübergehend nicht wehrdienstfähig" und die Gradation VI zur dauernden Untauglichkeit. Nachfolgend sind einige der weit mehr als 83 Erkrankungen / Umstände / gesundheitlichen Einschränkungen aufgeführt, die zu einer Einstufung als dauernd nicht wehrdienstfähig" führen.
Die komplette Zentrale Dienstvorschrift 46/1 kann gegen Erstattung der Kopier- und Versandkosten (25 + 2,24 ) bei der Zentralstelle KDV angefordert werden.
9. Schwule Zivis gleichgestellt
Eingetragene Lebenspartner" schwuler Zivis haben in Zukunft Anspruch auf 60 % des vorherigen Nettoeinkommens des Zivis als Unterhaltsleistung - genau wie bisher schon die Ehefrauen verheirateter Zivis (siehe Leitfaden für die Durchführung des Zivildienstes" Abschnitt F 14 Anlage, Nr. 6.5.1). Wenn der Zivi vor seinem Dienst kein oder ein zu geringes Einkommen hatte - z.B. weil der Zivi vorher Schüler oder Student war - wird für den Lebenspartner/die Ehefrau der Mindestsatz von 367 gezahlt. Ein entsprechender Antrag kann bei der zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde gestellt werden.
Damit wird auch im Zivildienst ein Schritt zur Gleichstellung von Schwulen vollzogen. Diese Neuregelung ist Folge des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften...", das am 1.8.2001 in Kraft getreten ist.
Doch Vorsicht: Eingetragene Lebenspartner" sind genau wie Verheiratete nicht mehr alleinstehend und erhalten daher keine Mietbeihilfe im Zivildienst. Trotzdem wird sich die Beantragung von Unterhaltsleistungen für das Paar insgesamt im Regelfall lohnen. Schon der Mindestsatz mit 367 für Ehefrauen/Lebenspartner übertrifft den Mietbeihilfehöchstsatz von 298 erheblich.
10. Der Euro im Zivildienst
Um den gedanklichen Abschied von der DM zu erleichtern, nennen wir Ihnen hier die wichtigsten Euro-Beträge, die im Zivildienst vorkommen. Details und Bedingungen für die Auszahlung sind im Leitfaden für die Durchführung des Zivildienstes nachzulesen. Die wichtigsten Fundstellen haben wir angegeben. Der Leitfaden ist in jeder Zivildienststelle und im Internet unter www.zivildienst.de einzusehen.
Euro |
Fundstelle im Leitfaden | |
Soldgruppe 1 (pro Tag im 1. bis 3. Monat des Zivildienstes) |
7,41 |
F 4 |
Soldgruppe 2 (pro Tag im 4. bis 6. Monat des Zivildienstes) |
8,18 |
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Soldgruppe 3 (pro Tag ab 7. Monat des Zivildienstes) |
8,95 |
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Verpflegungsgeld (pro Tag) |
5,98 |
F 6 |
Bekleidungsgeld (pro Tag) |
1,18 |
F 8 |
Mobilitätszuschlag bei Entfernung zwischen Wohnort und Dienstunterkunft |
F 9 |
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30 bis 50 km |
0,51 |
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50 bis 100 km |
1,53 |
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mehr als 100 km |
3,07 |
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Fahrtkosten zwischen Wohnung und Dienststelle, wenn keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren |
D 2 |
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Fahrrad |
0,05 |
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Auto (mehr als 600 ccm) |
0,22 |
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Mietbeihilfe nach dem Unterhaltssicherungsgesetz |
F 7 |
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100 % |
bis 298,59 |
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70 % |
bis 209,12 |
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Entlassungsgeld (bei voller Dienstzeit) |
690,24 |
F 10 |
Weihnachtsgeld (bei voller Dienstzeit) |
172,56 |
F 5 |
Berufsförderung (80% der Kosten) |
bis 664,68 |
A 4 |
11. Wie man das Wettrennen gegen den Einberufungsbescheid gewinnt
Immer mehr Wehrpflichtige warten mit dem KDV-Antrag, bis das Kreiswehrersatzamt entschieden hat, dass tatsächlich eine Einberufung zum Grundwehrdienst erfolgen soll. Diese Entscheidung wird nicht schon durch die Musterung, sondern immer erst durch die Ausstellung des Einberufungsbescheides getroffen. In manchen Fällen wird die konkrete Einberufung auch durch eine Benachrichtigung angekündigt. Vor dem Hintergrund, dass nur gut fünfzig Prozent vom aktuellen Jahrgang und sogar weniger als ein Drittel aller zur Zeit verfügbaren Wehrpflichtigen einberufen wird, ist das Abwarten in den allermeisten Lebenssituationen sinnvoll. Wer den Einberufungsbescheid bekommt, hat aber keinen Grund mehr, mit dem Kriegsdienstverweigerungsantrag zu warten. Denn für ihn steht endgültig fest, dass er zu der Hälfte der deutschen Männer gehört, die noch dienen soll.
