Ulrich Finckh: Engagement für ein Grundrecht
Eine Rückschau
Vor fast 33 Jahren wurde ich zum ersten Mal als Vorsitzender der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V. gewählt und seitdem immer wieder. Der Abschied jetzt ist für mich ein Anlass zur Rückschau, zur Bilanz der Tätigkeit, die endet. Da unsere Arbeit stets gemeinsames ehrenamtliches Engagement für das Recht der Kriegsdienstverweigerer war, ist die Bilanz zugleich die vom Vorstand gewünschte gemeinsame für ein Dritteljahrhundert, und die möchte ich beschreiben, wie ich sie heute sehe. Ich teile sie auf in zwei Hauptteile, einen pragmatischen und einen grundsätzlichen, sowie einen Anhang zur Vereinsentwicklung.
Vom Drückeberger zum fast unentbehrlichen Zivi
- eine pragmatische Bilanz
Die Inquisition der Prüfungsverfahren.
Zentralstelle KDV 1970/71 hieß Konfessions- und Parteigrenzen übergreifender gemeinsamer Kampf gegen unerträgliche Prüfungsverfahren und neun Monate Zusatzdienst. Die Inquisition kannte ich aus Hamburg als landeskirchlicher Beauftragter für Kriegsdienstverweigerer und Ersatzdienstleistende seit 1967. Ich hatte Verfahren erlebt, bei denen ein einzelner Kriegsdienstverweigerer und ich einen ganzen Tag lang gegen die Fensterfront und damit gegen das Licht schauen mussten. Ich hatte üble Verdächtigungen erlebt und Vorgesetzte, die verkündet hatten, sie würden dafür sorgen, dass der Soldat nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt wird. Ich hatte erlebt, dass eine ganze Stunde um das Protokoll gerungen werden musste, weil der Vorsitzende nicht schreiben wollte, dass geheim gehaltene Atomgeschosse Anlass des Umdenkens bei dem gerade erst verpflichteten Zeitsoldaten waren. Er wollte ihn ablehnen, aber diese Begründung der Kriegsdienstverweigerung nicht schriftlich festhalten. Als das Protokoll klar war, wurde der Soldat anerkannt. In vielen Fällen mussten die Kriegsdienstverweigerer aber erst durch mehrere Instanzen gehen und bekamen manchmal selbst dann kein Recht. Oft widersprachen oder klagten auch die Wehrbehörden gegen Anerkennungen.
Hintergrund der unerträglichen Verfahren war die allgemeine Diskriminierung der Kriegsdienstverweigerer als Drückeberger" und Ohne-michel". Oft hieß es: geht doch nach drüben", weil unterstellt wurde, Kriegsdienstverweigerung sei östlich gelenkt. Natürlich gab es bei jungen Leuten dann 1968/69 auch Parolen, die gern zitiert wurden, wie: "Macht kaputt, was euch kaputt macht!" oder: "Seid Sand im Getriebe der Herrschenden!" Dabei war es am Anfang ganz anders, als Kriegsdienstverweigerung heruntergespielt
wurde.
Schon unser erster Präsident Professor Siegmund-Schultze hatte sich in den 50er Jahren in einem Jahresbericht gewundert, dass mehr Leute allein bei der Zentralstelle KDV Rat für ihre Kriegsdienstverweigerung geholt hatten, als später Anträge registriert wurden. Das änderte sich auch nicht, als 1961 auf Drängen des Militärs und der Militärpolitiker der Ersatzdienst begann. Dahinter stand bis etwa 1965 der Versuch, die KDV-Zahlen so niedrig zu halten, dass Kriegsdienstverweigerung nicht als Problem erschien. Registriert wurden nur nach der Musterung - also oft lange nach der Antragstellung - die Anträge der tauglichen und verfügbaren Kriegsdienstverweigerer mit Eingang beim Prüfungsausschuss, und deren Zahl hielt man lange manipulativ niedrig. Kriegsdienstverweigerer wurden unnötig untauglich geschrieben oder frei gestellt, weil sie kein Rechtsschutzinteresse hätten, zum Beispiel als Helfer im Katastrophenschutz oder der Entwicklungshilfe oder als Theologen, die sowieso nicht dienen müssten, und erst recht natürlich bei Untauglichkeit. Diese Praxis endete, als wegen des Vietnamkrieges und der deutschen Beteiligung mit dem Lazarettschiff Helgoland die Zahlen ab 1966 zu sehr stiegen. Nun gab es plötzlich Diffamierungen, es gehe in Wahrheit nicht um Gewissens- sondern um gewisse Gründe. Selbst der Wehrbeauftragte machte mit, und die Verfahren wurden so unerträglich, wie vorher angesprochen.
Lange wurde um den Begriff des Gewissens gestritten. Gewissensfreiheit heisst nicht, dass nur jemand, der sich notfalls den Löwen vorwerfen lassen würde, ein Gewissen hat. Im Gegenteil. Die Freiheit soll auch dem Schwachen erlauben, seinem Gewissen zu folgen und das zu tun, was er für gut hält. In den Prüfungsverfahren wurde aber das Gegenteil praktiziert. Nur wer sonst zerbrechen würde, sollte anerkannt werden. Der spätere Präsident des Bundesverwaltungsamtes Dr. Hahnenfeld meinte, Kriegsdienstverweigerung verständlich zu machen, indem er auf die Gefahr hinwies, dass Verweigerer zur Gefahr für die Truppe werden könnten, wenn sie im Ernstfall nicht schießen. Kriegsdienstverweigerung war also ein Mangel. Dass es positiv um friedliche Gewissen ging, wurde vielfach geleugnet. Dabei hätte eigentlich klar sein müssen, dass Militärbefürworter Kriegsdienstverweigerer sowieso nicht wirklich verstehen können.
Am einfachsten war es, die Glaubwürdigkeit anzuzweifeln - und das geschah besonders, als die Zahl der Verweigerer zunahm. So viele konnten doch nicht ein Gewissen haben... Es war ja auch so einfach zu sagen: Er vermochte nicht zu überzeugen." Andere Angriffe zielten auf Berater und Anwälte. Beratungsstellen wurde vorgeworfen, gegen das Rechtberatungsmissbrauchgesetz zu verstoßen, das zurück geht auf den Kampf der Nazis gegen Juristen mit jüdischem Glauben oder jüdischen Vorfahren. Manche Gerichte setzten den Streitwert so gering an, dass Anwälte nicht auf ihre Kosten kommen konnten. Vor allem aber wurde behauptet, wer ein Gewissen habe, brauche keine Beratung. Wer damals schon dabei war, wird noch wissen, wie es keine Zusammenkunft von Beiständen oder gutwilligen Beisitzern bzw. Beisitzerinnen gab, bei der nicht erst einmal der Ärger über die letzten unerträglichen Verhandlungen vorgebracht werden musste, so empört und aufgebracht waren damals alle, die vorurteilsfrei mit dem Thema umgingen.
Zum ersten Mal spielten die Antragszahlen 1967/68 eine wichtige Rolle. Wurden sie anfangs herunter gespielt und damit die im Militärinteresse ärgerliche Kriegsdienstverweigerung verharmlost, um sie bedeutungslos zu machen, wurden sie nun hochgespielt, indem die prozentuale Zunahme der Anträge auf die uns heute lächerlich erscheinenden Zahlen 10.000, dann 15.000 geradezu Panik auslöste. Was wir nicht beachteten, war die einschränkende Wortwahl registrierte" Anträge. In Wahrheit waren es viel mehr, doch das wurde nicht bekannt, beunruhigte aber die Eingeweihten in Wehrverwaltung und Politik und heizte die Angriffe auf Verweigerer an. Eine gängige Form der Angriffe war der Vergleich von Antragszahlen und Ersatzdienstplätzen. Völlig übergangen wurde dabei, dass viele nach dem Antrag noch lange Zeit wegen ihrer KDV-Verfahren, Schulbesuch oder Ausbildung zurückgestellt wurden. Aber die falschen Vergleiche dienten eben zur Diffamierung als Drückeberger" und wurden deshalb immer wieder gebracht.
