665 für die Zukunft - Berufsförderung im Zivildienst
Das Bundesamt fördert individuelle Bildungsmaßnahmen
von Peter Tobiassen
Wollen Sie ...
... spanisch lernen in Spanien? Oder italienisch in Italien?
... mit einem Kurs "Wie tauche ich Shakespeare ins richtige Licht?" feststellen, ob Bühnentechnik das richtige Berufsfeld ist?
... einfach nur lernen, wie Sie sich erfolgreich für den nächsten Job bewerben?
... die Meisterausbildung während des Zivildienstes fortsetzen oder die Fachhochschulreife nachmachen?
... endlich mal richtig mit allen Fingern am PC schreiben können?
... einen Schweißerkurs belegen und den Führerschein für einen Gabelstapler machen, um nach dem Zivildienst am Arbeitsplatz flexibler zu sein?
Das alles ist möglich. Das Bundesamt übernimmt die Kosten - bis zu 665 . Die Grundlage bildet das Mitte 2005 in Kraft getretene "Gesetz zur Fortentwicklung der soldatenversorgungsrechtlichen Berufsförderung - BfFEntwG"
"Immer wichtiger für das berufliche Fortkommen werden die so genannten Schlüsselqualifikationen, beispielsweise in den Bereichen Fremdsprachen, EDV und Betriebswirtschaftslehre." schreibt der Berufsförderungsdienst in seiner Information für diejenigen, die für neun und mehr Monate einberufen wurden.
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Wichtige Eckdaten seit 2005
- Der Zuschussbetrag wurde auf 665 angehoben.
- Es erfolgt keine Reduzierung des Zuschusses auf 80%. Die Maßnahmekosten werden bis zum Höchstbetrag voll erstattet.
- Bildungs-Maßnahmen in Deutschland und im europäischen Ausland (EU) werden gefördert.
- Für ganztätige Maßnahmen gibt es bis zu 5 Tage Sonderurlaub.
- Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten werden nicht erstattet.
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"Zivildienstleistende sollen während ihrer Zivildienstzeit die Möglichkeit erhalten, an allgemeinberuflichen und fachberuflichen Maßnahmen zur Bildung, Ausbildung und Weiterbildung teilnehmen. Die Berufsförderung soll dazu beitragen, keine zivildienstbedingten Nachteile für die berufliche Tätigkeit entstehen zu lassen, Anschluss an die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten sowie eine berufliche Weiterbildung zur ermöglichen." so das Bundesamt für den Zivildienst in den "Richtlinien zur Berufsförderung von Zivildienstleistenden vom ".
Das Bundesamt fördert - was immer Sie lernen
Wer den Zivildienst für seine Weiterbildung nutzen will, hat mit der Berufsförderung die gute Gelegenheit, sich zu qualifizieren und die eigenen Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu erhöhen. Hier darf kein Euro verschenkt werden.
Aus- und Fortbildungsangebote gibt es bei vielen Bildungsträgern, angefangen von den Volkshochschulen () und kirchlichen Akademien () über Gewerkschaften () und Handwerkskammern ( oder ) bis hin zu Universitäten und Bildungsinstituten. Dazu zählen auch Seminare zur Studienvorbereitung oder Kurse zur Vorbereitung auf Aufnahmeprüfungen (im Internet auf den Seiten der Universitäten zu finden)
Richtlinien
Die "Richtlinien zur Berufsförderung für Zivildienstleistende" (abgedruckt im Abschnitt A 4 des Leitfadens für die Durchführung des Zivildienstes ) sind weit gefasst. Die berufsfördernden Maßnahmen sollen die Lernbereitschaft und Lernfähigkeit erhalten und fördern, Kenntnisse und Fertigkeiten der Entwicklung anpassen, Weiterbildung ermöglichen und den Übergang nach dem Zivildienst erleichtern. Gefördert werden fachberufliche Maßnahmen und solche berufsübergreifender Art, die der Allgemeinbildung dienen. Mit anderen Worten: Was beruflich voranbringt, wird unterstützt.
