Zehn Argumente gegen die Wehrpflicht
Am 10. Juni 2003 hat sich die Präsidentin der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V., Dr. Margot Käßmann, an alle SPD-Bundestagsabgeordneten gewandt und diese gebeten, in der Fraktionssitzung am für die Aussetzung der Wehrpflicht zu plädieren. Sie hat ihrem Brief die wichtigsten Argumente für die Aussetzung der Wehrpflicht angefügt.
Zehn Argumente gegen die Wehrpflicht
Bremen, 10. Juni 2003
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,
unsere Bitte:
Haben Sie den Mut zu einem richtungweisenden Reformschritt. Setzen Sie die Wehrpflicht aus.
Dieser Schritt ermöglicht einen früheren Berufseinstieg, verlängert die Lebensarbeitszeit der Männer in unserem Land, setzt Investitionskosten im Verteidigungshaushalt frei, schafft Zehntausende neue Arbeitsplätze im Sozialbereich und beendet die nicht enden wollende Diskussion um fehlende Wehrgerechtigkeit, Dienstdauer und Einberufungskriterien.
"Wehrpflicht muss sicherheitspolitisch begründet werden können"
Die Wehrpflicht ist seit Jahren umstritten; so sehr, dass sich der damalige
Bundespräsident Roman Herzog bereits 1995 zu dieser Mahnung veranlasst sah: "Die
Wehrpflicht ist ein so tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers,
dass ihn der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere
Sicherheit des Staates wirklich gebietet. Sie ist also kein allgemeingültiges ewiges
Prinzip, sondern sie ist auch abhängig von der konkreten Sicherheitslage. Ihre
Beibehaltung, Aussetzung oder Abschaffung und ebenso die Dauer des
Grundwehrdienstes müssen sicherheitspolitisch begründet werden können.
Gesellschaftspolitische, historische, finanzielle und streitkräfteinterne Argumente ...
werden im Gespräch mit dem Bürger nie die alleinige Basis für Konsens sein können.
Wehrpflicht glaubwürdig zu erhalten heißt also zu erklären, weshalb wir sie trotz des
Wegfalls der unmittelbaren äußeren Bedrohung immer noch benötigen."
Diese Mahnung ist heute aktueller denn je. In den "Verteidigungspolitischen
Richtlinien" stellt Verteidigungsminister Peter Struck fest, dass "die herkömmliche
Landesverteidigung (...) als die bisher maßgeblich strukturbestimmende Aufgabe der
Bundeswehr nicht mehr den sicherheitspolitischen Erfordernissen" entspricht, weil es
"eine Gefährdung deutschen Territoriums durch konventionelle Streitkräfte derzeit und
auf absehbare Zeit nicht" gibt. Es war deshalb auch richtig, im Koalitionsvertrag
verbindlich festzulegen, dass "noch vor Ende der laufenden 15. Legislaturperiode (...)
überprüft werden" muss, "ob weitere Strukturanpassungen oder Änderungen bei der
Wehrverfassung notwendig sind, um den sich weiterentwickelnden nationalen und
internationalen Anforderungen gerecht zu werden." Die Vorschläge der Weizsäcker-Kommission sollen dabei "die Richtschnur" für weitere Planung "bilden".
Die Weizsäcker-Kommission hat einen gangbaren Weg gewiesen
Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde unter der Leitung des ehemaligen
Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker eine hochrangig besetzte Regierungs-Kommission gebildet, die in Ihrem Abschlussbericht wichtige Vorarbeiten für die
Reform der Bundeswehr und auch für die Frage der Beibehaltung oder Aussetzung
der Wehrpflicht geleistet hat. Die Mehrheit der Weizsäcker-Kommission hatte - gegen
ein beachtliches Minderheitenvotum - sicherheitspolitisch begründet für das
Festhalten "an einer Wehrform mit ergänzender Wehrpflichtigen-Komponente"
plädiert. Diese sollte so aussehen, dass "jährlich nur noch rund 30.000 Wehrpflichtige"
mit einer 10-monatigen Dienstzeit und verbesserter Vergütung eingezogen werden.
Diese so genannte "Auswahl-Wehrpflicht" hätte in der Praxis bedeutet, dass faktisch
nur noch Freiwillige auf Grund der Wehrpflicht Dienst geleistet hätten, womit sich das
durch die Verfassung ergebende Problem der "Wehrgerechtigkeit" nicht mehr gestellt
hätte.
