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Die Problematik der Wehrpflicht - ein Memorandum

von Ulrich Finckh

Seit Jahren wird über die Wehrpflicht gestritten. Es geht dabei einerseits um die fehlende Wehrgerechtigkeit, die Frage der Kosten und den Zweifel an der Notwendigkeit, andererseits um die Verbindung zur demokratischen Gesellschaft, um die bewährte Praxis und um die Chance, mit ihrer Hilfe Zeit- und Berufssoldaten zu gewinnen. Viele Argumente werden vorgebracht und von anderen bestritten. Die kleinen Fraktionen des Bundestages sind gegen die Wehrpflicht, die Unionsfraktion ist mit großer Mehrheit dafür, die SPD teils dafür, teils dagegen, aber in der großen Koalition hat sie der Beibehaltung zugestimmt. Dass die Bundeswehr ihr 50-jähriges Bestehen gefeiert hat, ist ein guter Anlass, der Streitfrage genauer nachzugehen.

Entstehung

Ab 1955 wurde die Bundeswehr, von Adenauer schon länger geplant, gegen erhebliche Widerstände aufgestellt, um im Kalten Krieg die westliche Seite zu stärken und gleichzeitig für die im Brennpunkt der Konfrontation liegende Bundesrepublik mehr Sicherheit und mehr Mitsprachemöglichkeiten zu organisieren. Angesichts der gewaltigen Armeen der Sowjetunion und ihrer Verbündeten wurde eine starke deutsche Bundeswehr mit 500.000 Soldaten vorgesehen. Durch eine Änderung des Grundgesetzes wurde geregelt, dass Streitkräfte zur Verteidigung aufgestellt werden und dass dafür eine Wehr- und Ersatzdienstpflicht durch einfaches Gesetz eingeführt werden kann. Zunächst wurden die Kader aufgebaut, die weitgehend aus Offizieren und Unteroffizieren der deutschen Wehrmacht gebildet und mit mehr oder weniger Freiwilligen verstärkt wurden. Erst ab 1961 bemühte man sich mit Einberufungen in großer Zahl um den vorgesehenen Umfang, der allerdings nie ganz erreicht wurde. Im Blick auf die vielen Einberufungen wurde 1961 auch mit dem Zivilen Ersatzdienst begonnen, um Kriegsdienstverweigerer ebenfalls mit einem Dienst zu belasten und ihnen keinen Anreiz durch fehlende Dienstmöglichkeiten zu geben.

Tradition

Ihre Tradition führte die Bundeswehr auf die preußische Armee zurück. Die Ernennung der ersten Offiziere am 200. Geburtstag des preußischen Heeresreformers und Generalfeldmarschalls von Scharnhorst, dem 12. November 1955, knüpfte an diese Militärtradition an. Gesagt wird gern, dass damit an die freiheitlichen Traditionen der preußischen Reformer angeknüpft wird. Die Heeresreform war ohne Zweifel Grundlage für die militärischen Leistungen in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. Sie brachte wichtige Umstellungen vom Standes- und Anciennitätsprinzip der alten Armee, die kläglich versagt hatte, zu einem Leistungssystem und öffnete militärische Laufbahnen, die bisher dem Adel vorbehalten waren, für das gebildete Bürgertum. Sie übernahm die Wehrpflicht nach dem Vorbild der französischen Massenheere. Einen gewissen Anteil an den Reformen hatte sie also. Aber Freiheit war bei dieser Reform zunächst die Befreiung von der französischen Herrschaft. Ob der Rückgriff auf diese preußische Tradition speziell an den Aspekt der Befreiung von Besatzung und fremder Herrschaft erinnern sollte, ist nicht festzustellen. Wenn es angedacht war, dann nur heimlich.