Wenn der Einberufungsbescheid kommt, gilt es, den Kriegsdienstverweigerungsantrag sofort und persönlich beim Kreiswehrersatzamt vorbei zu bringen. Dabei wird die Geschichte vom Hasen und Igel in die Realität umgesetzt: Ick bün all dor" ruft der KDV-Antrag im Kreiswehrersatzamt, wenn der Postbote mit scheinbarer Hasengeschwindigkeit den Einberufungsbescheid bringt. Das hat folgenden Grund:
Der Einberufungsbescheid kommt normalerweise als Einschreiben. Einschreiben gelten erst mit Ablauf des dritten Tages nach Aufgabe zur Post als zugestellt (es gelten alle Tage, also auch Sonn- und Feiertage). Geregelt ist das in § 4 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes. Dort heißt es: Bei der Zustellung durch die Post mittels eingeschriebenen Briefes gilt dieser mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass das zuzustellende Schriftstück nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Schriftstückes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen." Das Bundesverwaltungsgericht hat den dritten Tag" sogar genauer definiert. Im Urteil vom 3.7.1987 (Az. 8 C 28/85) heißt es: Die Frist des § 4 Abs. 1 Halbsatz 1 VwZG ist eine nach Tagen bemessene Frist. Sie endet daher nach § 31 Abs. 1 VwVfG in Verbindung mit § 188 Abs. 1 BGB mit Ablauf des letzten Tages der Frist." Entscheidend ist nicht das Datum, das das Kreiswehrersatzamt auf den Einberufungsbescheid geschrieben hat, sondern das Datum des Poststempels auf dem Briefumschlag. Wird der Einberufungsbescheid zum Beispiel am Montag zur Post gegeben, gilt er rechtlich mit Ablauf des Donnerstags, also Donnerstag Nacht um 24 Uhr, als zugestellt. Das gilt selbst dann, wenn der Einberufungsbescheid bereits am Dienstag - und das wird die Regel sein - schon ankommt. Wird ein Kriegsdienstverweigerungsantrag in diesem Fall bis Donnerstag um 24.00 Uhr (am besten in den Dienststunden des Kreiswehrersatzamtes am Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag) beim Kreiswehrersatzamt persönlich übergeben, ist dieser KDV-Antrag gestellt, bevor der Einberufungsbescheid (theoretisch - und damit rechtlich gesehen) als zugestellt gilt. Wichtig ist, dass der KDV-Antrag persönlich im Kreiswehrersatzamt abgegeben wird. Würde der KDV-Antrag per Brief oder Einschreiben geschickt wird, gilt auch hier die Zustellungsfiktion und er kommt erst mit Ablauf des dritten Tages nach Aufgabe zur Post im Kreiswehrersatzamt an.
Wenn man das Kreiswehrersatzamt in den normalen Dienststunden erreichen kann, erhält man eine Quittung, zum Beispiel einen Eingangsstempel mit Datum und Unterschrift auf einem Doppel des KDV-Antrags. Wenn der KDV-Antrag abends, in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen zum Kreiswehrersatzamt gebracht wird, kann man ihn vielfach nur in den Postkasten des Kreiswehrersatzamtes werfen. Um in diesem Fall den Zeitpunkt des Antragseingangs nachweisen zu können, sollte man immer einen Zeugen mitnehmen oder jemanden von der Straße" bitten, sich als Zeugen für den Einwurf des KDV-Antrags zur Verfügung zu stellen.
Für alle Mitteilungen des Kreiswehrersatzamtes, die mit einfacher Post kommen, gelten übrigens die gleichen Zustellungsberechnungen, allerdings nach einer anderen gesetzlichen Vorschrift. In § 41 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz heißt es: Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post im Geltungsbereich dieses Gesetzes übermittelt wird, gilt mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, außer wenn er nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen." Diese Vorschrift ist besonders dann wichtig, wenn die Benachrichtigung kommt, dass jemand als Ersatz für Ausfälle kurzfristig einberufen werden soll. Diese Ausfallsbenachrichtigung kommt üblicherweise mit einfachem Brief, hat aber in Bezug auf den KDV-Antrag die gleiche Wirkung wie ein Einberufungsbescheid.
