Zurückstellung für Duales Studium
Die Zurückstellung für ein Duales Studium, das mit einer beruflichen Ausbildung verbunden ist, wird von den Kreiswehrersatzämtern und vom Bundesamt für den Zivildienst häufig verwehrt. Dabei besteht ein Anspruch auf Zurückstellung von Anfang an, wie mehrere Gerichte inzwischen bestätigt haben.
Am hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf erneut in zwei Fällen die Behörden angewiesen, die Zurückstellungen auszustrechen. Das Verwaltungsgericht schreibt dazu in der :
Beginn der Ausbildung im "dualen" System begründet Zurückstellung vom Wehrdienst
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteilen vom heutigen Tage den Klagen von Wehrpflichtigen entsprochen, die auf Aufhebung der Einberufungsbescheide sowie auf Zurückstellung vom Wehrdienst unter Berufung auf eine bereits begonnene Ausbildung im sogenannten "dualen" System gerichtet waren. Dieses Ausbildungssystem ist dadurch gekennzeichnet, dass der Auszubildende seine betriebliche Ausbildung und ein Fachhochschulstudium gleichzeitig in der Weise absolviert, dass die theoretische und die praktische Ausbildung miteinander vernetzt sind. Entgegen der Auffassung der Wehrbereichsverwaltung wird der Zurückstellungsgrund vom Wehrdienst nicht dadurch beseitigt, dass in der dualen Ausbildung sogleich eine Hochschulausbildung enthalten ist. Die Revision wurde zugelassen. Az.: 11 K 4891/06 und 11 K 4611/06
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Folgende Gerichte haben zu Gunsten der Zurückstellung entschieden:
- Verwaltungsgericht Hannover, Az. 6 B 3346/05, Beschluss vom
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az. 11 L 1628/06, Beschluss vom
- Verwaltungsgericht Münster, Az. 6 K 928/05, Urteil vom
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az 11 K 4611/06, Urteil vom
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az 11 K 4891/06, Urteil vom
Das Bundesministerium der Verteidigung will sich an diese Rechtsprechung nicht halten. Kai Gehring, jugend- und hochschulpolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, hat die Bundesregierung am gefragt, wie mit Wehr- und Zivildienstpflichtigen umgegangen wird, die ein Duales Studium durchlaufen. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium der Verteidigung, Thomas Kossendey (CDU), vom ist eindeutig. Vor sieben Verwaltungsgerichten hat das Verteidigungsministerium verloren, in allen Fällen hat das Verteidigungsminitserium Revision zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
Der Bundesrat hat am beschlossen, dass ein Duales Studium, das mit einer Berufsausbildung verknüpft ist, von Anfang an vor einer Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst geschützt werden soll.
Die Zentralstelle KDV rät allen Wehr- und Zivildienstpflichtigen, deren Zurückstellungsantrag für ein Duales Studium zu Unrecht abgewiesen wurde, mit Widerspruch und Klage gegen diese fehlerhaften Entscheidungen vorzugehen. |