Die Diffamierung wurde von der SPD nicht mitgemacht, zum Teil wurden die Kriegsdienstverweigerer ausdrücklich in Schutz genommen, insbesondere von unserem örtlich zuständigen Bremer Wahlkreisabgeordneten Ernst Waltemathe. Als Gustav Heinemann Bundespräsident wurde und später die SPD an die Regierung kam, gab es einen ersten Erfolg. Das Zivildienstgesetz brachte ab 1974 theoretisch nur noch ein bis drei Zusatzmonate statt der bisherigen neun, nämlich nur noch den pauschalen Ausgleich für die angefangenen tatsächlichen Monate der Wehrübungen der Soldaten, in der Praxis also einen Monat. Aus Ersatzdienst wurde Zivildienst, es gab ein eigenes Bundesamt statt des unerfreulichen Bundesverwaltungsamtes, einen Beirat mit Beteiligung der Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistenden sowie einen Bundesbeauftragten, der allerdings nicht dem Wehrbeauftragten entspricht, sondern Vorgesetzter der Zivildienstleistenden und politischer, also abhängiger, jederzeit abberufbarer Beamter ist. Der Weg bis zum Gesetz war schwierig. Bei der Anhörung im Bundestagsausschuss wurde ich sofort unterbrochen, als ich an die Verfolgung der Kriegsdienstverweigerer in der NS-Zeit erinnerte.(Wollen Sie die Bundesrepublik mit Hitlerdeutschland vergleichen?"), und im Bundesrat mauerten die Unionsparteien. Aber als sie mit dem Thema Kriegsdienstverweigerung im Wahlkampf nichts erreichten, gaben sie nach.
Als Zugeständnis an die Kritik sollten im Zivildienst plötzlich die angeblich zu angenehmen, zu zivilen Einzelplätze für Zivildienstleistende wegfallen. Neue Stellen sollten mindestens für fünf Zivildienstleistende eingerichtet werden. Das war Anlass zur kirchlichen Aufforderung, solche Gemeinsamkeit zu organisieren. Da ich 1970 bis 1978 gleichzeitig ehrenamtlicher Geschäftsführer der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer (EAK) und Gemeindepfarrer war, griff ich diese Anregung auf und erreichte, dass einige Gemeinden und kirchliche Stellen in Bremen den Sozialen Friedensdienst (SFD) gründeten, der später wichtige Pionierdienste für den Zivildienst leistete, allerdings zeitweise in harten Auseinandersetzungen mit Bonn, bei denen unsere Zentralstelle KDV sehr hilfreich war. Heute gelten Praxisbegleitung und Seminare des Sozialen Friedendienstes Bremen als vorbildlich.
Trotz der gewissen Anerkennung des Dienstes der Kriegsdienstverweigerer und dem Abbau von Diskriminierung beim Ersatzdienst blieben viele Diffamierungen und die unerträglichen Prüfungsverfahren. Es war die Zeit, in der die Mitgliedsverbände und wir Material über Willkür und Missachtung der Gewissen sammelten, gegen besonders schlimme Verfahren protestierten und vor allem die Folgen öffentlich machten: Tausendfache Flucht nach Berlin und ins Ausland, psychische Erkrankungen, Suizide, Kriminalisierung standhafter, aber nicht anerkannter Verweigerer. Inquisition" wurde zu unserem Kampfbegriff, der kirchliche Kongress Gegen die Inquisition der Gewissen" und unserer Menschenrecht Gewissensfreiheit" wurden auch öffentlich beachtet.
Ein gewisser Erfolg schien 1977 erreicht, als mit dem KDV-Gesetz endlich nicht mehr als Nebenprodukt im Wehrpflichtgesetz sondern in einem eigenen Gesetz die KDV-Anerkennung geregelt wurde. Der Preis waren gegen den Wortlaut von Artikel 12a Absatz 2 Grundgesetz drei Zusatzmonate Zivildienst und dessen Verböserung" als Zugeständnis an die ständigen Angriffe der Opposition. Wir waren mit dem Erreichten nicht zufrieden, aber es war eine Verbesserung - gegen den wütenden Protest der Unionsparteien. Ihnen zuliebe wurde der Zivildienst verschlechtert. Natürlich versuchten wir, Ivens Verböserung" in Grenzen zu halten, und konnten einiges verhindern, zum Beispiel die Kasernierung von Zivildienstleistenden in Arbeitslagern und Militäranlagen (Modellprojekte waren Vinckehof und Schwarmstedt).
Der Kampf um besseres Recht
Die große Mehrheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die unionsregierten Bundesländer klagten gegen das KDV-Gesetz in Karlsruhe. Der Prozess ist ein Schandfleck der bundesdeutschen Rechtsgeschichte. Wie leider erst nachträglich bekannt wurde, hat das Verteidigungsministerium das Verfassungsgericht regelrecht betrogen. Die KDV-Statistik, die bisher nur die Anträge der Tauglichen und Verfügbaren beim Prüfungsausschuss registrierte, wurde ohne Information des Gerichtes heimlich umgestellt auf die Zählung aller KDV-Anträge schon beim Eingang im Kreiswehrersatzamt. Das bedeutete eine radikale Veränderung. Viele noch nicht registrierte Anträge mussten gezählt werden. Neue Anträge wurden ausnahmslos gezählt, selbst wenn sie von Eltern schon für Kinder gestellt wurden. Das täuschte durch den Zeitraffereffekt und die Umstellung von Netto- auf Brutto-Zahlen eine Verweigererflut vor, die es in Wahrheit nicht gab.
Von einem Kreiswehrsatzamtsleiter erfuhr ich später, dass er erst protestiert, dann förmlich remonstriert hat: Wenn das herauskommt, wird man es uns als Betrug um die Ohren schlagen." Er musste umstellen. Aber er hat auch im alten Stil für sich selber weiter registriert" und keine Verweigererflut" festgestellt, sondern nur den gewollten leichten Anstieg bei den Nichtabiturienten. Das Bundesverfassungsgericht, dessen Berichterstatter in diesem Verfahren aus dem Verteidigungsministerium gekommen war, hat die irreführenden Zahlen nicht hinterfragt und auf sie gestützt das Gesetz durch einstweilige Anordnung außer Kraft gesetzt. Da die Regierung nichts weiter unternahm, vielmehr der wohl selbst von seinen Leuten betrogene Verteidigungsminister sich auch besorgt gab, fiel das Gesetz dem Betrug zum Opfer. Für uns war es eine bittere Enttäuschung - erst recht, als wir hinterher immer mehr von den statistischen Manipulationen, die es auch in vielen Kleinigkeiten gab, heraus bekamen. Sarkastischer Kommentar: Tarnen und Täuschen gehören zur militärischen Taktik. Die erfolgreiche Täuschung des Gerichtes, die er natürlich nicht darlegte, kommentierte der Prozessvertreter der Kläger süffisant: Es (das Bundesverfassungsgericht) hat nicht nur wie ein Revisionsgericht über abstrakte Rechtsfragen zu entscheiden, sondern hat auch wie ein Amtsgericht zu ermitteln." (Blumenwitz in Wehrpflicht und Ersatzdienst", München 1978, S.24)
Ein neues Gesetzgebungsverfahren fiel der Wende 1982 zum Opfer. Immerhin waren die Anhörungen im Bundestag zum erneuten Gesetzgebungsverfahren geradezu Werbung für uns, als ein Richter des Bundesverwaltungsgerichtes der Wehrverwaltung riet, ihr fehlerhaftes Informationsmaterial zu vergessen und den Prüfungsgremien unseres zu verteilen! Im Endeffekt wurde das sozial-liberale KDV-Gesetz dann zwar verschlechtert, aber in weiten Teilen beibehalten. Ein Preis für die Aussetzung der meisten mündlichen Verfahren über Erstanträge Nichteinberufener im Frieden und die Erleichterung der verbleibenden Prüfungen war die Verlängerung des Zivildienstes um ein Drittel, ein weiterer die Streichung aller Zivildienststellen, bei denen Zivis Kontakt mit jungen Menschen haben konnten wegen Ansteckungsgefahr".