Wehrpflicht ist für Freiwilligen-Gewinnung nicht nötig
Wir können verstehen, dass manche Sorge haben, ob die Bundeswehr genügend
freiwillige Soldatinnen und Soldaten findet, wenn es die Wehrpflicht nicht mehr gibt.
Können 10.000 Soldatinnen und Soldaten, die sich bisher über den Umweg über die
Wehrpflicht als Zeitsoldaten verpflichtet haben, zusätzlich zu den 15.000 Freiwilligen
über die Zentren für Personalgewinnung gewonnen werden? Nach unserem Eindruck
bemühen sich die Verantwortlichen bisher viel zu wenig, interessierte Bewerber auch
tatsächlich als Zeitsoldaten zu gewinnen. Allein für die Unteroffizierslaufbahnen sind
in den ersten vier Monaten diesen Jahres 35.000 Bewerbungen eingegangen. Wir
sind der festen Überzeugung, dass aus den weit über 60.000 Bewerbern jährlich die
benötigten 25.000 Zeitsoldatinnen und -soldaten - nicht nur als Offiziere, sondern vor
allem auch als Mannschaften - gewonnen werden können. Zusätzlich dürften mehr als
20.000 Männer und Frauen Interesse an einem Kurzwehrdienst von 12 bis 23
Monaten haben, um zu sehen, ob die Bundeswehr ein berufliches Tätigkeitsfeld für sie
sein könnte. Die Sorge, nicht genügend freiwillige Soldatinnen und Soldaten einstellen
zu können, ist nach unserem Dafürhalten unbegründet.
Freiwillige Soldatinnen und Soldaten sind demokratieverträglich
Als Interessensvertretung von Kriegsdienstverweigerern stehen wir Bundeswehr und
Soldaten kritisch gegenüber. Wir teilen aber nicht die Einschätzung des
Verteidigungsministers, dass die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zu
Söldnern würden, wenn es die Wehrpflicht nicht mehr gäbe. Auch haben wir nicht den
Eindruck, dass die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr nur über Wehrpflichtige
mit der zivilen Gesellschaft kommunizieren. Und wir wissen, dass diejenigen, die sich
von Anfang an freiwillig für den Soldatenberuf entscheiden, nicht unqualifizierte
Soldatinnen und Soldaten sind, die erst durch den Einfluss Wehrpflichtiger "intelligent"
werden. Die freiwilligen Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr benötigen keine
Wehrpflicht, um demokratieverträglich zu sein. Sie bilden längst das Rückgrat der
Bundeswehr in unserer Demokratie, ob mit oder ohne Wehrpflichtige.
Soziale Dienstleistungen sind ohne Zivildienst möglich
Oft wird in Diskussionen angeführt, die Wehrpflicht müsse wegen des Zivildienstes
erhalten bleiben. In der Tat sind rund 100.000 besetzte Zivildienstplätze ein Faktor,
der nicht vernachlässigt werden darf. Vor zweieinhalb Jahren waren 140.000
Zivildienstplätze besetzt. Die Reduzierung um 40.000 Stellen bei gleichzeitiger
Dienstzeitverkürzung um drei Monate war möglich, ohne dass es zu Einbrüchen in der
Versorgung mit sozialen Dienstleistungen gekommen ist. Eine weitere Verringerung
der Plätze wird ebenso ohne Dienstleistungseinbußen möglich sein wie die
Verkürzung des Zivildienstes auf sechs oder drei Monate. Die Verbände der freien
Wohlfahrtspflege arbeiten intern bereits an Konzepten, wie mit der einen oder
anderen Variante umzugehen ist. Als zuverlässige soziale Dienstleister würden sie
verantwortungslos handeln, wenn sie das nicht täten.
Wegfall der Wehrpflicht schafft Arbeitsplätze
Finanzminister Hans Eichel hat nach Zeitungsberichten in einer der letzten
Kabinettssitzungen zu Recht auf die Beschäftigungschancen im Sozialbereich
hingewiesen, die mit dem Wegfall der Wehrpflicht neu entstünden.
