Das aktuelle Einplanungsverfahren für den Zivildienst

Wer als Kriegsdienstverweigerer anerkannt ist, muss sich überlegen, wie er mit dem Zivildienst umgehen will. Eine Automatismus „Kriegsdienstverweigerung Pfeil Zivildienst" gibt es nicht mehr.

Zum Hintergrund:

Der Bundesminister der Verteidigung hat am 22. März 2004 dem Bundestag mitgeteilt, dass im Durchschnitt der nächsten zehn Jahre pro Jahr 153.000 Wehrpflichtige für den Grundwehrdienst zur Verfügung stehen. Davon sollen bis 2010 jeweils einberufen werden:

Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
verfügbare Wehrpflichtige 153.000 153.000 153.000 153.000 153.000 153.000 153.000
Einberufungen Wehrdienst 82.400 66.700 58.000 55.000 55.000 55.000 55.000

Die Regierungsparteien haben 2002 vertraglich vereinbart, „sich weiterhin für die größtmögliche Gerechtigkeit und Gleichbehandlung zwischen Wehr- und Zivildienstleistenden" einzusetzen. Das bedeutet, zum Zivildienst sollen nicht mehr Kriegsdienstverweigerer einberufen werden als zum Grundwehrdienst.

Im Durchschnitt der nächsten zehn Jahre werden pro Jahr rund 145.000 Wehrpflichtige als Kriegsdienstverweigerer anerkannt und damit zivildienstpflichtig. Für den Zivildienst gelten die gleichen Einberufungszahlen wie für die Bundeswehr.

Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Anerkannte KDV 145.000 145.000 145.000 145.000 145.000 145.000 145.000
Einberufungen Zivildienst 82.400 66.700 58.000 55.000 55.000 55.000 55.000

Für das Jahr 2004 hatte das Bundesamt für den Zivildienst zunächst angekündigt, 120.000 Dienstpflichtige einzuberufen. Nun wurde die Zahl auf 100.000 korrigiert. Tatsächlich dürfte die Zahl weiter sinken und sich der Planzahl der Bundeswehr anpassen.

Zurzeit verschickt das Bundesamt mehr so genannte „Ankündigungen der Heranziehung zum Zivildienst" als Einberufungen vorgenommen werden können. Das heißt, nicht jeder, der eine Ankündigung erhält, kann auch tatsächlich einberufen werden.

Zur Einberufungspraxis:

Das „Ankündigungsritual" des Bundesamtes besteht aus vier Schritten:

  1. „Ankündigung der Heranziehung zum Zivildienst" mit zwei Monaten Zeit für die Platzsuche
  2. Erstes Ermahnungsschreiben, nun einen Zivildienstplatz innerhalb von vier Wochen vorzuschlagen;
  3. Zweites Ermahnungsschreiben;
  4. Einberufung von Amts wegen - aber nur, wenn die Planzahlen noch nicht erfüllt sind.

Um diesem System Wirkung zu verleihen, wurde zwischen den Wohlfahrtsverbänden und dem Bundesamt für den Zivildienst abgesprochen, Mitte April 2004 in den Regionen Nord, Süd, Ost und West jeweils 120 Zivildienstpflichtige von Amts wegen zum einzuberufen, um „abschreckende Beispiele" zu haben. Diese Beispiele, die sich möglichst weit herumsprechen sollen, werden geschaffen, damit andere Dienstpflichtige dazu gebracht werden, sich von sich aus einen Zivildienstplatz zu suchen.

Wie kann der einzelne Kriegsdienstverweigerer mit diesen Eckdaten umgehen?

  1. Der Zivildienst leisten möchte, kann das tun. Freie Plätze gibt es genügend, ebenso Geld, um jeden, der einen entsprechenden Vorschlag macht, auch zum gewünschten Termin einzuberufen. Informationen rund um den Zivildienst und für die Zivildienstplatzsuche kann man hier bestellen.
  2. Wer Dienstausnahmen geltend machen kann, wessen Arbeitsplatz durch eine mögliche Einberufung gefährdet wird oder wer außergewöhnliche Ausbildungsplanungen hat, sollte auf die erste „Ankündigung der Heranziehung zum Zivildienst" reagieren und die besonderen Umstände dem Bundesamt gegenüber geltend machen. In vielen Fällen hilft das Bundesamt mit Zurückstellungen und Nichtheranziehungszusagen. Informationen dazu gibt es hier und über unsere Hotline.
  3. Wer weiterarbeiten oder studieren möchte, sollte diesen Weg weiterverfolgen und die Ankündigungsschreiben des Bundesamtes für den Zivildienst einfach ignorieren. Niemand ist verpflichtet, sich selbst einen Zivildienstplatz zu suchen. Im Gegenteil: Das Zivildienstgesetz sagt sogar: „Der Dienstpflichtige kann nicht verlangen, zum Dienst an einem bestimmten Ort herangezogen zu werden." Außerdem ist es gesellschaftlich sehr wünschenswert, wenn Ausbildungen möglichst schnell abgeschlossen und Arbeitsplätze nicht gefährdet werden. Jeder Politiker beschwört das geradezu.
  4. 4. Wer von Amts wegen einberufen wird - als „abschreckendes Beispiel" oder weil die Planzahlen wider Erwarten nicht mit Freiwilligen erreicht werden -, kann Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid einlegen. Sollte es keine Gründe für einen erfolgreichen Widerspruch geben, kann man sich einen anderen Zivildienstplatz suchen und um Umeinberufung oder Versetzung bitten. Dieser Bitte wird in aller Regel entsprochen. Wer zwangsweise einberufen wird, kann sich umgehend an unsere Hotline wenden.