Diesmal klagten die SPD-Fraktion und die SPD-regierten Bundesländer. Aber auch diesmal gewann die Verteidigungsbürokratie den Prozess durch statistischen Betrug des Bundesverfassungsgerichtes. Zur Begründung der Dienstzeitverlängerung wurden Berechnungen der Wochendienstzeiten vorgelegt, die die Mehrbelastung der Soldaten gegenüber den Zivildienstleistenden zeigen sollten. Dabei wurde im Zivildienst die tatsächliche Arbeitszeit laut den entsprechenden Tarifverträgen zu Grunde gelegt. Bereitschaftsdienst wurde nur teilweise gerechnet, Mahlzeiten wurden abgezogen, bis zu zwei Stunden tägliche Tätigkeit in der Dienstunterkunft nicht gerechnet. Bei der Bundeswehr dagegen wurde alles voll gezählt, was auf dem Dienstplan stand (auch Aufstehen, Waschen, Anziehen, Stubenreinigen, Mahlzeiten etc.); zusätzlich gab es sogar Zeitgutschriften für Wachdienst, Tage im Manöver, Tage auf See und auf dem Truppenübungsplatz, jeweils über den sowieso gerechneten vollen Dienstplan hinaus zusätzliche (!) 24 Stunden pro Tag. Angerechnet wurden auch Lehrgänge, Feiern etc. mit Zusatzzeiten, selbst wenn sie während des schon berechneten Dienstes stattfanden. Bei der Statistik der Wehrübungen wurden die freiwilligen und die der Zeit- und Berufssoldaten mitgezählt - lauter Irreführungen. Außerdem wurde behauptet, die Wehrübungen würden bald verdreifacht - in Wahrheit wurden sie nach dem Urteil sofort halbiert und seitdem wegen der Kosten immer mehr reduziert. Auch diesmal konnten wir die Betrügereien erst nachträglich feststellen, weil die CDU/CSU-geführte Bundesregierung die Verordnung über die Dienstzeitberechnung geheim hielt und erst nach Prozessende herausrückte. Die angeblich längeren Dienstzeiten begründeten die Zusatzmonate im Zivildienst. Das Bundesverfassungsgericht hat sich trotz des Betruges bis heute nicht korrigiert und auf den Text von Artikel 12a Abs. 2 Grundgesetz zurück besonnen.
Nachdem das Gesetz bestätigt war, ging es um die Auslegung. Was bedeutet der Zusatzdienst als tragendes Indiz" für die
Glaubwürdigkeit? Unsere skeptische Kommentierung hat vermutlich zu einer weithin gemäßigteren Prüfungspraxis beigetragen. Aber
letztlich blieb der Willkür der Prüfenden immer noch viel zu viel Raum, und manche Vorsitzende haben das brutal ausgenützt.
Einmal immerhin haben wir auch mit der Kritik an offizieller Statistik Erfolg gehabt. Als die Wehrdienstzeit 1989 auf 18 Monate
verlängert werden sollte (und der Zivildienst somit auf 24 Monate), haben wir vorgerechnet, dass das unnötig ist, weil noch 700.000
taugliche und verfügbare Wehrpflichtige nicht einberufen worden waren. Dank der Hilfe der Frankfurter Rundschau" und
zunehmenden Zweifeln der kritisch nachfragenden übrigen Presse musste das Verlängerungsgesetz zurückgenommen werden, weil bei
seiner Beratung dem Parlament versprochen worden war, es nur umzusetzen, wenn es wirklich notwenig ist.
Ein anderer Erfolg" - wenn man es so nennen will - war immer wieder die vorzügliche Information, die uns durch Anwälte
ermöglicht wurde, die uns bei wichtigen Prozessen sofort Kopien der Urteile schickten. Oft saßen wir in Besprechungen mit Leuten
der Wehrverwaltung und hatten mehrere neue Entscheidungen zur Hand, die sie noch nicht kannten. Es war diese vielfache Zuarbeit,
die uns sehr geholfen hat.
Zum Kampf um die Auslegung des Kriegsdienstverweigerungsrechtes gehört auch das Eintreten für Totalverweigerer. Trotz
verschiedener Tagungen konnten wir rechtlich nichts erreichen. Wer dabei war, wird sich noch daran erinnern, wie Professor
Mahrenholz bei einer Tagung seine Meinung änderte und seitdem auf den Vorrang der Gewissensfreiheit hinweist, leider ebenso
bisher ohne Erfolg wie wir. Dem Staat sind die Fälle aber lästig geworden, so dass erklärte Totalverweigerer in der Regel nicht mehr
einberufen werden. Schließlich beweist jeder einzelne Fall, dass Kriegsdienstverweigerung und Gewissensfreiheit trotz Grundrecht
missachtet werden, und erregt Aufsehen.
Schon vor der deutschen Einigung hatten wir Kontakte zu Kriegsdienstverweigerern und Bausoldaten in der DDR. Das hat dazu
geführt, dass wir von Ost- und Westgeheimdiensten argwöhnisch beobachtet wurden. Die Kontakte und unser öffentliches
Engagement für Kriegsdienstverweigerung waren aber auch wichtig für die DDR-Zivildienstverordnung, die weit bessere Regelungen
brachte als bei uns, und hat erhebliche Wirkung auch vorher gehabt, wie wir nach der deutschen Vereinigung von Freunden drüben"
hören konnten.
Mit der Vereinigung wurde westliches Recht sofort in den östlichen Bundesländern maßgebend. Die Umstellung haben wir mit
tausenden Infos begleitet und bestimmt viel dazu beigetragen, dass die Verweigerer dort nicht zu oft Schwierigkeiten mit dem für sie
neuen Recht bekamen, das Formalien negativ und positiv viel ernster nahm und keinen Platz mehr für mündliche Absprachen vorsah.
Kriegsdienstverweigerung als Massenphänomen
Der Kuweit-Krieg machte Kriegsdienstverweigerung endgültig zum Massenphänomen, über 150.000
Kriegsdienstverweigerungsanträge im Jahr 1991! Schon vorher gab es eine stetige Zunahme der Kriegsdienstverweigerung, weil
immer mehr Familien Zivis kannten, deren Arbeit für alte und behinderte Menschen als gut und hilfreich gesehen wurde. Bestes
Beispiel der Stimmungsänderung: Der positive Eindruck des Zivildienstleistenden in der Fernsehserie Schwarzwaldklinik". Die
Verweigerer hatten letztlich die Diffamierungen als Lügen entlarvt.
Die deutsche Vereinigung und der Fall des Eisernen Vorhangs veränderten die Situation. Im 2+4-Vertrag wurde eine deutliche
Verkleinerung der Bundeswehr vereinbart, gleichzeitig gab es aber viel mehr Wehrpflichtige, teils aus der DDR, teils durch
Zuwanderung Deutschstämmiger aus dem Osten. Die Dienstzeitverkürzungen haben das nicht ausgeglichen. Wir haben sofort auf das
Ende der Wehrgerechtigkeit hingewiesen und inzwischen erreicht, dass dies allgemein bekannt ist. Zwar haben die weiter steigenden
Kriegsdienstverweigererzahlen das Problem gemildert, weil immer mehr Ersatzdienst leisteten, aber dafür gab es eine schreiende
Ungerechtigkeit bei den Einberufungen. Erst unsere frühere Präsidentin Renate Schmidt ist als zuständige Bundesministerin dagegen
angegangen - gestützt auf Sparzwänge, die schon ihrer Vorgängerin Verkürzungen der Zivildienstzeit ermöglicht hatten. Aber
wirkliche Gleichheit gibt es noch nicht, doch ist sie zugesagt.
Während die Wehrpflicht von den großen Parteien bzw. den Mehrheiten ihrer Führungen weiter verteidigt wird, vollzieht sich der
Wandel der Bundeswehr zur Interventionsarmee aus Freiwilligen. Natürlich wird das nicht offen gesagt. Verteidigungsminister Volker
Rühe bildete Krisenreaktionskräfte" (KRK) und darin Spezialeinheiten, das Kommando Spezialkräfte (KSK) und die
Kampfschwimmer der Marine. In die KRK kamen nur Freiwillige. Dass auch Grundwehrdienstleistende, die sich freiwillig melden und
zugleich länger verpflichten (10-23 Monate), dabei sind, ändert das nicht. Diese FWDL" als Grundwehrdienstleistende zu
bezeichnen, ist Etikettenschwindel. Es wird damit begründet, dass sie anders als freiwillige Soldaten sonst vom Kreiswehrersatzamt
einberufen und erst in der Zusatzzeit besser besoldet werden. Bei Personalaufstellungen werden sie zu Recht gesondert gezählt, denn
Freiwillige sind nun mal Freiwillige. Früher gab es dafür SaM" (Soldat auf Monate).