Sozialwissenschaftler rechnen mit einem Mix aus neuen regulären Arbeitsplätzen,
Mini-Jobs nach den Hartz-Gesetzen und neuen Plätzen im Freiwilligen Sozialen Jahr
als Ersatz für die wegfallenden Zivis. Mit einer Reduzierung sozialer Dienstleistungen
rechnet niemand, wohl aber mit veränderten Strukturen. Längst haben
Volkswirtschaftler nachgewiesen, dass Zivildienstleistende wegen der hohen
staatlichen Zuschüsse aus der Sicht der Beschäftigungsstellen zwar "konkurrenzlos"
günstig sind, bei der Einrechnung der Bundeszuschüsse aber wie tariflich bezahlte
Arbeitskräfte zu Buche schlagen. Die Wohlfahrtsverbände sind bei der Bewältigung
ihrer Aufgaben nicht auf die Wehrpflicht angewiesen. Um einen geordneten Übergang
zu organisieren, haben sich auf Initiative von Familienministerin Renate Schmidt die
Staatssekretäre der Ministerien für Familie, Arbeit, Verteidigung, Finanzen,
Gesundheit und Bildung mit den Präsidenten aller Wohlfahrtsverbände sowie
Vertretern der Bundesländer und des Städte- und Gemeindebundes in der
Kommission "Impulse für die Zivilgesellschaft - Perspektiven für Freiwilligendienste
und Zivildienst in Deutschland" zusammengeschlossen.
Festhalten an der Wehrpflicht erhöht Arbeitslosigkeit
In der Diskussion um die unterschiedlichen Wehrdienstzeiten haben wir untersucht,
wie sich diese auf die Lebens- und Ausbildungsplanung der Wehrpflichtigen
auswirken. Eine Reduzierung der Wehr- und Zivildienstdienstdauer auf sechs Monate
verlangt bei unserem auf den Jahresrhythmus ausgerichteten Ausbildungssystem
zusätzliche Wartezeiten von sechs und mehr Monaten. In der Regel werden aus
diesen "Wartezeiten" Zeiten der Arbeitslosigkeit, mit der Einberufung zum Wehr- und
Zivildienst quasi staatlich verordnet. Schon heute stellen Männer im wehrpflichtigen
Alter knapp zwei Drittel der Arbeitslosen in der Altersgruppe bis 25. Diese Quote
dürfte sich deutlich erhöhen bei einem vier, sechs oder sieben Monate dauernden
Wehr- und Zivildienst. Hinzu kommt, dass der um ein Jahr verzögerte Berufseinstieg
bei Wehr- oder Zivildienst Leistenden einen auf die Lebensarbeitszeit berechneten
Einkommensnachteil von über 90.000 Euro ausmacht. Ein solcher Nachteil darf nur
allen gleichmäßig oder niemanden zugemutet werden. Die Wehrpflicht ist nicht mehr
sinnvoll zu organisieren. Der Nutzen und die gesellschaftlich und individuell
hinzunehmende Nachteile sind in kein vertretbares Verhältnis mehr zu bringen.
Jugend lehnt Wehrpflicht ab
Im Rahmen der 14. Shell-Jugendstudie wurde festgestellt, dass diejenigen, die zum
Grundwehrdienst bereit sind, nur zu 42 % die Wehrpflicht abschaffen würden. Ist der
Grundwehrdienst bereits geleistet, sprechen sich 60 % für die Abschaffung der
Wehrpflicht aus. Die betroffenen jungen Männer spüren in der Erfahrung mit der
Bundeswehr sehr genau, dass der Grundwehrdienst sicherheitspolitisch seinen Sinn
verloren hat. Und sie spüren, dass sich die Politik angesichts der beschriebenen
Probleme auf ihre Kosten um tragfähige Lösungen drückt.
Allgemeine Dienstpflicht ist keine Lösung
Eine allgemeine Dienstpflicht, wie sie von verschiedenen Seite immer mal wieder
vorgeschlagen wird, kann übrigens keine Lösung sein: Das Grundgesetz verbietet sie
im Artikel 12 kategorisch ebenso wie zahlreiche internationale, für Deutschland
verbindliche Vereinbarungen, darunter der "Internationale Pakt über bürgerliche und
politische Rechte" vom , das "Übereinkommen über Zwangs- und
Pflichtarbeit" der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom , aktualisiert
am . Bei einer Jahrgangsstärke von weit über 750.000 Jugendlichen
müssten für eine Dienstpflicht zusätzlich zu den heutigen Wehrpflicht- und
Zivildienstkosten weitere 5 Milliarden Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt
werden.
Reförmchen helfen nicht weiter
Der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping ist den Empfehlungen der
Weizsäcker-Kommission im Prinzip in allen Punkten gefolgt - bis auf den Vorschlag
der "Auswahl-Wehrpflicht". Anstatt die mit der Wehrpflicht verbundenen Probleme -
wie z.B. die "Wehrungerechtigkeit" oder die erhöhte Arbeitslosigkeit in der
Altersgruppe der von der Wehrpflicht betroffenen jungen Männer - zu lösen durch ihre
Abschaffung, Aussetzung oder die Umsetzung der "Auswahl-Wehrpflicht" wurden die
Dienstzeit reduziert und geteilt angeboten sowie die Tauglichkeitskriterien verändert.
