Wehrdienst - Zivildienst - NULLDIENST
Kleiner Leitfaden zum geschickten Umgang mit der Wehrpflicht
von Peter Tobiassen - Stand 7/2007
Mit der Verkleinerung der Bundeswehr hat der Verteidigungsminister neben dem Wehrdienst und
dem Zivildienst einen neuen Dienst eingeführt: den NULL-Dienst. Die Hälfte der Männer, die für
den Wehrdienst verfügbar sind, wird nicht mehr einberufen. Sie müssen null Dienst leisten, weil es
einfach weniger Dienstposten für Grundwehrdienstleistende gibt. Wie man es erreichen kann,
möglichst zur Gruppe der Null-Diener zu gehören, wird hier beschrieben.
Das ist (nicht) zu tun.
Haben Sie sich schon einmal an einer Aktion beteiligt, die sich dadurch auszeichnete, dass Sie
nichts tun sollten? Wahrscheinlich nicht. Nun ist die Gelegenheit dazu. Vor allem gilt: Nur keine
Hektik.
Zur ersten Orientierung. Wo stehen Sie gerade in Ihrem Wehrpflichtleben? Schon erfasst? Das
passiert meist kurz nach dem 17. Geburtstag. Schon den Fragebogen zur
Musterungsvorbereitung erhalten? Gerade den Einberufungsbescheid zur Bundeswehr
bekommen? Für jede Station im Wehrpflichtleben eines deutschen Mannes beschreiben wir, was
zu tun ist.
Auch beim Zivildienst hat sich die Situation inzwischen verändert. Zum Zivildienst sollen nicht
mehr Dienstpflichtige einberufen werden als zum Grundwehrdienst. Wer als
Kriegsdienstverweigerer anerkannt ist, hat also eine zweite Chance.
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Der KDV-Antrag ist schnell und ganz einfach zu stellen. Er besteht nur aus einem Satz:
Hiermit verweigere ich den Kriegsdienst mit der Waffe
unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes.
Lebenslauf und Begründung können später nachgereicht werden.
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Wer alle Chancen, gar nicht dienen zu müssen, nutzen will, darf den KDV-Antrag erst stellen,
wenn die Bundeswehr sich mit dem Einberufungsbescheid zum Grundwehrdienst gemeldet hat.
(Dieser kommt als Einschreiben, sagt, wann und in welcher Kaserne der Wehrdienst beginnt, und
beigelegt ist meistens auch schon die Fahrkarte für die Deutsche Bahn. Die Ladung zur
Musterung ist noch kein Einberufungsbescheid!)
Also, wer nicht unbedingt Zivildienst machen will, wartet erst einmal ab, ob überhaupt ein Dienst
im Rahmen der Wehrpflicht verlangt wird. Bis zur Einberufung zum Grundwehrdienst gibt es aber
eine Reihe von Stationen, die problemlos gemeistert werden können. Deshalb: Nur keine Hektik.
Zuerst ist da die
Erfassung
Die Erfassung erfolgt über das Einwohnermeldeamt. Dort werden die Daten aller Männer, die im
letzten Quartal 17 Jahre alt geworden sind, erfasst und dem Kreiswehrersatzamt übermittelt. Der
Erfasste bekommt darüber eine Mitteilung. Zu tun ist nichts. Nach der Kriegsdienstverweigerung
fragt noch niemand. Erfasst werden übrigens alle, sogar Rollstuhlfahrer, die nie tauglich wären.
Über die tatsächliche Einberufung zum Wehrdienst sagt das gar nichts. Wer nicht erfasst wird, ist
vergessen worden - oder irrtümlich als Mädchen oder Ausländer registriert. Wer als Mann
Andrea, Kolja, Mehmet oder Igor heißt, hat schon hier erste Chancen.
Einige Wochen später kommt der
Fragebogen zur Musterungsvorbereitung
Dieser Fragebogen dient der Festlegung des richtigen Musterungstermins. Die Musterung soll
nämlich etwa neun Monate vor dem erstmöglichen Einberufungstermin stattfinden, damit nicht
mehr zu viel zwischen der Musterung und dem Dienstantritt in der Bundeswehr passieren kann.