Verteidigungsminister Rudolf Scharping machte dann gleich alle freiwilligen Soldaten zu Einsatzkräften" und konsequent wird heute
von der Bundeswehr als Armee im Einsatz" gesprochen. Diese Einsätze erfolgen teilweise ohne UN-Mandat, so beim Eingreifen in
den Kosovo-Bürgerkrieg und beim Krieg gegen den internationalen Terrorismus", bei dem das KSK in Afghanistan einen heimlichen
Krieg der USA mitmachte. Wenn trotz der Größe der Bundeswehr von ca. 270.000 Soldatinnen und Soldaten bei 9.000 Leuten im
Einsatz von den Grenzen der Kapazität gesprochen wird, hängt das daran, dass immer noch über ein Viertel der Armee aus
Wehrpflichtigen und deren Vorgesetzten besteht. Dass die Einsätze als humanitäre Hilfe bemäntelt werden, dürfte auch eine Folge der
steigenden Kriegsdienstverweigererzahlen und des schlechten Gewissens sein. Dass militärisches und polizeiliches Handeln
leichtfertig, eventuell sogar absichtlich verquickt werden, ist ein weiterer Hinweis auf einen problematischen Umgang mit nationalem
und internationalem Recht. Es passt aber zur neuen NATO-Doktrin und den EU-Kriegsplanungen.
Hatten wir uns bisher vor allem mit der undemokratischen Wehrpflicht und der damit versuchten Militarisierung der Gesellschaft
auseinander zu setzen, so müssen wir uns jetzt mit der zunehmenden Interventionspraxis befassen. Die neue NATO-Doktrin mit
Verzicht auf räumliche Grenzen, auf das Völkerrecht, auf Verteidigung als einzige Aufgabe, deren Brisanz das
Bundesverfassungsgericht nicht einsehen konnte oder wollte, und die verteidigungspolitischen Richtlinien von Verteidigungsminister
Dr. Struck zeigen die Gefahren der neuen Kriegspolitik. Dass es anders als 1991 keinen Aufschrei von Soldaten und Reservisten gibt,
hängt vermutlich daran, dass die Kritiker sich schon damals als Kriegsdienstverweigerer gemeldet haben oder bei der Verkleinerung
der Bundeswehr mit goldenem Handschlag" gegangen sind. Mehr als polizeiähnliche UN-Einsätze sind im Atomzeitalter nicht zu
verantworten und mit dem Völkerrecht und mit der Friedensverpflichtung des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren - die
Interventionspraxis dürfte unser neues Hauptthema werden.
Durch die Interventionskriegseinsätze wird ein Problem besonders aktuell, das vor allem die Kirchen stets angesprochen haben, die
situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung. Beim Krieg gegen zivile Ziele in Jugoslawien im Rahmen der Kosovo-Intervention
haben deutsche Piloten beobachten können, welches Unrecht geschah. Brücken, Fabriken, eine Fernsehanstalt und andere zivile Ziele
wurden bombardiert. Die Folge war, dass mindestens acht Luftwaffenpiloten verweigerten. Sie wollten erst nur diese Kriegseinsätze
ablehnen, mussten sich dann aber dazu durchringen, auf Grund des festgestellten Unrechts jeden Krieg abzulehnen, sonst wären sie
nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden. Eine ähnliche Situation haben jetzt Piloten in Israel. Die Fälle zeigen, wie
unzureichend es ist, nur generelle Kriegsdienstverweigerung als Gewissensentscheidung anzuerkennen. Das Gewissen meldet sich
nicht nur fundamentalistisch abstrakt (was es auch gibt), sondern meistens sehr konkret in und zu einer bestimmten Situation.
Kampf gegen die Wehrpflicht
Die Kriminalisierung der totalen Kriegsdienstverweigerer, die inquisitorischen Prüfungsverfahren, die Wehrungerechtigkeit und die
Ungleichbehandlung von Wehr- und Zivildienstleistenden haben uns Anlass gegeben, uns mehrfach mit der Wehrpflicht intensiv zu
beschäftigen. Studientagungen haben uns überzeugt, dass die Wehrpflicht - anders als Theodor Heuß meinte - keine demokratische
Errungenschaft sondern ein Kampf-, Disziplinierungs- und Unterdrückungsmittel totalitärer Herrschaft war und ist. Das gilt von
Napoleon über die absolutistischen Fürsten des 19. Jahrhunderts bis zu Stalin, Hitler, Pinochet, Ghaddafi und Saddam Hussein.
Gegen Demokraten helfen nur Soldaten" hieß es 1848, als die von Scharnhorst und Gneisenau aufgebaute preußische
Wehrpflichtarmee die demokratischen Anfänge in Deutschland zusammenschoss. Hitlers wichtigstes Anliegen für seine
verbrecherischen Kriegspläne waren der Kampf gegen den Pazifismus und den Internationalismus, um möglichst schnell eine große
Wehrpflichtarmee aufstellen zu können. Typisch: 1933 wurden die Bücher des Pazifisten Heinrich Mann verbrannt, nicht die seines
militärfreundlichen Bruders Thomas Mann, obwohl dieser eine nach Nazibegriffen jüdische Frau hatte.
Dass wir mit der Kritik weitergekommen sind, hängt am 2+4-Vertrag und am Elend der Bundesfinanzen, die beide zu Kürzungen bei
den Einberufungen führten. Wenn nicht mehr alle einberufen werden können, ist das ungerecht. Das ist offensichtlich, wird aber von
den meisten Verteidigungspolitikern nicht zugegeben. Nur die FDP hat Konsequenzen gezogen und ihr Eintreten für die Wehrpflicht
beendet. Sie fordert jetzt wie Bündnis 90/Die Grünen ihre Aussetzung. Auch in der CDU, vor allem aber in der SPD rumort es, doch
was wird, ist noch nicht entschieden.
Für uns ist klar: Wir sind nicht etwa für eine Freiwilligenarmee sondern gegen die Wehrpflicht. Da die Bundeswehr im Einsatz"
längst eine Freiwilligenarmee ist, die nur für Hilfsdienste und zur Tarnung noch Wehrpflichtige einberuft, ändert der Verzicht auf die
Wehrpflicht an der Interventionsarmee nichts mehr oder sorgt höchstens (und bestenfalls) für vorsichtigere Einsatzentscheidungen,
weil bei leichtfertigen Entscheidungen die Freiwilligen ausbleiben. Nach Pressemeldungen gibt es diese Entwicklung derzeit in den
USA und Großbritannien. Viele Wehrpflichtige in der Hinterhand könnten dagegen verführerisch sein. Es ist verdächtig, wie sehr
deutsche Generäle und Militärpolitiker von der Notwendigkeit vieler Reservisten sprechen.
Ein praktisches Eingeständnis der Ungerechtigkeit bei den Einberufungen war die Entscheidung, Tauglich-3-Gemusterte,
Verheiratete und Ältere nicht mehr einzuberufen. Etwa 200.000 taugliche und verfügbare Wehrpflichtige wurden 2003 mit einem
Federstrich ohne Dienstleistungen aus der Wehrpflicht entlassen. Wer jetzt noch von allgemeiner Wehrpflicht und
Wehrgerechtigkeit redet, hat Unrecht. Für unsere Beratung heißt das, dass wir jedem Kriegsdienstverweigerer, der Besseres zu
tun hat, sagen können und müssen:
- Verweigere erst nach der Musterung,
- bringe bei gesundheitlichen Problemen ärztliche Bescheinigungen zur Musterung mit,
- überlege, ob es sich lohnt, um eine Einstufung nach T3 zu streiten,
- warte ab, ob du überhaupt einberufen wirst,
- wenn, dann stelle sofort deinen Kriegsdienstverweigerungs-Antrag.
- wenn du als Kriegsdienstverweigerer anerkannt bist, verfolge deine eigenen Pläne. Im Zivildienst reicht der Etat im Augenblick mit Mühe für die, die nichts Besseres vorhaben, und die, die ungedient keine Arbeit finden.