Da diese Maßnahmen - noch nicht einmal zwei Jahre alt - keine Lösung brachten,
wurden nun erneut veränderte Tauglichkeitskriterien festgelegt und über eine weitere
Dienstzeitreduzierung nachgedacht. Möglicherweise wird vordergründig das Problem
der "Wehrgerechtigkeit" gelöst, weil ein Teil der Tauglichen einfach untauglich
geschrieben und der andere Teil mit kürzeren Dienstzeiten schneller durch die
Bundeswehr und durch den Zivildienst geschleust wird. Militärisch - und das hat die
Weizsäcker-Kommission unmissverständlich deutlich gemacht - machen Dienstzeiten
unter zehn Monaten aber keinen Sinn. Mit neun Monaten Dienstzeit können aber
wiederum nicht alle Wehrpflichtigen zu Bundeswehr bzw. Zivildienst eingezogen
werden, es sei denn, es stünde deutlich mehr Geld zur Verfügung.
Fazit
Aus unserer Sicht kann nur die Abschaffung bzw. Aussetzung der Wehrpflicht eine
zukunftsorientierte Lösung sein. Als Übergang bietet sich die Auswahl-Wehrpflicht an,
um vor allem denen die Möglichkeit des kurzen Dienstes in der Bundeswehr
anzubieten, die gerne dienen wollen.
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Die Begründung der
Wehrpflicht |
ist im Kern nur sicherheitspolitisch möglich. Andere Begründungen
können nur dann eine Rolle spielen, wenn ohne Wehrpflicht die
militärische Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht
gewährleistet werden kann. |
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Die Weizsäcker-Kommission |
hat das sicherheitspolitisch am besten durchdachte Konzept für
zukünftige Streitkräfte ausgearbeitet und praktisch vorgeschlagen, mit
einer "Auswahlwehrpflicht" den Übergang zu einer Freiwilligenarmee
auszuprobieren. |
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Bewerber für den
Dienst als Soldaten
auf Zeit |
melden sich mehr als ausreichend, werden von den
Wehrdienstberatern und Personalgewinnungszentren - meist aus
strukturellen Gründen - aber abweisend behandelt. |
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Die
Demokratievertäglichkeit |
der Zeit- und Berufssoldatinnen und -soldaten der Bundeswehr steht
nicht in Zweifel. Sie benötigen weder Wehrpflichtige als Aufpasser
noch werden sie erst durch diese zu "intelligenten" Soldaten. |
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Der Zivildienst |
ist keine Rechtfertigung für die Wehrpflicht, sondern nur eine Folge.
Natürlich arbeiten die Zivis engagiert im Sozialbereich, aber ihre Arbeit
könnten genauso gut Andere tun. |
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Neue Arbeitsplätze |
könnten bei Wegfall des Zivildienstes geschaffen werden. Da jeder Zivi
ohne berufliche Vorbildung innerhalb zweier Monate das lernt, was er
tun soll, würden diese neuen Arbeitsplätze besonders für junge
Menschen mit geringer beruflicher Qualifikation geeignet sein. |
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Die
Jugendarbeitslosigkeit |
bei Menschen unter 25 Jahren betrifft zu zwei Dritteln Männer wegen
der Übergangszeiten vor und nach dem Wehr- und Zivildienst sowie
wegen der Verneinung der Frage der Arbeitgeber: Haben Sie schon
gedient? Eine Verkürzung der Dienstzeiten würde die
Übergangsarbeitslosigkeiten deutlich erhöhen. |
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Abgeleisteter
Wehrdienst |
und die dabei empfundene sicherheitspolitische Sinnlosigkeit verspielt
die Akzeptanz für die Wehrpflicht. Während vor dem Wehrdienst 60%
der Männer deren Beibehaltung fordern, sprechen sich nach dem
Wehrdienst 60% für die Abschaffung aus. |
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Eine allgemeine
Dienstpflicht |
ist nach dem Grundgesetz und wichtigen internationalen
Vereinbarungen verboten. Sie würde den Bundeshaushalt mit
zusätzlichen 5 Milliarden Euro belasten. |
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Reförmchen |
helfen nicht weiter. Veränderte Tauglichkeitskriterien und andere
Dienstzeiten lösen die Probleme nicht. Nur ein echter Reformschritt -
der Wegfall der Wehrpflicht, allenfalls mit der Auswahlwehrpflicht als
Übergangslösung - löst das Problem. |
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