Einberufen werden kann man immer erst nach dem ersten Ausbildungsende (Lehre oder Abitur).
Deshalb wird in diesem Fragebogen vor allem erfragt, was man gerade macht und wie lange das
noch dauert. Den Fragebogen kann man korrekt ausfüllen, die Belege (Schulbescheinigung,
Kopie Ausbildungsvertrag oder ähnliches) beifügen und abschicken.
Die Behörde interessiert die Verweigerung noch nicht, weil ein Kriegsdienstverweigerungsantrag
frühestens nach der Musterung bearbeitet wird.
Etwa neun Monate vor dem Abitur oder Ausbildungsende kommt die Ladung zur
Musterung
Auch hier gilt: Nur keine Hektik, alles in Ruhe angehen. Die Ladung zur Musterung sagt nichts
darüber, ob man denn überhaupt einberufen werden soll. Bei der Musterung wird die körperliche
und geistige Eignung für den Dienst im Kriege festgestellt, also ob man - wenn man keine
Gewissenbedenken hätte - fit genug ist, andere Menschen totzuschießen. Zurzeit werden zwei
Drittel der Gemusterten für Tauglich erklärt. Jeder Dritte verlässt das Kreiswehrersatzamt also als
Untauglicher.
Im Rahmen der Musterung, insbesondere bei der Personalaufnahme, wird man gefragt, ob man
einen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen möchte. Da man das bei der Musterung noch gar
nicht tun möchte, antwortet man wahrheitsgemäß: Ich möchte keinen
Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen." Manchmal wird dann von den Mitarbeitern im
Kreiswehrersatzamt das Diskutieren angefangen. Wollen Sie nicht doch lieber Zivildienst
machen? Dann sollten Sie sich gleich entscheiden. Wenn Sie den Antrag gleich stellen, geht alles
schneller." Und so weiter. Hier darf man sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Einfach bei der
klaren Aussage bleiben: Ich möchte keinen Kriegsdienstverweigerungsantrag stellen."
Auch bei der Musterung wird noch nicht entschieden, ob tatsächlich eine Einberufung zum
Grundwehrdienst erfolgt. Wer untauglich ist, weiß sicher, dass er nicht einberufen wird. Wer voll
verwendungsfähig" = T1" oder verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten"
= T2" ist, weiß nur zu 50 %, dass er einberufen wird.
Auch diejenigen, die möglichst bald Zivildienst leisten möchten, sollten den Antrag erst nach
Abschluss der Musterung stellen, damit die Ärzte ihre Tauglichkeitsentscheidung nicht von dem
Gedanken leiten lassen: Für die Bundeswehr können wir den nicht gebrauchen, aber Zivildienst
machen, das sollte wohl gehen. Der nach der Musterung gestellte
Kriegsdienstverweigerungsantrag wird weder anders noch langsamer bearbeitet.
Also, nur keine Hektik, die Ruhe bewahren und keinen KDV-Antrag stellen. Gleich im Anschluss
an die Musterung, meistens noch am selben Tage, oder einige Wochen später erfolgt die
Eignungsuntersuchung und -feststellung
Bei diesem Test wird festgestellt, für welche Verwendungen in der Truppe man besonders
geeignet ist. Natürlich wird auch festgestellt, wer weniger geeignet ist oder gar nicht gebraucht
wird.
Man durchläuft eine ganze Reihe von Tests, bei denen von mathematischen und logischen
Fähigkeiten bis hin zur Reaktionsschnelligkeit und psychischen Belastbarkeit allerlei festgestellt
wird. Üblicherweise versucht man im Leben immer, bei Tests möglichst gut abzuschneiden. Das
ist hier nicht nötig, da man ja eigentlich nichts mit der Bundeswehr zu tun haben will. Deshalb:
Keinen besonderen Ehrgeiz entwickeln. Anders als sonst gilt hier: Die Luschigen werden die
geringere Einberufungswahrscheinlichkeit gewinnen. Wer aber als Automechaniker nicht mehr
weiß, wie ein Motor funktioniert oder als Mathe-Leistungskursler die Grundrechenarten nicht
kennt, wirkt unglaubwürdig.