Erste Zusammenfassung
Fasst man zusammen, haben wir pragmatisch gesehen sehr viel erreicht dank des Engagements vieler, dank unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, unserer Mitglieder und Förderer und der immer militär-kritischer und zivi-freundlicher werdenden Öffentlichkeit. Auch die Auszeichnungen (Fritz-Bauer-Preis der Humanistischen Union und Gustav-Heinemann-Bürgerpreis der SPD) haben sicher geholfen. So können wir sagen:
Aus 27 Monaten - davon neun Zusatzmonaten - zivilem Ersatzdienst sind zehn Monate Zivildienst geworden. Die gleiche Zeit wie für den Grundwehrdienst ist versprochen;
- aus inquisitorischen Prüfungsverfahren sind schriftliche Anerkennungsverfahren geworden;
- die Einschränkungen des Rechtsschutzinteresses sind im Kriegsdienstverweigerungsgesetz weggefallen;
- andere Diffamierungen und Diskriminierungen sind aus der Welt (höhere Einberufungsquoten, obligatorisches
- Führungszeugnis etc.) oder sollen beendet werden - doch noch müssen die 40 % Kriegsdienstverweigerer fast ein Drittel mehr Dienstleistungen erbringen als die Wehrpflichtigen, wenn 100.000 Grundwehrdienstleistende neun Monate, aber 100.000 Zivis im Jahr 2004 zehn Monate Dienst leisten sollen und die, die andere Ersatzdienste leisten, nicht gerechnet werden (§§ 14b, 14c, 15a ZDG);
- auch die Dienstzeiten anderer Ersatzdienste sind verkürzt, die Angebote erweitert, Zugänge erleichtert und die Urlaubs- bzw. Unterbrechungsmöglichkeiten verbessert;
- Altersgrenzen und Ausnahmeregelungen der Wehrpflicht überhaupt sind verbessert;
- Totalverweigerer, die sich rechtzeitig den Ämtern offenbaren, werden in der Regel nicht mehr einberufen und kriminalisiert, weil die zuständigen Ministerien das Aufsehen, den Ärger, die Werbewirkung von Märtyrern und den Beweis der missachteten Gewissensentscheidung vermeiden wollen;
- geplante Verschlechterungen des Zivildienstes (Kasernierung, sinnlose Aufgaben) und des Wehrdienstes (Dienstzeitverlängerung) haben wir mehrfach verhindert oder rückgängig gemacht.
So schön das klingt und so wichtig das für die jährlich etwa 180.000 Kriegsdienstverweigerer ist, so wenig ist es letztlich im Blick auf unser eigentliches Ziel: Die Durchsetzung des Grundrechtes auf Kriegsdienstverweigerung als Teil wirklicher Gewissensfreiheit. Und damit komme ich zum zweiten Hauptteil dieses Berichtes.
Kriegsdienstverweigerungsgrundrecht nach Gutsherrenart
Grundrechtsgarantie und Wirklichkeit
Die Grundsatzforderung, dass Kriegsdienstverweigerung als Grundrecht ernst genommen wird, ist bis heute nicht erfüllt. Nach dem
Grundgesetz sind Grundrechte unmittelbar geltendes Recht. Tatsächlich aber gibt es das Recht der Kriegsdienstverweigerung erst auf
Antrag nach staatlicher Überprüfung und eventueller Genehmigung nur für generelle Verweigerung. Dabei trägt der Verweigerer die
Beweislast. Da man Gewissen nicht theoretisch, sondern höchstens im Martyrium beweisen kann, ist die Geltung des Grundrechtes
von dem guten oder bösen Willen der Prüfenden bzw. ihrer Vorgesetzten und der allgemeinen Stimmung abhängig. Dass die
Prüfungsgremien dabei zu wohlwollender Prüfung angehalten werden, zeigt, dass es als Gnade statt Recht gehandhabt wird. Der
Notstand für die Antragssteller ergab sich aus der Regelung des Kriegsdienstverweigerungs-Verfahren nach Verwaltungsrecht. Da
muss man Anträge selbst begründen und ihr Recht beweisen. Das geht hier nicht, weil im Zweifel gegen den Antragssteller
entschieden wird - und wie will man Gewissen zweifelsfrei beweisen? Gründe zum Zweifeln lassen sich, wenn man will, immer
finden.
Normalerweise ist die Einschränkung von Grundrechten eine Frage von Strafverfahren, in denen im Zweifel für den Angeklagten zu
entscheiden ist, aber nicht von Prüfungsgremien, die Anträge genehmigen, falls der Antragsteller sein Recht beweist". Wenn
Kriegsdienstverweigerer nach Ablehnung ihrer Anträge kamen, sagten sie oft: "Ich bin zur Bundeswehr verurteilt worden." Ihr Gefühl
ließ sie das Verfahren als Strafprozess erleben (wobei manche Fragen und Vorhaltungen schlimmer als im Strafverfahren waren).
Unsere Kritik prallte ab an der Rechtsprechung und der angeblichen Selbständigkeit der Prüfungsgremien, bei denen aber die
Vorsitzenden entscheidend waren, und die wurden von der Wehrverwaltung ausgewählt, informiert, bezahlt und befördert.
Entscheidend war letztlich die Umkehr der Beweislast im Verwaltungsrecht, die für Ablehnungen jeden Zweifel der Prüfenden
erlaubte.
Obwohl wir die Beweisfrage oft angesprochen haben, waren wir - rückblickend gesagt - noch zu vorsichtig mit unserer Kritik. Wir
haben die Grundsatzfrage nicht energisch genug gestellt, sondern uns letztlich auf die Wehrpflicht eingelassen (wie schon der
Vorläuferausschuss für Wehrfragen). Sie ist im Grundgesetz nachträglich als Kannbestimmung erlaubt. Aber war diese
Wehrverfassung" überhaupt zulässig?
Als die Wiedereinführung der Wehrpflicht zur Debatte stand, wollte Bundespräsident Professor Theodor Heuß, der das Grundrecht
der Kriegsdienstverweigerung abgelehnt hatte, um eine künftige Wehrpflicht nicht zu gefährden, ein Gutachten des
Bundesverfassungsgerichtes anfordern, aber Justizminister Dr. Dehler redete ihm das aus. So konnte das Grundgesetz ohne
verfassungsgerichtliche Prüfung geändert werden. Aber es bleibt meines Erachtens dabei: Die nachträgliche Wehrverfassung ist
verfassungswidriges Verfassungsrecht. Wahrscheinlich hatten die Verteidigungspolitiker und die Bundeswehr ein besseres Gefühl
oder gar Wissen über die Problematik der Wehrpflicht. Deshalb zitierten sie immer wieder einen Irrtum von Theodor Heuß. Er hatte
im Parlamentarischen Rat ohne Erfolg gegen die Kriegsdienstverweigerung als Grundrecht gesagt, die Wehrpflicht sei das legitime
Kind der Demokratie. Das stimmt nicht. Der Aufruf zur Levée en masse" war ein Aufruf zum massenhaften freiwilligen Mitmachen
bei der Verteidigung des revolutionären Frankreichs. Die Wehrpflicht ist ein typisches Kind von Diktaktur und absolutistischen
Fürsten. Weil Heuß mit seiner Meinung gegen das Kriegsdienstverweigerungsrecht nicht durchgekommen war, hatte er später das
richtige Gefühl, dass nun die Wehrpflicht nicht zulässig sei und wollte deshalb das Gutachten des Bundesverfassungsgerichts einholen.
Das Grundgesetz enthält Ewigkeitsgarantien für Artikel 1 und 20 und legt fest, dass Grundrechte nicht in ihrem Wesen beeinträchtigt
werden dürfen. Diese Grundregeln sind mit der Wehrpflicht verletzt, denn für Wehrpflichtige sind die Grundrechte weitgehend
aufgehoben.
Unser früherer Präsident Heinz Kloppenburg hatte ein Gespür für diese Problematik, wenn er immer wieder auf den Fall des ersten
bekannt gewordenen Totalverweigerers zurückkam. Was bedeutete Gewissensfreiheit, wenn die Wehrbehörde sie einfach übergehen
konnte? Aber in der Praxis hat er dann doch pragmatisch verhandelt, um wenigstens den Einzelnen zu helfen oder schlimme
Auswüchse zu beenden.
Was bedeuten Grundrechte für Wehrpflichtige? Viele sind aufgehoben:
- Wenn Gewissensfreiheit - dann keine besondere Prüfung und staatliche Genehmigung oder Ablehnung für
- Kriegsdienstverweigerer.
- Wenn Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit - dann kein Zwang zum Töten und Verletzen oder gar Sterben und Verletzt-werden auf Befehl.
- Wenn Gleichberechtigung - dann wie bei der Feuerwehrdienstpflicht kein Zwang nur für Männer.
- Wenn freie Meinungsäußerung und Koalitionsfreiheit - dann kein Verbot gemeinsamer Beschwerden.
- Wenn Freizügigkeit - dann keine Zwangskasernierung und keine Reisebeschränkung wegen der Wehrpflicht.
