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Vertrauensmann - Der Betriebsrat für die Zivis

Wer seine Interessen vertreten will, muß Bescheid wissen. Das Bundesamt für den Zivildienst hat die Aufgaben der Vertrauensmänner im Leitfaden für die Durchführung des Zivildienstes beschrieben. Die Grundlage für die Arbeit ist gesetzlich geregelt. Die Wahl der Vertrauensmänner muß der Zivildienststellenleiter organisieren. Als Hilfe ist ihm dazu ein Wahlverfahrensablauf vom Bundesamt an die Hand gegeben worden. Und wie Interessensvertretungsarbeit funktioniert haben wir auch noch beschrieben.

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