Die Aufgaben der Zentralstelle KDV
Die Aufgaben der Zentralstelle KDV werden in der Vereinssatzung zutreffend beschrieben. Dort heißt es in § 2:
Zweck und Aufgaben
Die Zentralstelle setzt sich für die uneingeschränkte Achtung der Glaubens- und
Gewissensfreiheit im Sinne des Artikels 4 des Grundgesetzes ein. Sie fördert die Information
über diese Grundrechte und ruft zu Toleranz auf allen Gebieten der Kultur sowie zur
friedlichen Zusammenarbeit mit anderen Menschen und Völkern auf.
Im Rahmen dieser Aufgabenbestimmung setzt sich die Zentralstelle insbesondere ein für:
- Die Verwirklichung und Sicherung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung;
- den Schutz der Gewissensfreiheit im Bereich von Dienstpflichten nach Artikel 12a GG;
- die unvoreingenommene und aufgeschlossene Gesetzesanwendung durch die hierzu
berufenen Organe und die Weiterentwicklung der einschlägigen Gesetze;
- die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die gesetzlichen Bestimmungen zur
Kriegsdienstverweigerung einschließlich Ersatzdiensten und über deren praktischen
Folgen;
- die Beratung und Information von Männern und Frauen, die Dienstleistungen nach Artikel 12a GG aus Gewissensgründen verweigern, sowie die Gewährung von Rechtsbeistand in
Fällen von grundsätzlicher Bedeutung, soweit dies möglich ist;
- jeglichen Schutz der Kriegsdienstverweigerer in der Öffentlichkeit, unabhängig von ihrer
Staatsangehörigkeit;
- die Beratung von Kriegsdienstverweigerern, Dienstpflichtigen und ihren Angehörigen in
rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen;
- die internationale Anerkennung des Rechtes auf Kriegsdienstverweigerung durch
Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Organisationen des Auslandes.
Die Propaganda für Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gehört nicht zu den
Aufgaben der Zentralstelle und kann auch nicht durch Satzungsänderung in ihren Bereich
einbezogen werden.
Die Zentralstelle verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeverordnung.
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