- Wenn freie Berufswahl - dann kein Zwangsdienst
- Wenn Menschenwürde - dann kein Zwang, sich militärischem Drill zu unterwerfen.
Aber so ist es nicht; die Wehrpflicht überlagert die Grundrechte. Am deutlichsten wird das, wenn man Wehrdienst als
Beispiel für Nothilfe bezeichnet. Nothilfe verlangt nicht, das eigene Leben aufs Spiel zu setzen. Und wenn dabei
jemand getötet wird, sei es durch hilfreiche Passanten, sei es durch herbei gerufene Polizei, wird alles genau
untersucht. So wichtig ist der Schutz des Lebens - nur nicht im Militärdienst im Kriege.
Auch im ausgehöhlten Asylrecht gilt, dass die Wehrpflicht in anderen Ländern zwar zur Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern
führt, aber sogar bei Flüchtlingen aus Diktaturen stärker gewertet wird als die notwendige Hilfe für die Verfolgten. Würde
Kriegsdienstverweigerung als Grundrecht Ernst genommen, müsste politische Verfolgung anerkannt und Asyl gewährt werden. Wir
sind an dieser Stelle froh über die gute Zusammenarbeit mit dem Verein Connection", weil das spezielle Asylrecht dort bearbeitet
wird, aber zurzeit kann man kaum helfen, auch Connection nicht.
Wenn ich recht informiert bin, bringt die neue EU-Verfassung im Kriegsdienstverweigerungs-Recht eine Verschlechterung.
Kriegsdienstverweigerung und Ersatzdienst werden nur anerkannt nach dem jeweiligen Recht der Mitgliedsstaaten. Damit ist sie kein
Menschenrecht und jeder Versuch, in Deutschland auf den Grundrechtscharakter zu pochen, hat für verfolgte
Kriegsdienstverweigerer aus anderen Staaten keine Chance mehr. Überhaupt ist die neue Verfassung eine Übereinkunft zur
Militarisierung Europas und zur Erleichterung von Interventionskriegen. So wünschenswert europäische Gemeinsamkeit ist, so übel
sind die dabei vorgesehen Regierungsvorbehalte, die undemokratisch sensible Bereiche regeln wie Aufrüstung, Abschottung nach
außen, Interventionskriege nur nach Regierungsvereinbarung und eben auch Kriegsdienstverweigerung. Sogar Urteile anderer EU-Staaten gegen Verweigerer müssen künftig anerkannt und die Verurteilten ausgeliefert werden.
Natürlich sagen spitzfindige Juristen, gewisse Einschränkungen seien bei den Grundrechten möglich. Aber geht es im Fall der
Wehrpflicht nur um Einschränkungen? Nein - es geht um die völlige Versagung von Grundrechten - am direktesten für
Kriegsdienstverweigerer. Das erste Gutachten des Bundesverfassungsgerichtes hätte das wohl gesagt - aber dazu kam es nicht.
Später hat das Bundesverfassungsgericht die Wehrpflicht bejaht. Es hat nie Kritik an der Wehrpflicht geübt, sondern sie im Gegenteil
sogar als demokratische Errungenschaft gegen die historischen Fakten gelobt. Für Kriegsdienstverweigerer hat es eine
Darlegungspflicht postuliert, Prüfungen und Zusatzdienstzeiten erlaubt - obwohl es betrogen wurde -, sogar für totale
Kriegsdienstverweigerer mehrfache Disziplinarstrafen gebilligt. Erst bei Doppelbestrafungen durch die ordentlichen Gerichte ist es
nach anfänglicher Genehmigung zurückgezuckt und hat bei einer gerichtlich festgestellten, ein für alle Mal getroffenen
Gewissensentscheidung sich auf Artikel 103 Absatz 3 Grundgesetz besonnen und nur eine einmalige Bestrafung zugelassen. Das
allein zeigt aber die grundsätzliche Aufhebung der Gewissensfreiheit, wenn man für eine gerichtlich festgestellte
Gewissensentscheidung, die niemand schadet sondern sich auf die Friedensverpflichtung des Grundgesetzes und die Achtung vor dem
Leben anderer beruft, bestraft werden kann. Und bei böswilligen Richtern und/oder für ungeschickte Kriegsdienstverweigerer bleibt
das Risiko mehrfacher Bestrafungen, wenn das Gewissen nicht (an)erkannt wird sondern von hartnäckigem Eigensinn" oder
ähnlichem geredet wird. Ein einfacher Kraftfahrer, der vier Mal zu insgesamt über einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurde, schrieb
mir, als er erfuhr, dass er als Vorbestrafter nun nicht mehr einberufen werden kann: Das ist der glücklichste Tag in meinem Leben.
Ich bin von der Bundeswehr freigesprochen!" Das sagt alles!
Kriegsdienstverweigerung
als Konsequenz der Wehrmacht- und NS-Verbrechen - schon vergessen?
Das Recht der Kriegsdienstverweigerung ist Antwort auf die Katastrophe des 2. Weltkrieges und die Verbrechen, die dabei unter dem
Schutz militärischer Geheimhaltung begangen wurden. Deshalb gab es in Länderverfassungen Antikriegsartikel und dann im
Grundgesetz mehrere friedensstaatliche Bestimmungen und wichtige Schutzrechte für die einzelnen Menschen.
Dass im Grundgesetz friedenspolitische Bestimmungen stehen (Präambel, Verbot des Angriffkrieges, Anerkennung internationaler
Gerichtsbarkeit etc.) und eben auch das Recht der Kriegsdienstverweigerung haben millionenfache Eingaben, die von
Frauenverbänden und pazifistischen Gruppen organisiert worden waren, beim Parlamentarischen Rat erreicht. Es ist Antwort auf den
verbrecherischen Krieg Deutschlands unter der Führung Hitlers und auf die Verfolgung der Pazifisten in der NS-Zeit. Viele - auch
unser erster Präsident Professor Dr. Friedrich Siegmund-Schultze - mussten 1933 ins Exil fliehen, andere wurden in
Konzentrationslagern gefoltert, Tausende im Krieg zum Tode verurteilt. Wer über Kriegsdienstverweigerung nachdenkt, sollte das
nicht vergessen, denn in der Praxis wurde das friedensstaatliche Denken geradezu ins Gegenteil verkehrt.
Von Gustav Heinemann und Helmut Simon habe ich gelernt, der wichtigste Fortschritt von der Weimarer Reichsverfassung zum
Grundgesetz sei die besondere Geltung der Grundrechte. Während sie in der Weimarer Republik ausgesetzt werden konnten durch
befristete Notverordnungen des Reichspräsidenten und dauerhaft durch Gesetze des Reichstages mit 2/3-Mehrheit, sei das im
Grundgesetz ausgeschlossen. Der Grund dafür sei die Erfahrung mit dem Ermächtigungsgesetz des Reichstages von 1933 und dann
nach jeder Reichstagswahl wieder. Doch wie damals mit den Rechtsradikalen alle konservativen, christlichen und liberalen Fraktionen
des Reichstages der Aussetzung der Grundrechte zugestimmt haben, so haben der mit der Wehrpflicht verbundenen Aussetzung der
Grundrechte wieder alle rechten, konservativen, christlichen und liberalen Fraktionen zugestimmt, dazu dieses Mal die Mehrheit der
SPD-Abgeordneten (anders als 1933, als die SPD die Grundrechte verteidigte und dafür Verfolgung auf sich nahm).
Wie war das möglich? Die wichtigste Vorgabe war der Kalte Krieg. Die westliche Propaganda behauptete auf Grund der brutalen
Gleichschaltung im Ostblock eine direkte Gefahr und folglich Verteidigungsnotwendigkeit. Adenauer wollte auch mit möglichst viel
Militär mehr Einfluss im Westen gewinnen. Die westlichen Alliierten wollten (wie im Osten die Sowjetunion) deutsche Soldaten zu
ihrer Unterstützung.
In dieser Situation wirkte sich im Westen die militärische Propaganda der alten Wehrmachtsgeneräle aus. Sie hatten Jahre darum
gekämpft, nicht mit den NS-Verbrechen in Verbindung gebracht zu werden. Wenn Militär als normal, Krieg als unvermeidliches Übel,
die Wehrpflicht als Selbstverständlichkeit" angesehen wurden, war es nicht weit zu der Aussage, dass es im 2. Weltkrieg eben auch
so war. Alles Übel konnte auf die politische Führung, die Nazis und insbesondere die SS abgeschoben werden. Die Soldaten hatten
angeblich nur pflichtgemäß gehorcht.
