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Freiwilliges Jahr im In- und Ausland

Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können ein Freiwilliges Jahr im In- und Ausland leisten.

Wer als anerkannter Kriegsdienstverweigerer einen so genannten "Anderen Dienst im Ausland" oder ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr bei anerkannten Trägern im In- und Ausland leistet, wird nach dessen Ende nicht mehr zum Zivildienst herangezogen.

Der "Andere Dienst im Ausland" ist in § 14b und die Anrechnung des Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres in § 14c des Zivildienstgesetzes geregelt. Das Freiwillige Jahr kann man bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres antreten. Wenn man sich als anerkannter Kriegsdienstverweigerer vertraglich dazu verpflichtet hat, wird man nicht zu einem Zivildienst innerhalb des Bundesrepublik einberufen. Anschriften der Organisationen, die als Träger anerkannt sind, übermitteln wir Ihnen gerne. Bitte füllen Sie dazu die nachstehenden Felder vollständig aus.

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"Anderen Dienst und zum Freiwilligen Jahr im Ausland".

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