Es wird bei der Eignungsuntersuchung natürlich auch gefragt, wo man gerne seinen Wehrdienst
leisten möchte, ob man vielleicht freiwillig länger dienen möchte und ob man bereit ist, an
Auslandseinsätzen teilzunehmen. Natürlich darf man diese Fragen nicht oder nur mit Nein
beantworten bzw. keine Antwort ankreuzen.
Diejenigen, die bei der Eignungsuntersuchung besonders gut waren, werden zuerst einberufen,
diejenigen, die nicht so sonderlich geeignet sind, später oder eben gar nicht. Knapp die Hälfte der
Getesteten bleibt letztlich übrig, weil sie nicht gebraucht werden. Deshalb ist die Ladung zum
Eignungstest noch keine Entscheidung darüber, dass der Einzelne tatsächlich einberufen wird.
Der Test ist deshalb auch noch kein Anlass, einen KDV-Antrag zu stellen.
Zeitgewinn durch Musterungswiderspruch
Wenn es darum geht, ein oder gar zwei Jahre Zeit zu gewinnen, können dabei Widerspruch und
Klage im Musterungsverfahren helfen. Der Widerspruch gegen den Musterungsbescheid hat eine
so ge- nannte aufschiebende Wirkung", das heißt, es darf erst einberufen werden, wenn das
Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist. Üblicherweise vergehen einige Monate, bis das
Ergebnis des Widerspruchs, der Widerspruchsbescheid, vorliegt. Gegen dieses Ergebnis kann
man Klage beim Verwaltungsgericht einlegen. Die Klage hat für sich gesehen keine
aufschiebende Wirkung". Es könnte also trotzdem einberufen werden. Stellt man aber parallel
einen Kriegsdienstverweigerungsantrag, so hindert dieser die Einberufung zur Bundeswehr. Da
der KDV-Antrag erst bearbeitet werden darf, wenn das Klageverfahren in der Musterungssache
abgeschlossen ist, kann erst einmal keine Einberufung zur Bundeswehr kommen. In diesem Fall
ist also mit dem KDV-Antrag nicht zu warten, bis der Einberufungsbescheid kommt, sondern er
kann schon parallel zur Musterungsklage gestellt werden. Gerichte benötigen üblicherweise
zwischen einem halben Jahr und zwei Jahren für die Bearbeitung einer Klage - unabhängig
davon, ob der Sachverhalt kompliziert oder einfach, die Klage begründet oder unbegründet ist.
Die Anwälte vor Ort wissen, wie lange das jeweils zuständige Gericht tatsächlich braucht. Man
kann dann leicht ausrechnen, ob das Klageverfahren ausreicht, um zum Beispiel den nächsten
Zurückstellungsgrund zu erreichen oder den Arbeitsplatz für die nächste Zeit zu sichern.
Doch zurück zu der Situation, wenn ein Musterungswiderspruch nicht mehr möglich ist: Dass man
tatsächlich einberufen wird oder werden soll, kann man auf verschiedene Weise erfahren.
Bevor der Einberufungsbescheid kommt, gibt es in einer Reihe von Fällen eine
Benachrichtigung über die bevorstehende Einberufung
Das ist der Zeitpunkt, an dem man sagen kann, dass im Kreiswehrersatzamt entschieden wurde,
eine bestimmte Person einzuberufen. Nun ist geklärt, dass man zu den 50 % gehört, die dienen
sollen. Wer nun verweigert, weiß, dass er den Zivildienst als Ersatz für einen Wehrdienst leistet.
Nun sollte man mit dem Kriegsdienstverweigerungsantrag nicht mehr warten.
Doch halt. Bevor man den Kriegsdienstverweigerungsantrag stellt, sollte man prüfen, ob nicht
andere Gründe gegen eine Einberufung sprechen (Tauglichkeit, Unabkömmlichkeit im Betrieb,
Familiensituation, Ausbildung, usw.). Am besten klärt man erste Fragen über unsere Hotline.