Wie die Arbeiten des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes gezeigt haben, war die Wehrmacht in Wahrheit nicht nur von Hitler
missbraucht worden, sondern an vielen Kriegsverbrechen aktiv beteiligt. Die Generäle, die jegliche Schuld leugneten, hatten den
Angriffs-, Vernichtungs- und Eroberungskrieg geplant, die jeweils einschlägigen Befehle gegeben, nichts bei der Zusammenarbeit mit
der SS gefunden und massive Verbrechen selbst organisiert wie Überfälle auf neutrale Staaten, Geiselerschießungen in großer Zahl in
besetzten Gebieten, das Verhungern-lassen von drei Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen, die verbrannte Erde" in
Nordnorwegen, Luftangriffe auf die Zivilbevölkerung und anderes mehr, insbesondere massive Hilfe beim Verbrechen des
Völkermordes an allen Menschen mit jüdischem Glauben und jüdischen Vorfahren.
Mit solchen Generälen, Offizieren, Unteroffizieren und Verwaltungsfachleuten aus Hitlers Wehrmacht wurde die Bundeswehr
aufgebaut. Auch wenn man offiziell nur vom Missbrauch der Wehrmacht durch Hitler sprach, war man zu Recht misstrauisch. Hohe
Offiziere mussten von einem Gutachterausschuss überprüft werden. Ein Wehrbeauftragter sollte die Einhaltung der Verfassung
kontrollieren, der Verteidigungsausschuss des Bundestages jederzeit als Untersuchungsausschuss tätig werden können. Der
lebenskundliche Unterricht der Soldaten wurde nicht den Offizieren sondern den Militärpfarrern übertragen - aber die maßgeblichen
Leute der Militärseelsorge beider Konfessionen kamen auch aus Hitlers Wehrmacht! Verschiedene Skandale um Generäle zeigten
später, wie begründet dieses Misstrauen war. Dass es auch bei der Militärseelsorge Probleme gab, will ich nicht verschweigen, aber
im Detail lieber im kirchlichen Kontext diskutieren.
Wie konnte die Wiederaufrüstung trotzdem relativ problemlos vor sich gehen? Wahrscheinlich war die Tatsache, dass Militär wieder
normal und die Wehrpflicht rechtens sein sollten, eine psychische Entlastung für viele, die in der Wehrmacht Soldat waren oder im
Krieg Angehörige verloren hatten. Etwa 18 Millionen Deutsche waren im Krieg Soldat. Verständlicherweise wollte niemand
Kriegsverbrecher sein oder Angehörige von solchen. Dass mit der Aufstellung der Bundeswehr und der Wiedereinführung der
Wehrpflicht Adenauer und der US-Präsident Eisenhower Entschuldungserklärungen für die Wehrmachtsoldaten abgaben, war sicher
wichtig für die, die wieder Soldat wurden, wie für die, die sich bis dahin vielen Vorwürfen ausgesetzt gesehen hatten. Jedenfalls
gewann Adenauer mit Hilfe der Wehrpflicht - und nicht zu vergessen des DM-Wirtschaftswunders - die nächste Bundestagswahl
triumphal. Das ließ die Kritiker weitgehend verstummen.
Inzwischen ist durch die Ausstellung Verbrechen der Wehrmacht" und die damit verbundenen Diskussionen allgemein bekannt
geworden, wie sehr die Wehrmacht selbst Verbrechen begangen und an SS-Verbrechen mitgewirkt hat. Jede Verharmlosung durch
die These, Kriege gebe es immer, Militär und Wehrpflicht seien deshalb notwendig, ist in diesem Zusammenhang gefährlich, weil es
die Vergangenheit des deutschen Militärs verharmlost. Eine Normalität der Wehrpflicht gar bedeutet den Verzicht auf kritische
Mitverantwortung von Soldaten. Sie wird dadurch geleugnet, dass der Zwangsdienst eben Gesetzen und Befehlen folgt. Genau das ist
das größte Problem der deutschen Wehrpflicht nach Hitler. Nicht die, die den Verbrechen widerstanden, sondern die, die sie
mitmachten, gelten als normal.
Wahrscheinlich wirkte auch nach, dass bis zum Ersten Weltkrieg Kriegsverbrechen nicht als solche gesehen wurden. Der Völkermord
an den Hereros und Nama 1903 bis 1907 wurde nie problematisiert. Die deutsche Erfindung des Giftgases auch nicht. Und die
Reparationsforderungen von Versailles für die Zerstörungen im neutralen Belgien und für anderes Unrecht wurden in Deutschland als
Siegerwillkür bezeichnet, das eigene Unrecht nicht als Kriegsverbrechen anerkannt. Im Grunde ist es bis heute so, dass internationales
Recht missachtet wird, wenn es um Krieg geht. Ein typisches Beispiel: Die wichtigen Regeln des Nürnberger Gerichtshofes, die die
Vereinten Nationen zum Völkerrecht erklärt haben, werden in der Völkerrechtssammlung der Beck-Texte des Deutschen
Taschenbuchverlages nicht abgedruckt. Und dass die USA auf internationales Recht pfeifen, ist auch offensichtlich. Wie lange es
gedauert hat, bis die verbrecherischen Urteile der NS-Militärjustiz aufgehoben wurden, ist bezeichnend. Dass es Politiker gab, die im
Streit darum meinten, die Deserteure, Befehlsverweigerer und Wehrkraftzersetzer hätten ihre Kameraden im Stich gelassen und seien
zu Recht bestraft worden, war beschämend. Verbrecherisch handelten nicht die, die sich Hitlers Krieg aus welchem Grund auch
immer verweigerten, sondern - ob sie das Unrecht durchschauten oder nicht - die, die mitmachten.
Schwer verständlich ist für mich, mit welcher Selbstverständlichkeit auch bekannte Rechtsprofessoren und höchste Richter die
Wehrpflicht und die Bundeswehr betrachten. Irgendwie ist das Freund-Feind-Schema des Kalten Krieges anscheinend immer noch
wirksam bis hin zum Kampf gegen den Terror", eigentlich eine typische Polizeiaufgabe. Dass es eine Fortsetzung des NS-Denkens in
Kampfkategorien war und ist, scheint mir offensichtlich. Gerade bei bekannten Juristen vermute ich ein Nachwirken von Carl Schmitt,
da nicht wenige aus seiner Schule oder der seiner Schüler kommen und manche sich sogar nach 1945 noch zu Fachgesprächen mit
ihm getroffen haben sollen. Ich bin nicht genug in juristischen Kreisen bewandert, um dazu Sicheres aussagen zu können. Aber
wundern über die Anbetung der Macht und den Verzicht auf Grundlagenprüfung der Friedensstaatlichkeit des Grundgesetzes und des
geltenden internationalen Rechtes darf ich mich - dafür bin ich Theologe, der gleich nach dem Zweiten Weltkrieg studiert und damals
mit theologischen und juristischen Kommilitonen intensiv über Möglichkeiten des Naturrechts, eventueller axiomatischer Grundlagen
des Rechtes und/oder der UNO-Setzungen von internationalem Recht diskutiert hat, eben über Chancen, das Unrecht der NS-Verbrechen nicht nur zu bestrafen, sondern künftig Ähnliches durch Völkerrecht zu verhindern. Und als Theologe habe ich gelernt,
sowieso Freund-Feind-Denken grundsätzlich abzulehnen.
Wir haben stets gesagt: Uns geht es um die Stärke des Rechts an Stelle des Rechtes der Stärkeren. Das Bemühen um
Kriegsdienstverweigerung als Grundrecht ist ein Teil des Bemühens um die Geltung von Recht vor Macht und vor militärischen
Machtinteressen. Es ist ein Beitrag des Rechtes als Chance für den Einzelnen, dem Frieden der Welt zu dienen, wie es das
Grundgesetz verspricht. Die Auseinandersetzungen darum sind ein Teil des Bemühens um die Menschenrechte. Wie mühsam so
etwas ist, wie lohnend es aber auch ist, hat die Bürgerrechtsbewegung der Farbigen in den USA gezeigt. Mit zivilem Ungehorsam,
unter manchen Opfern und mit der Berufung auf die Verfassung haben sie für ihre Menschenrechte viel erreicht. Warum soll es nicht
auch in Deutschland möglich sein, verbürgte Grundrechte durchzusetzen, indem man die Verfassung, das Grundgesetz so lange beim
Wort nimmt, bis auch das Bundesverfassungsgericht das endlich tut.