In den allermeisten Fällen sind die rechtlichen Regelungen auch den Verwaltungsjuristen der Wehrverwaltung bekannt. Der Einberufungsbescheid wird deshalb im Regelfall von Amts wegen aufgehoben und der Kriegsdienstverweigerungsantrag an das Bundesamt für den Zivildienst weitergeleitet. Über beide Vorgänge wird der Wehrpflichtige schriftlich informiert. Sollte das nicht automatisch passieren, kann gegen den Einberufungsbescheid innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Da rechtlich alles eindeutig ist, wird der Einberufungsbescheid aufgehoben.
Insgesamt gilt nach Eingang von Einberufungsbescheid oder Ausfallsbenachrichtigung: Sofort den KDV-Antrag stellen - zunächst reicht der Satz : Ich verweigere den Kriegsdienst mit der Waffe unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes." Natürlich sind in dem Schreiben auch Name und Anschrift, die Personenkennziffer, das Tagesdatum anzugeben und die Unterschrift darf nicht fehlen.
12. Zeitgewinn durch Widersprüche gegen Musterungsentscheidungen
Wegen der Diskussion um die Zukunft der Wehrpflicht wollen viele Wehr- und Zivildienstpflichtige zunächst die Ausbildung absolvieren. Sie verbinden damit die - nicht unberechtigte - Hoffnung, dass nach dem Ende ihrer Ausbildung Wehr- und Zivildienstpflicht abgeschafft sind.
Ein Problem bei dieser Planung ist, dass eine weitere Zurückstellung nach dem Abitur oder dem Abschluss der ersten Lehre erst erreicht werden kann, wenn die nachfolgende Ausbildung (Lehre oder Studium) weitgehend" gefördert ist. Diese weitgehende Förderung ist dann erreicht, wenn ein Drittel der Mindestausbildungszeit zurückgelegt ist. Gerechnet werden die vollen Halbjahre, nicht nur die Vorlesungszeiten. Reine Prüfungszeiten bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Dauert ein Studium (ohne Prüfungszeit) acht Semester (= 48 Monate), entsteht der Zurückstellungsanspruch mit dem 17. Monat des Studiums. Bei einer Lehre ohne Hochschulreife oder dem zweiten Bildungsweg bis zur Hochschulreife entsteht der Zurückstellungsgrund sofort. Anders ist es bei einer Lehre nach dem Abitur oder der Fachhochschulreife oder einer zweiten Lehre. Wenn sie wie meist üblich drei Jahre (= 36 Monate) dauert, ist der Zurückstellungsanspruch mit dem 13. Monat erreicht.
Es stellt sich die Frage: Wie kann man es zuverlässig erreichen, in der Zeit, in der man noch nicht zurückgestellt ist, nicht einberufen zu werden? Am einfachsten geht das in den Fällen, in denen der Wehrpflichtige noch nicht gemustert ist. Hier kann folgender Weg gegangen werden:
Gegen den Musterungsbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Natürlich muss man dann vortragen, welche gesundheitlichen Gründe gegen die Tauglichkeit sprechen. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung gegenüber einer Einberufung. In dem Widerspruchsverfahren müssen von der Wehrbereichsverwaltung, die über den Widerspruch entscheidet, alle vorgetragenen Gründe geprüft werden. Je nachdem, was der Wehrpflichtige vorträgt, sind erneute ärztliche Untersuchungen, oft auch Facharztuntersuchungen, nötig. Liegen alle Ergebnisse vor, kann über den Widerspruch entschieden werden. Üblicherweise erreicht der Wehrpflichtige dadurch einen Zeitgewinn von drei bis sieben Monaten.
Gegen die Entscheidung der Wehrbereichsverwaltung kann Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden. Auch hier muss das Verwaltungsgericht sorgfältig alle Gründe, die der Wehrpflichtige vorträgt, prüfen. Vor allem aber werden Klagen beim Verwaltungsgericht in der Reihe ihres Eingangs bearbeitet. Da die Verwaltungsgerichte erheblich überlastet sind, vergeht bis zur Entscheidung mindestens ein halbes, in der Regel aber ein ganzes Jahr und mehr. Wie schnell mit einer Entscheidung bei den jeweils zuständigen Kammern der Verwaltungsgerichte zu rechnen ist, kann man bei den Anwälten am Ort erfahren.