Gibt es solche Gründe nicht, dann sollte der KDV-Antrag sofort gestellt werden. Es reicht
zunächst der Antrag selbst, der nur aus einem Satz besteht: Ich verweigere den Kriegsdienst mit
der Waffe unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes." Natürlich sind in dem
Schreiben auch Name und Anschrift, die Personenkennziffer, das Tagesdatum anzugeben und
die Unterschrift darf nicht fehlen. Den Antrag kann man persönlich beim Kreiswehrersatzamt
abgeben, als Einschreiben per Post schicken oder per Fax übermitteln.
Es gibt drei Arten von Benachrichtigungen, mit denen die Bundeswehr die Einberufung zum
Grundwehrdienst ankündigen kann:
Unproblematisch ist das so genannte Begrüßungsschreiben von einzelnen Marineeinheiten und
manchen Kasernen. Sie sind eine Freundlichkeit für diejenigen, die gerne dienen wollen, und ein
wichtiger Hinweis für die, die verweigern wollen. Rechtlich haben sie keine Bedeutung.
Weiter gibt es die Ankündigung der Heranziehung zum Grundwehrdienst vom
Kreiswehrersatzamt, mit der mitgeteilt wird, dass eine Einberufung zu einem bestimmten Termin
vorgesehen ist und gefragt wird, ob etwas gegen die Einberufung spricht (Tauglichkeit,
Ausbildung etc.). Auch diese Ankündigungen haben für den Zeitpunkt des KDV-Antrags keine
rechtliche Bedeutung. Wer unmittelbar nach Zugang dieser Ankündigung einen KDV-Antrag stellt,
wird nicht anders behandelt als derjenige, der vor, bei oder unmittelbar nach der Musterung
verweigert hat.
Als dritte Art der Vorinformation gibt es die Ankündigung einer kurzfristigen Einberufung als
Ersatz für Ausfälle. In diesem Schreiben wird mitgeteilt, dass man als Ersatz für möglicherweise
ausfallende Wehrpflichtige kurzfristig einberufen werden kann. Sollte das nicht nötig sein, soll man
zu dem folgenden regulären Einberufungstermin gezogen werden.
Der Zugang dieser Ankündigung der kurzfristigen Einberufung hat auch eine rechtliche Folge. Ein
danach gestellter Kriegsdienstverweigerungsantrag hindert - rechtlich gesehen - nicht mehr die
endgültige Einberufung zum Grundwehrdienst. In der Praxis beruft das Kreiswehrersatzamt aber
keine KDV-Antragsteller mehr als Ersatzleute ein. Außerdem wird immer rechtzeitig über den
KDV-Antrag entschieden. Wer die Ankündigung einer kurzfristigen Einberufung als Ersatz für
Ausfälle erhalten hat, kann sich gerne über unsere Hotline nach weiteren Details erkundigen.
Wenn man diese so genannte Ausfallsbenachrichtigung" erhalten hat, kann man sofort seinen
KDV-Antrag stellen. Was wichtig ist, wird in den nächsten Absätzen beschrieben. Es gilt alles
ähnlich wie bei Erhalt eines Einberufungsbescheides.
Manchmal mit Ankündigung, meistens aber ohne Ankündigung kommt der
Einberufungsbescheid zum Grundwehrdienst
Wer den Einberufungsbescheid bekommt, hat keinen Grund mehr, mit dem
Kriegsdienstverweigerungsantrag zu warten. Nun steht endgültig fest, dass er zu der Hälfte der
verfügbaren Männer gehört, die noch dienen soll. Nun gilt es, den
Kriegsdienstverweigerungsantrag persönlich beim Kreiswehrersatzamt vorbei zu bringen
(möglichst) oder zu faxen. Das hat folgenden Grund:
Wenn der Einberufungsbescheid (oder die Benachrichtigung, dass man als Ersatz für Ausfälle
kurzfristig einberufen werden soll) kommt und der Wehrpflichtige schnell ist, kann er - obwohl er
den Einberufungsbescheid oder die Ausfallsbenachrichtigung schon in Händen hält - in vielen
Fällen dennoch erreichen, dass sein KDV-Antrag aufschiebende Wirkung gegenüber der
Einberufung zur Bundeswehr hat. Wie kommt das?