Obwohl zu den preußischen Reformen auch demokratische gehörten, die freilich zu erheblichen Teilen nur versprochen und später widerrufen oder sonst zurückgenommen wurden, ist von der Heeresreform zu sagen: Ein Weg in eine freiheitliche oder gar demokratische Gesellschaft war sie nicht. Die Armee blieb ausschließlich dem Befehl des Monarchen unterstellt. Es gab keine parlamentarische Mitwirkung oder Kontrolle. Daran änderte sich über 100 Jahre bis zum Ende des ersten Weltkriegs nichts. Die reformierte Armee schoss 1848/49 die demokratische Bewegung zusammen, woran die Denkmäler für den „badischen Feldzug" in Potsdam noch heute erinnern. Sie führte 1864, 1866 und 1870/71 die Kriege Bismarcks und Anfang des 20. Jahrhunderts die Kolonialkriege. Sie war Instrument des Griffs nach der Weltmacht 1914. Im Rückblick ist es schwer verständlich, wie man gerade an diese preußische Armee anknüpfen konnte. Vielleicht war es der Gegensatz zur DDR, die überraschend nationale Gefühle entdeckt und für ihre NVA die Befreiungskriege und deren militärische Führer auf den Schild gehoben hatte, der man diese Tradition aber nicht allein überlassen wollte. Vielleicht war es auch mehr ein Versuch, die massiven Bedenken der Soldatenverbände durch den Rückgriff auf eine militärisch unangefochtene Person und Tradition aufzufangen. Jedenfalls war dieser Rückgriff auf monarchische Zeiten kein sicherer Start in eine demokratische Gesellschaft. Das Ankommen in der Demokratie blieb Aufgabe der neuen Armee, die sich damit noch lange schwer tun sollte.

Allerdings muss man zugeben: Eine Anknüpfung an die demokratische Bewegung von 1847-49 hätte für die nach dem zweiten Weltkrieg gewünschte Bundeswehr erhebliche Probleme gebracht. Schon in den Offenburger Forderungen des Volkes vom wurden nämlich die „Beeidigung der Armee auf die Verfassung" und die Abschaffung des stehenden Heeres verlangt. Zwar war angesichts der technischen Entwicklung eine allgemeine Volksbewaffnung höchstens noch teilweise durch ein Milizsystem neben länger dienenden Kadern (wie in der Schweiz) denkbar und wurde auch diskutiert. Aber die Vereidigung auf die Verfassung wäre möglich gewesen, doch wollten das die Militärs nicht, wie sich in der Weimarer Republik gezeigt hatte. Der Ausweg, dass Soldaten geloben, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und Recht und Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, ließ nationalistische Deutungen zu und tat nur so, als sei der Rechtsstaat mit dem Grundgesetz gemeint. Recht und Freiheit eines Volkes sind jedoch etwas anderes als seine staatliche Verfassung. Zu Recht gilt das Grundgesetz für die gesamte Bevölkerung, auch die dänischen, friesischen, sorbischen und anderen Minderheiten. Es garantiert ebenso die Menschenrechte der hier lebenden Ausländer und enthält nicht zuletzt die Verpflichtung auf Völkerrecht und Frieden.

Der demokratische Beginn war allerdings, das darf man nicht übersehen, erschwert. Man musste auf Soldaten der Wehrmacht zurückgreifen und war damit auf sie angewiesen. Für führende Positionen wurden sie zwar von einem Gutachterausschuss überprüft, aber nur wenige wurden abgewiesen oder zogen ihre Bewerbungen zurück. In der Öffentlichkeit gab es selbst an diesen wenigen Abweisungen Kritik. Der Einfluss der Soldatenverbände und der für sie weithin das Wort führenden Generäle war so stark, dass sich Adenauer und Eisenhower veranlasst sahen, Ehrenerklärungen abzugeben, wonach die Wehrmacht nicht für die NS-Verbrechen verantwortlich war. Noch klarer formulierte es der erste Verteidigungsminister Blank, der davon sprach, dass die Wehrmacht sauber gewesen und nur politisch missbraucht worden sei. Diese Persilscheine waren die Voraussetzung für das Mitmachen der alten Soldaten. Merkwürdiger Weise spielte es keine Rolle, dass nach dem Gesetz über das Berufsbeamtentum in der NS-Zeit niemand mehr zum Offizier befördert werden durfte, dem seine Vorgesetzten nicht bescheinigten, dass er ein guter Nationalsozialist sei. Wie sehr die Wehrmacht, vor allem die militärische Führung, in die Verbrechen Hitlers involviert war, kam erst Jahrzehnte später im Zuge der umstrittenen Wehrmachtausstellung zu Tage. Um rasch die Bundeswehr aufbauen zu können, wollte man es zunächst lieber nicht zu genau wissen.

