Informationen zur Kriegsdienstverweigerung
für
Ungediente
"Ungedient" sind Sie, wenn Sie gerade gemustert werden, oder noch zurückgestellt sind, oder lange nichts von der Bundeswehr gehört haben oder .. oder ... oder .... Wichtig ist, dass Sie noch keinen Einberufungsbescheid zur Bundeswehr (mit Fahrkarte und allem drum und dran) und auch keine Benachrichtigung, dass Sie als Ersatz für
Ausfälle kurzfristig einberufen werden sollen, erhalten haben. Dann gehören Sie zu den 90 % der Antragsteller, die hier aller weiteren Infos bestellen können.
Einberufene
"Einberufen" sind Sie, wenn Sie nach der Musterung bereits einen Einberufungsbescheid zur Bundeswehr (mit Fahrkarte und allem drum und dran) oder eine Benachrichtigung, dass Sie als Ersatz für Ausfälle kurzfristig einberufen werden sollen, erhalten haben. Eine Ladung zur Musterung ist keine Einberufung, ebensowenig die allgemeine Ankündigung der Einberufung. Rund 5.000 Einberufene und Ausfallsbenachrichtigte, die jedes Jahr einen KDV-Antrag stellen, erhalten hier die Informationen.
Soldatinnen und Soldaten
Soldatin oder Soldat sind Sie, wenn Sie gerade bei der Bundeswehr sind - als Wehrpflichtiger, als Zeit- oder Berufssoldatin oder -soldat. Etwa 2.500 Soldatinnen und Soldaten verweigern jedes Jahr aus der Bundeswehr heraus. Infos für die Kriegsdienstverweigerung von Soldatinnen und Soldaten erhalten Sie hier.
Reservistinnen und ReservistenReservistin oder Reservist sind Sie, wenn Sie mindestens einen Tag bei der Bundeswehr gedient haben. Ein Schnupperkurs oder ein Truppenbesuch bedeuten natürlich nicht, dass Sie gedient haben. Im Bündnisfall können Reservistinnen und Reservisten schnell in den Kriegseinsatz geholt werden. Deshalb ist Ihre Kriegsdienstverweigerung leider ganz aktuell. In jedem Jahr verweigern über tausend Reservistinnen und Reservisten den Kriegsdienst. Viele von denen haben ihre Informationen hier bestellt.
KDV-Info-Hotline
Montags bis Freitags 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mit Ihrer Online-Spende
helfen wir Kriegsdienstverweigerern bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Vielen
Dank! |