Der Einberufungsbescheid kommt normalerweise als Einschreiben. Dieses gilt erst mit Ablauf des
dritten Tages nach Aufgabe zur Post als zugestellt (es gelten alle Tage, also auch Sonn- und
Feiertage). Das gilt auch für normale Briefe - so wird die Ausfallsbenachrichtigung verschickt.
Entscheidend ist nicht das Datum, das das Kreiswehrersatzamt auf den Einberufungsbescheid
geschrieben hat, sondern das Datum des Poststempels auf dem Briefumschlag. Wird der
Einberufungsbescheid zum Beispiel am Montag zur Post gegeben, gilt er rechtlich mit Ablauf des
Donnerstags, also Donnerstagnacht um 24 Uhr, als zugestellt. Das gilt selbst dann, wenn der
Einberufungsbescheid schon am Dienstag ankommt - und das wird die Regel sein. Wird ein
Kriegsdienstverweigerungsantrag in diesem Fall bis Donnerstag um 24.00 Uhr beim
Kreiswehrersatzamt persönlich abgegeben (am besten in den Dienststunden, notfalls auch mit
Zeugen in den Briefkasten des Amtes einwerfen), ist dieser KDV-Antrag gestellt, bevor der
Einberufungsbescheid (rechtlich gesehen) als zugestellt gilt. Man kann den KDV-Antrag auch per
Fax senden und das Sendeprotokoll aufzubewahren.
Der in der beschriebenen Frist gestellte Kriegsdienstverweigerungsantrag wird vom
Kreiswehrersatzamt an das Bundesamt für den Zivildienst weitergeleitet, und der
Einberufungsbescheid wird aufgehoben. Beides wird einem schriftlich bestätigt. Sollte das nicht
automatisch passieren, kann man gegen den Einberufungsbescheid innerhalb von zwei Wochen
Widerspruch einlegen. Da rechtlich alles eindeutig ist (der Zustellungszeitpunkt von Einschreiben
ist in § 4 Verwaltungszustellungsgesetz, der von Briefen in § 41 Absatz 2
Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt), wird dann der Einberufungsbescheid aufgehoben.
Der KDV-Antrag kann jederzeit gestellt werden
Wenn man nicht ganz so schnell ist und den KDV-Antrag nicht innerhalb der drei Tage stellen
kann, ist das kein Problem. Das KDV-Verfahren wird trotzdem schnell abgewickelt und
normalerweise innerhalb von zwei bis drei Wochen abgeschlossen sein, der Soldatenrock" muss
also nicht angezogen. Es kommt in diesem Fall darauf an, Lebenslauf und Begründung schnell
nachzureichen, damit der KDV-Antrag vollständig ist und entschieden werden kann.
KDV-Antrag für Zeitgewinn nutzen
Auch das KDV-Verfahren kann - wie der Musterungswiderspruch - für einen Zeitgewinn genutzt
werden. Solange eine Einberufung zum Grundwehrdienst gilt, macht dieses auf Zeit spielen"
natürlich keinen Sinn. Liegt aber kein Einberufungsbescheid (mehr) vor, lassen sich etliche
Monate Zeit gewinnen. Wer die nötigen Unterlagen (Lebenslauf, Begründung) nicht einreicht,
muss abgelehnt werden. Gegen die Ablehnung kann man innerhalb eines Monats Widerspruch
einlegen. Versäumt man wiederum die Einreichung der Unterlagen, muss der Widerspruch
zurückgewiesen werden. Dagegen kann man innerhalb eines Monats Klage einreichen. Für die
Klagedauer gilt das gleiche wie bei der Musterungsklage.
Insgesamt gilt: Sofort den KDV-Antrag stellen - zunächst reicht der Satz: Ich verweigere den
Kriegsdienst mit der Waffe unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes." Den Antrag
sollte man persönlich beim Kreiswehrersatzamt abgeben und sich gleich den Eingang mit Datum
und Uhrzeit quittieren lassen. Alles Wichtige zum KDV-Antrag erfahren Sie über unsere
Internetseite www.Zentralstelle-KDV.de.
Nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erfolgt die Einplanung für den
Zivildienst
Der für den Wehrdienst vorgesehene Dienstantrittstermin gilt nicht mehr. Der Zivildienst kann
früher, aber auch später begonnen werden. Dabei kann man auch wieder abwarten, ob das
Bundesamt eine so genannte Ankündigung der Heranziehung zum Zivildienst" übersendet. Einen
Zivildienstplatz kann man auch dann noch selbst suchen - dafür werden mindestens zwei Monate
Zeit eingeräumt. Da es mehr als 140.000 Zivildienstplätze gibt, von denen weniger als 80.000
besetzt werden, hat jeder Dienstpflichtige sozusagen immer die freie Auswahl. Die Angst, keinen
geeigneten Zivildienstplatz zu finden, ist unbegründet. Gibt es
Nachteile
wenn man mit der KDV-Antragstellung wartet? Eigentlich nicht. Der einzige Nachteil ist, dass das
Kreiswehrersatzamt bestimmt, ob man überhaupt dienen muss und wenn ja, wann man sich mit
der Kriegsdienstverweigerung und dem Zivildienst auseinandersetzen muss. Wer aktiv den
Zivildienst einplant, verliert" zu 100 % ein Ausbildungs- oder Arbeitsjahr. Wer abwartet, verliert
dieses Jahr nur mit einer 50 % Wahrscheinlichkeit. Gesetze regeln, dass Ausbildungs-, Studien-
und Arbeitsplatz erhalten bleiben.
Wenn es bei rechtzeitigem Handeln keine Nachteile gibt, gibt es auf der anderen Seite
Vorteile
Der wichtigste Vorteil ist zunächst der unmittelbar persönliche Vorteil. Man hat zu 50 % die
Chance, gar nicht dienen zu müssen. So spart man ein Jahr.
Unsere Information über den geschickten Umgang mit der Wehrpflicht läuft seit vier Jahren.
Inzwischen melden sich bei uns viele Wehrpflichtige, bei denen sich das Kreiswehrersatzamt nicht
gemeldet hat. In den aktuellen Gesprächen geht es nun um die Zurückstellung im Studium, um
Arbeit im Ausland, um das Vaterdasein und um viele andere Sachen, die die Einberufung meist
ganz verhindern.
Manchmal geht es in den Gesprächen auch um die Einplanung für den Zivildienst während der
ersten beiden Semester des Studiums. Schon das Wissen darum, dass der Zivildienst Ersatz für
tatsächlich zu leistenden Wehrdienst ist, gibt ein besseres Gefühl. Andere Dinge sind einfacher.
Wer schon am Studienort wohnt, bekommt die Miete während des Zivildienstes erstattet.
Außerdem lässt sich der Zivildienst meist mit nur einem Semester Zeitverlust in das Studium
einbauen.
Wer weiter auf Abwarten setzt, hat auch beim Zivildienst eine Chance, nicht einberufen zu
werden. Zum Zivildienst melden sich viele freiwillig und besetzen dann die finanzierbaren Plätze.
Von Amts wegen nachbesetzt wird nur, wenn noch Geld vorhanden ist. Die Drohung, dass ein
Zivildienstplatz einfach zugewiesen wird, kann normalerweise nicht mit Erfolg umgesetzt werden.
Fast alle Zivildienststellen nehmen nämlich nur Dienstleistende, zu deren Einberufung sie ihr
Einverständnis gegeben haben. Ein Pokern an dieser Stelle kann so viel Zeitgewinn bringen, dass
das dritte Semester des Studiums und damit die Zurückstellung doch erreicht werden kann. Auch
hier gilt: Nur keine Hektik.
Je mehr mit ihrem KDV-Antrag warten, umso mehr werden gar nicht einberufen, umso größer wird
die Wehrungerechtigkeit und umso stärker der Druck auf die Politiker, die Wehrpflicht endlich
aussetzen. Dann muss niemand mehr zwangsweise dienen.
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