Die Zivildienststellen sollen die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen durch eine entgegenkommende Dienstplangestaltung fördern. Für Maßnahmen, die ganztätig stattfinden, gibt es bis zu fünf Tage Sonderurlaub (Abschnitt A 4 Ziffer 3.2 des Leitfadens).
Antragsformulare im Internet
Anträge auf Bewilligung von Zuschüssen sind vor Beginn der Maßnahme auf dem Dienstweg bei der zuständigen "Verwaltungsstelle Zivildienst" einzureichen. Dazu muss der Zivildienstleistende einen Vordruck ausfüllen und einen weiteren Vordruck durch den Bildungsträger ausfüllen lassen (Vordrucke hat die Zivildienststelle, sie sind auch aus dem Internet herunterladbar unter , Abschnitt A 4 oder direkt unter ). Beides ist bei der Zivildienststelle einzureichen, die ihrerseits die Unterlagen ergänzen und an die Verwaltungsstelle Zivildienst weiterleiten muss. Wird der Antrag erst während einer schon laufenden Maßnahme gestellt, können die Kosten nur anteilig ab dem Antragsmonat erstattet werden.
Der Zuschuss wird durch das Bundesamt für den Zivildienst erst nach Abschluss der Maßnahme und nach Vorlage der Belege über die Kosten sowie einer Bestätigung über die regelmäßige Teilnahme ausgezahlt.
Nicht gefördert werden freizeitorientierte Maßnahmen wie Ski- oder Surfkurse, es sei denn, es wird nachgewiesen, das diese für eine spätere hauptberufliche Tätigkeit nötig sind. Das gleiche gilt für den Erwerb von speziellen Führerscheinen (z.B. für LKW).
Die gesetzlich vorgeschriebene Gleichbehandlung von Wehr- und Zivildienstleistenden bleibt aber doch ein bisschen ungleich. Während für Zivis die 665 als Obergrenze festliegen, können Grundwehrdienstleistende kostenfrei an den Maßnahmen des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr teilnehmen und zusätzlich bis zu 665 für externe Maßnahmen bei freien Bildungsträgern bekommen.
Unterstützung bei Fragen und Problemen erhalten Sie bei der Zentralstelle KDV über die Telefon- und E-Mail-Hotline
Berufsausbildung
Die umfangreichste Berufsförderung erfährt man natürlich, wenn man den Zivildienst mit einer Berufsausbildung verknüpft. Theoretisch kann man während des Zivildienstes drei Berufsausbildungen fortsetzen, beginnen oder abschließen, wenn man in einer entsprechenden Einrichtung an einem geeigneten Zivildienstplatz seinen Dienst leistet: Krankenpflegehelfer, Altenpflegehelfer und Heilerziehungspflegehelfer (Abschnitt A 3, III., Ziffer 2 im Leitfaden, siehe ).
Praktisch sieht es anders aus. Die Befragung von Fachleuten ergab bei Krankenpflegehelfern: "Wir blockieren unsere wenigen Ausbildungsplätze nicht mit Zivis, die später gar nicht in diesem Beruf bleiben wollen." Altenpflegehelfern: "Diese Ausbildung wird mangels Nachfrage und Ausbildungsplätzen bei uns im Regierungsbezirk nicht mehr angeboten." und bei Heilerziehungspflegehelfern: "Ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir das schon mal angeboten hätten."
Sollte sich die seltene Möglichkeit einer solchen Ausbildung ergeben, steht der Zivildienst jedenfalls nicht im Wege. Während des Dienstes kann und soll die Zivildienststelle die Dienstleistenden zum theoretischen Teil der Ausbildung abordnen.
Die Möglichkeit, Zivildienst und berufliche Ausbildung zu verknüpfen, soll eigentlich ausgebaut werden. Wer im Rahmen seiner Zivildiensttätigkeit eine Ausbildungsmöglichkeit hat und auf organisatorische Probleme stößt, kann den Bundesbeauftragten für den Zivildienst um Hilfe bitten. Anschrift: Rochusstraße 8-10, 53123 Bonn, Tel.: 0228/.
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