Nach den umstrittenen Anfängen ist es der Bundeswehr inzwischen weitgehend gelungen, Rückfälle in NS-Traditionen in Namen von Kasernen und Kriegsschiffen, in Traditionsecken mancher Einheiten und bei Treffen mit Traditionsverbänden zu beenden. Allerdings gab es darum manchmal noch nach Jahrzehnten heftige Auseinandersetzungen. Heute ist die Bundeswehr eine vom Parlament kontrollierte und von der Bundesregierung politisch geführte Armee, von der man höchstens als historische Reminiszenz sagen kann, dass sie ein Kind des Kalten Krieges und ein Enkel der Wehrmacht ist. Zu dieser Eindämmung falscher Traditionen haben sicher die Zusammenarbeit in der NATO, die Bildungsanforderungen an Offiziere, die nach und nach kritischer werdenden Traditionserlasse und die Begleitung durch die Presse und die gesamte Gesellschaft ebenso beigetragen wie die Regelungen der Inneren Führung und manche Gerichtsurteile. Auch von der Bundeswehr unterhaltene wissenschaftliche Institute haben zu wichtigen Erkenntnissen geholfen, insbesondere das Sozialwissenschaftliche Institut und das Militärgeschichtliche Forschungsamt. Hinzu kommt: Obwohl die Militärseelsorge der beiden großen Kirchen selbst stark von schon in der Wehrmacht tätigen Geistlichen und Offizieren geprägt wurde, hat sie ebenfalls manche nützliche Diskussion angestoßen und im lebenskundlichen Unterricht geholfen, die Bundeswehr in die demokratische Gesellschaft einzugliedern.

Zur Verharmlosung der Vergangenheit des deutschen Militärs gehörte - und das wird oft übersehen - schließlich die wegen des angestrebten Umfanges notwendige Entscheidung für die Wehrpflichtarmee. Wenn das Grundgesetz eine Wehrpflicht ermöglicht, ist Militärdienst etwas in einer Demokratie Normales. Wer in der NS-Zeit Soldat war, konnte sich fortan darauf berufen. Das entlastete ungeheuer und schob alle Schuld an den Verbrechen auf die politische Führung, sowie auf die SS und andere politische Einheiten. Soldaten hatten ja nur - und das gilt demnach als normal - zu gehorchen. Selbst für die verantwortlichen Generäle wurde diese Pflicht zum Gehorsam in Anspruch genommen. Dass einige von ihnen am 20. Juli 1944 putschten, war damit eigentlich schwer zu vereinbaren, wurde aber nach einiger Zeit sogar als weiteres Argument für die angeblich saubere Wehrmacht in Anspruch genommen. Es ist bis heute nicht klar, ob die Betonung der Wehrpflicht nicht bei manchen Befürwortern immer noch ähnliche Gründe der Entlastung von Verantwortung und Vergangenheit hat, obwohl längst international gilt, dass jeder einzelne Soldat für sein Handeln verantwortlich ist. Verbrechen sind auch in Uniform strafbar.

Wehrpflicht bis 1990

Die im Kalten Krieg von der NATO und für die NATO als notwenig erachtete große Armee hatte immer wieder Probleme mit ihrem Umfang. Fehlten Rekruten, wurde die Dienstzeit erhöht, waren die Jahrgänge so groß, dass nicht alle Wehrpflichtigen gebraucht wurden, korrigierte man entgegengesetzt, verkürzte die Dienstzeit und versuchte zeitweise sogar, nicht sofort Einberufene später zum Ausgleich schwächerer Jahrgänge heranzuziehen. Das Ziel war stets, den vorgesehenen Umfang etwa gleich zu halten. Dafür wurden auch andere Korrekturen vorgenommen. So schwankten bei den Musterungen die Ergebnisse, wer für „wehrdienstfähig" und wer für „nicht wehrdienstfähig" eingestuft wurde. Ob die Ergebnisse durch Erlasse oder nur durch das Wissen der Ärzte über zu viele oder zu wenige Wehrpflichtige beeinflusst wurden, wenn sie mal mehr, mal weniger tauglich schrieben, ist schwer zu sagen. Wahrscheinlich gab es alles, mal offen, wenn die ZDV 46/1 geändert wurde, mal nur über Besprechungen, mal mehr gefühlsmäßig. Weitere Möglichkeiten, die Zahlen zu beeinflussen, waren die Wehrdienstausnahmen und die Anerkennungen in den Verfahren der Kriegsdienstverweigerer, außerdem die Aufteilung der Armee auf länger dienende Zeit- und Berufssoldaten, kürzer dienende Freiwillige (SaM, später FWDL) und Wehrpflichtige, die nur Grundwehrdienst leisteten.