Die Klage gegen die Musterungsentscheidung hat allerdings keine aufschiebende Wirkung gegenüber einer möglichen Einberufung zur Bundeswehr. Deshalb könnte das Kreiswehrersatzamt eine Einberufung zum Grundwehrdienst aussprechen. Diese mögliche Einberufung zur Bundeswehr kann der Wehrpflichtige durch die Stellung eines KDV-Antrags verhindern, der nämlich erst nach Abschluss des Musterungsverfahrens bearbeitet wird.
Der KDV-Antrag sollte erst, aber dann auch unmittelbar nach der Verhandlung über den Musterungswiderspruch gestellt werden, weil er vorher das Ergebnis der Musterung verfälschen" könnte. Der KDV-Antrag hat aufschiebende Wirkung", verhindert also die Einberufung zum Grundwehrdienst, wenn er vor einer Einberufung im Kreiswehrersatzamt eingeht. Er wird aber erst bearbeitet, wenn das Musterungsverfahren abgeschlossen ist, also nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. In der Regel hat man dann schon Anspruch auf die Zurückstellung bis zum Ende der Ausbildung/des Studiums.
Auch das nach dem Ende des Musterungsverfahrens nun beginnende KDV-Verfahren kann der Wehrpflichtige notfalls wieder so betreiben, dass es erst nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (mit der üblichen Dauer von einem Jahr und mehr) abgeschlossen ist. Wer zunächst nur den Antrag stellt und ansonsten keine Unterlagen einreicht, muss vom Bundesamt für den Zivildienst abgelehnt werden. Gegen diese Ablehnung kann innerhalb eines Monats Klage eingereicht werden und wenn dann spätestens zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht die Kriegsdienstverweigerungsgründe vorgetragen werden, erfolgt die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Allerdings riskiert man, dass das Verwaltungsgericht einem jeweils die Verfahrenskosten auflädt (Gerichts- und Anwaltskosten betragen ca. 1.200 ).
Wer die Rechtslage so ausnutzt, erreicht selbst bei langen Studiengängen das zweite Drittel der Mindeststudienzeit und hat Anspruch auf Zurückstellung. Ob es dann, wenn das Studium beendet ist, Wehr- und Zivildienst noch gibt, ist mehr als fraglich. Ein Zeitgewinn lohnt sich also vermutlich.
Um das Verfahren sicher durchzuführen, wird es in den meisten Fällen sinnvoll sein, eine/n im Wehrrecht erfahrene/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt mit der Abwicklung zu beauftragen. Die RechtanwältInnen sind zu finden auf unserer Homepage unter www.Zentralstelle-KDV.de/anwalt.htm.
13. Wehrpflicht und Arbeitslosigkeit
In Gesprächen mit Wehr- und Zivildienstpflichtigen werden wir zunehmend auf Schwierigkeiten bei der Arbeitsplatzsicherung und der Arbeitsplatzsuche hingewiesen. Da die Wehrpflicht die Einberufbarkeit bis zum 25. Geburtstag vorsieht, wurden wir wegen unserer Erfahrungen hellhörig, als wir erfuhren, dass die Arbeitslosigkeit bei Männern unter 25 Jahren statistisch deutlich höher ist als bei Frauen unter 25 Jahren. Wegen der üblichen Benachteiligungen von Frauen wegen des Schwangerschaftsrisikos" hatten wir das Gegenteil erwartet. Tatsächlich war es aber anders. Während der Anteil der Männer an den Arbeitslosen über alle Altersgruppen im Jahresdurchschnitt 2001 bundesweit 53,6 % beträgt, liegt dieser Anteil bei den 20- bis 25-jährigen bei 62,6 %. Ein Geburtsjahrgang besteht aus 51 % Männern und 49 % Frauen. Gleichberechtigterweise" müßte also der Männeranteil an den gemeldeten und gezählten Arbeitslosen 51% und nicht 62,6 % ausmachen.
Die September-Arbeitlosenzahlen von 1973 bis 1999 im Bundesgebiet West zeigen eine erstaunliche Entwicklung. Während in den 70er Jahren der Frauenanteil (unter 25-jahrige) an den Arbeitslosen bei über 60% lag, unterschreitet er 1990 die 50-Prozent-Marke und nimmt auf rund 43 % im Jahr 1999 ab.
Betrachtet man die Veränderungen der Arbeitslosenanteile bei den wehrpflichtigen Männern unter dem Blickwinkel der Veränderungen des Umfangs der Streitkräfte, so stellt man fest, dass zur Zeit des Kalten Krieges und der relativ großen Bundeswehr mit einem großen Wehrpflichtigenanteil wehrpflichtige Männer relativ zu den Frauen weniger arbeitslos sind. In den 80er Jahren entspricht ihr Anteil an den Arbeitslosen sogar ziemlich genau ihrem Anteil an den Jahrgangsstärken. Ab 1991 - mit dem Abbau der Dienstposten für Wehrpflichtige - verändert sich der Anteil an den Arbeitslosen zum Nachteil der Männer. Aus einem Verhältnis der arbeitslosen Männer zu Frauen von 1 zu 1 wird ein Verhältnis von 3 zu 2. Wir meinen, dass das keine zufällige Schwankung sein kann.