Anhang - Bemerkungen zum Verein
Die Vereinsarbeit war natürlich vor allem durch unsere Aufgaben bestimmt. Deshalb nur ein paar Anmerkungen zum Schluss. Ich
hatte den Vorzug, unter bedeutenden Präsidenten zu arbeiten, dem Oberkirchenrat D. Dr. Heinz Kloppenburg, dem
Verfassungsrichter a.D. Dr. Helmut Simon, der stellvertretenen SPD-Vorsitzenden Renate Schmidt und zuletzt der Landesbischöfin
Dr. Margot Käßmann. Im Büro hatten wir vorzügliche Leute: Anfangs Frau Hannelore Matthes, später - inzwischen 25 Jahre lang -
vor allem Peter Tobiassen, dazu verschiedene weitere, die engagiert mitgemacht haben. Der Vorstand, die Mitgliedsverbände und ihre
Delegierten, die Fördermitglieder und viele Spender haben die Arbeit entscheidend mitbestimmt. Viel haben auch Berichte von
Betroffenen und ihren Angehörigen geholfen. Unser Informationsmaterial war deshalb stets auf dem Laufenden und wurde Jahr um
Jahr tausendfach abgerufen: Jetzt ist allein im Internet unser letzter Stand, dass uns im Jahr 2002 etwa 100.000 Menschen ca. 200.000
mal besucht" haben. Das zeigt, wie wichtig unsere Informationsarbeit ist. Wir vertreten inzwischen fast alle organisierten
Kriegsdienstverweigerer und ihre Fürsprecher in Deutschland.
In der Öffentlichkeit, bei Behörden und Verbänden, vor allem den Wohlfahrtsverbänden, sind wir ein fester Begriff geworden - meist
mit der Kurzbezeichnung Zentralstelle KDV", manchmal heißt es in der Presse einfach die KDV". Trotz harter
Auseinandersetzungen können wir sachbezogen miteinander reden, und unsere Ehrlichkeit, Offenheit und Seriosität wird schon lange
kaum mehr bezweifelt. Nur von offen militaristischen Organen werden wir natürlich negiert oder kritisiert. Unsere oft harte Kritik an
Bundeswehrangaben wurde nie als unrichtig bezeichnet, weil wir stets vorsichtig vorgegangen sind, wenn wir zum Beispiel Statistiken
bezweifelten.
Eine wichtige Anerkennung unserer Arbeit ist die Mitarbeit im Beirat für den Zivildienst, für den wir ein Drittel der Mitglieder
benennen. Ebenso werden wir regelmäßig bei parlamentarischen Anhörungen und Regierungskommissionen beteiligt. Für viele
Abgeordnete sind wir ständige Ansprechpartner.
Das alles hat sich ausgezahlt. Die Zahl der Mitgliedsverbände ist von 17 im Jahre 1971 auf 27 im Jahre 2003 gestiegen, die Zahl der
fördernden Mitglieder, die ab 1984 hinzukamen, liegt heute bei 300. Mit unseren bescheidenen Mitteln, einem Etat von nur 160.000
Euro im Jahr und weitgehend ehrenamtlicher Tätigkeit haben wir viel erreicht. Deshalb möchte ich allen, die mitgeholfen haben,
danken. Aber zugleich daran erinnern: Alles Erreichte sind nur kleine Schritte auf dem Weg dahin, dass in Deutschland und in der
ganzen Welt nicht mehr der Krieg der Ernstfall ist sondern, wie es der frühere Bundespräsident Gustav Heinemann gesagt hat, der
Friede. Dass dazu das Recht auf Kriegsdienstverweigerung beiträgt, ist unsere Hoffnung. Hilfreiche internationale Kontakte gibt es
bei mehreren Mitgliedsverbänden. Aber unser Ziel ist erst einmal, Kriegsdienstverweigerung als Grundrecht hier bei uns zu schützen,
wie es unser Name sagt: Recht und Schutz für jeden, der Kriegsdienste verweigert, übrigens nicht nur die mit der Waffe. Dazu gehört
auch die Kritik an der immer wieder aufkommenden Debatte um ein soziales Pflichtjahr. Wir haben das Nötige dazu in Fachtagungen
erarbeitet und dokumentiert. Frondienste wie im Mittelalter oder der NS-Zeit sind im Staat des Grundgesetzes nicht erlaubt und auch
international verboten. Etwas ganz anderes sind freiwillige Friedensdienste, wie sie mehrere Mitgliedsverbände organisieren - aber
das gehört nicht zu unserem Arbeitsgebiet.
Trotz der Diffamierung der Kriegsdienstverweigerer hat das nie auf uns durchgeschlagen. Wir haben den Verlockungen aus dem
Osten stets widerstanden, weil wir wussten, dass Kriegsdienstverweigerer dort noch schlechter behandelt wurden als im Westen. Wir
haben uns aber auch nicht von westlichen Geldern abhängig gemacht, sondern arbeiten praktisch nur mit Beiträgen und Spenden. Die
kleine Hilfe, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und gelegentliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gebracht haben, hat es uns
leichter gemacht, die Aberkennung als Zivildienststelle aber auch schwerer. Unsere Freiheit und Unabhängigkeit jedenfalls haben wir
uns bewahrt.
Die Grundlage unserer Arbeit ist und bleibt das Grundgesetz, unser Ziel ist Frieden durch Recht, unser Lohn alles, was
Kriegsdienstverweigern ihren Weg erleichtert. Schön ist es, wenn sich manche extra bedanken, schön ist es aber auch, wenn das
Erreichte inzwischen als selbstverständlich hingenommen wird. Leider ist es das nicht, so lange der Staat das Grundrecht nicht strikt
und umfassend anerkennt sondern nach Gutsherrenart je nach Lage und Stimmung zuteilt - zugestandenermaßen im engen Rahmen
des Gesetzes derzeit recht großzügig, aber eventuell in der EU bald wieder schlechter. Wir wollen mehr, nämlich
Kriegsdienstverweigerung als Grundrecht, als Teil und Ausfluss der unveräußerlichen Gewissensfreiheit und als Ausdruck der
Menschenwürde freier Menschen ohne Einschränkungen und Überprüfungen. Wir wollen Gewalt nur noch als Teil und Schutz von
Recht akzeptieren, nicht mehr als Mittel politischer Machtambitionen. Wie notwendig das ist, zeigt das törichte Wort, Deutschland
werde am Hindukusch verteidigt. Wer in fernen Ländern ungerufen mit Militär Verbrecher und ihre Komplizen jagt, allerdings dabei
zum Beispiel Drogenbosse als Verbündete behandelt, macht die Welt unsicherer und fordert subversive Gegenmaßnahmen wie
Attentate geradezu heraus. Unsere Vorstellung ist die Stärkung des internationalen Rechtes und der internationalen Institutionen,
nicht noch so emotional verständliche kriegerische Selbstjustiz, von präventiven Einsätzen ganz zu schweigen. Das Bemühen um
Gewissensfreiheit ist es, das alle Mitgliedsverbände vereint, und die Unterschiede im Einzelnen helfen zur fruchtbaren Diskussion. Ich
hoffe, dass das so bleibt und wir unseren Beitrag zum Frieden der Welt leisten.
Wie soll es weitergehen?
Da derzeit die Wehrpflicht immer mehr wackelt", ist zu prüfen, wie wir uns verhalten, falls sie beendet wird. Bisher haben wir die
Erfahrung gemacht, dass auch freiwillige Soldatinnen und Soldaten nachträglich zu der Entscheidung kommen können, dass sie den
Kriegsdienst verweigern müssen. Dasselbe haben wir bei verbündeten Staaten in ihren Armeen aus Freiwilligen beobachtet. Deshalb
dürfen wir nicht denken, das Ende der Wehrpflicht sei auch das Ende unserer Arbeit. Vermutlich wird sie dann zahlenmäßig viel
geringer, aber inhaltlich schwieriger und doppelt notwendig. Meine Bitte zum Abschied ist deshalb, die Arbeit auch dann
weiterzuführen, wenn nur noch wenige auf sie angewiesen sein sollten, und darauf zu achten, dass das Erreichte nicht auf dem derzeit
eingeschlagenen Weg der EU und ihrer Militarisierung zunichte gemacht wird.
Bremen/Berlin, den 14. November 2003 |