Wegen der unterschiedlich starken Geburtsjahrgänge und der daraus abgeleiteten unterschiedlichen Dienstzeiten gab es natürlich Kritik. Das ist ungerecht, dachten die, die längere Zeiten abzuleisten hatten. Aber diese Kritik lief ins Leere. So wie für Steuern und Abgaben jedes Jahr die gerade geltenden Gesetze maßgebend sind, so auch bei der Wehrpflicht. Freilich durfte aus Gründen der Akzeptanz in der Bevölkerung die Zahl der nicht Einberufenen nicht zu groß werden. Deshalb wurden Kommissionen zur Wehrstruktur von Seiten der Regierung eingesetzt. Der Bundestag hat vor allem darauf geachtet, dass die Begründung für verlangte Änderungen der Dienstzeiten auch stimmt. Als sich 1990 herausstellte, dass eine verlangte Dienstzeitverlängerung mit unrichtigen statistischen Angaben erwirkt worden war, musste diese zurück genommen werden. Im Wesentlichen konnten das Verteidigungsministerium, seine Bürokratie und die Generäle aber ihre Planungen stets durchsetzen, bis sich 1989/90 alles änderte.

Das Ende des Kalten Krieges - zuviel Wehrpflichtige

Der Zusammenbruch der Sowjetunion und die praktische Auflösung des Warschauer Paktes beendeten den Kalten Krieg. Jetzt standen auf einmal viel weniger Truppen im Osten der NATO gegenüber, manche bisher feindlichen Truppen wurden sogar Verbündete und stärkten die westliche Seite, andere wurden nicht mehr als Gefahr angesehen. Die Grenze der NATO wurde weit nach Osten verschoben. Die große bisherige Bundeswehr wurde nicht mehr gebraucht. Im 2 + 4 - Vertrag verpflichtete sich die Bundesrepublik zudem, die Bundeswehr zu verkleinern. Der erste Schritt dazu war eine kürzere Dienstzeit der Grundwehrdienstleistenden. Gleichzeitig wurde die NVA der DDR fast ganz abgewickelt. Aber für künftige Einberufungen standen im größer gewordenen Deutschland nun deutlich mehr Wehrpflichtige zur Verfügung. Hinzu kamen jetzt zahlreiche Aussiedler ins Land, deren Kinder die Geburtsjahrgänge verstärkten, und immer mehr wurden auch frühere Gastarbeiter eingebürgert, deren Söhne ebenfalls zusätzlich wehrpflichtig wurden. Im Ergebnis gab es von da an weit mehr Wehrpflichtige, als noch gebraucht wurden, so dass der Ersatzdienst der Kriegsdienstverweigerer auf einmal die Wehrpflicht stützen musste.

Seitdem ist die Wehrpflicht in der Diskussion, weil es an Wehrgerechtigkeit mangelt. Diesen Begriff hatte das Bundesverfassungsgericht 1978 geprägt und nicht nur festgestellt, dass auch eine Freiwilligenarmee zulässig ist. Es hatte vielmehr ausdrücklich festgelegt, dass dann, wenn die Bundeswehr von der Wehrpflicht Gebrauch macht, diese unter der Herrschaft des Artikels 3 GG (Gleichheit) steht. Dem aber entspricht die Einberufungspraxis derzeit nicht. Von ca. 440.000 jungen Männern eines Jahrganges wird jedes Jahr nur noch ein kleiner Teil gebraucht. Die Planung für das Jahr 2006 sieht vor, dass (ohne die Soldatinnen) zum Grundwehrdienst (W , zum freiwillig längeren Wehrdienst 15.800, als Zeit- und Berufssoldaten 11.900 einberufen werden. Hinzu kommen natürlich alle, die andere gesetzliche Dienste leisten, die auf den Wehrdienst angerechnet werden. Das sind vor allem anerkannte Kriegsdienstverweigerer, von denen voraussichtlich Zivildienst 85.000, FSJ oder FÖJ 5.000, andere Dienste im Ausland 1.000 leisten.