Unsere Beobachtungen deuten auf Zusammenhänge hin: Auch wenn es vermutlich keinen monokausalen Zusammenhang für die Veränderung des Männeranteils an den unter 25-jährigen Arbeitslosen gibt, legen zahlreiche Einzelgespräche mit Ratsuchenden die Vermutung nahe, dass die Wehrpflicht in folgender Weise einen erheblichen Einfluss auf diese Entwicklung hat:
1. Vermutlich gibt es einerseits Probleme bei der Stellensuche, andererseits Übergangsleerzeiten. Wehr- und Zivildienst werden durch die Einberufungsbehörden ungünstig in die Ausbildungs- und Berufsplanung eingepasst. Dadurch entstehen Übergangsarbeitslosigkeiten zwischen Schule bzw. beruflicher Ausbildung und Wehr-/Zivildienstbeginn. Gleiches gilt für den Übergang zwischen Wehr- und Zivildienst und nachfolgender Ausbildung. Der wehr-/zivildienstbedingte Zeitverlust" im Ausbildungs- bzw. Berufsweg übersteigt die reine Dienstdauer im Regelfall deutlich.
2. Wer einen Dauerarbeitsplatz sucht, hat kaum Chancen, solange er nicht gedient oder die schriftliche Zusage hat, dass er nicht dienen muss. Das gilt für Männer mit und ohne Ausbildung.
3. Nach einer beruflichen Ausbildung werden in vielen Fällen nur Zeitarbeitsverträge abgeschlossen, um aus der Sicht der Betriebe in der Personalplanung wehrpflichtunabhängig" agieren zu können und nicht Arbeitsplätze freihalten zu müssen. Wehr-/Zivildienst nach Ablauf von Zeitarbeitsverträgen erschwert den beruflichen Wiedereinstieg in Anschlussarbeitsverhältnisse und ruft Übergangsarbeitslosigkeiten hervor.
4. Die Reduzierung der Dienstposten für Grundwehrdienstleistende (seit 1991) führt zunehmend dazu, dass nicht mehr alle verfügbaren Wehrpflichtigen auch tatsächlich herangezogen werden können. Zukünftigen Arbeitgebern kann die Frage nach einer möglichen späteren Einberufung von den Arbeitssuchenden nicht eindeutig beantwortet werden. Aus diesem Grunde werden zunehmend ungediente, aber noch einberufbare Wehrpflichtige bei der Stellenvergabe übergangen und werden bzw. bleiben arbeitslos. Jede weitere Reduzierung der Dienstposten für Grundwehrdienstleistende verstärkt die Problematik.
5. Die ähnliche Situation in den Bundesländern Ost und West zeigt, dass es keine Erklärung aus den unterschiedlichen Arbeitsmarktbedingungen oder aus dem unterschiedlichen Emigrantenanteil gibt.
Über den normalen" Anteil der Männer an den Arbeitslosen hinaus sind in der Altersgruppe bis 25 Jahre rund 35.000 Männer im Jahresdurchschnitt zusätzlich arbeitslos. Die vielen kurzen Arbeitslosigkeiten vor und nach den Zwangsdienstzeiten werden oft - vor allem bei Abiturienten - nicht einmal registriert. Aber auch ohne sie muss man davon ausgehen, dass jedes Jahr etwa 100.000 junge Männer durch die Wehrpflicht mindestens zeitweise arbeitslos sind. Darüber hinaus finden viele junge Männer vor 25 keine Dauerarbeitsplätze und müssen sich mit befristeten Jobs begnügen, solange sie noch nicht gedient haben.
14. Broschüre für KDV-Berater neu aufgelegt
Wir haben die Broschüre Wehrpflicht, Kriegdienstverweigerung und Zivildienst - Hinweise für die Beratung" neu
aufgelegt. Eingearbeitet wurde auch schon die gerade beschlossene Neuregelung zur Anrechnung des Freiwilligen
Jahres auf den Zivildienst. Topaktuell - und dennoch kostet die Broschüre nur 4 . Bestellungen bitte per Post, Fax
(04453/9864890) oder E-Mail an die Geschäftsstelle.
Berater-Rundbrief
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