Schließlich gibt es noch andere gesetzliche Dienste, vor allem als Helfer im Katastrophenschutz 10.000, Polizist im Vollzugsdienst 1.500, zudem gibt es gesetzliche Dienstausnahmen, die voraussichtlich in Anspruch nehmen können 2.500. Zählt man alle gesetzlich vorgesehenen Dienste zusammen, ergibt das nur knapp 173.000 Wehrpflichtige, die der gesetzlichen Pflicht nachkommen oder von Gesetzes wegen freigestellt sind. Ihnen zuzurechnen sind alle, die nicht wehrdienstfähig sind. Es ist offensichtlich, dass das auf keinen Fall die Differenz zu den ca. 440.000 Wehrpflichtigen ausfüllt. Diese Zahl ergibt sich aus den zur Einberufung anstehenden Jahrgängen. Früher nicht einberufene Wehrpflichtige sind dabei nicht eingerechnet, sondern nur die neu zur Einberufung anstehenden. Geht man für die Berechnung der Tauglichen von der bisher langfristig üblichen Zahl von ca. 15% nicht Wehrdienstfähigen aus, wären von ca. 440.000 Wehrpflichtigen ca. 66.000 wegen fehlender Tauglichkeit nicht einberufbar. 173.000 + 66.000 ergibt 239.000 Wehrpflichtige und nicht 440.000. Über 200.000 bleiben übrig, für die kein Dienst geplant ist.

In den vergangenen Jahren wurden zwei Versuche unternommen, diese Zahl zu verringern. Die Zahl der im Jahr Gemusterten wurde mit 370.000 so niedrig angesetzt, dass ca. 70.000 Wehrpflichtige nicht gemustert werden, also auch nicht einberufen werden konnten und einfach aus der weiteren Statistik heraus fielen. Von den Gemusterten wurden zuletzt 46% als nicht wehrdienstfähig eingestuft. Das war offensichtlich willkürlich, denn selbst als in früheren Jahren zu viele Wehrpflichtige verfügbar waren, erreichte die (nach oben manipulierte) Zahl der nicht Wehrdienstfähigen nie auch nur ein Viertel der Gemusterten.

Die Zahlen belegen, dass die von Karlsruhe als Voraussetzung für eine Wehrpflicht geforderte Wehrgerechtigkeit nicht mehr gegeben ist. Das ist auch das Hauptargument der kleinen Fraktionen des Deutschen Bundestages gegen die Wehrpflicht. Theoretisch könnte man auf das Mittel zurückgreifen, das früher bei einem Überangebot an Wehrpflichtigen angewandt wurde, eine Verkürzung der Dienstzeit. Dagegen wird aber unwidersprochen von Militärs und Militärpolitikern angeführt, dass eine weitere Verkürzung der Dienstzeit militärisch sinnlos wäre und nicht in Frage komme.

Begründungen für die Wehrpflicht auch ohne Wehrgerechtigkeit

Trotz der Probleme mit der Wehrgerechtigkeit gibt es weiterhin die Wehrpflicht. Das bedarf besonderer Begründung. Als besonders wichtige Gründe für die Wehrpflicht werden angeführt:

1. Die Gewinnung länger dienender Freiwilliger aus der Truppe.

2. Die Verbindung der Bundeswehr mit der Gesellschaft.

3. Die Gefahr, dass eine Freiwilligenarmee zum Staat im Staate wird und die Demokratie gefährdet.

4. Die zu hohen Kosten einer Freiwilligenarmee nach Erfahrungen anderer Länder.

5. Die bewährte Praxis der Wehrpflichtarmee.

6. Eine Wehrpflichtarmee verhindere Kriegsabenteuer.

7. Ohne die Wehrpflicht müsse man weitere Standorte schließen.

8. An der Wehrpflicht hänge auch der Zivildienst, den man brauche.

9. Schließlich sei es gut, wenn junge Männer lernen, dass sie auch Pflichten haben.

Diese Begründungen sind deshalb zu prüfen.

1. Die Gewinnung länger dienender Freiwilliger aus der Truppe.

Die Werbung freiwilliger Soldatinnen und Soldaten erfolgt bisher durch besondere Wehrdienstberater, Schrifttum und andere PR-Aktivitäten. Ein Engpass für die Einstellung Freiwilliger sind die Annahmestellen, deren Kapazität zu gering ist. Manchmal wird sogar berichtet, dass abgewiesene Bewerber gesagt bekommen, sie könnten sich aus dem Grundwehrdienst heraus erneut bewerben. Das spricht dafür, dass es weniger an Bewerbern fehlt als viel mehr an der angemessenen Organisation zum Umgang mit Bewerbungen. Außerdem ist die Attraktivität der Bundeswehr nicht sehr hoch. Am besten schneiden die Offizierslaufbahnen durch das Angebot eines Studiums und die Unteroffizierslaufbahnen durch berufliche Angebote ab. Mannschaftslaufbahnen sind weniger attraktiv. Viel hängt deshalb davon ab, welche Angebote über den militärischen Dienst hinaus gemacht werden.

Vergleicht man die Vergütung von Soldaten und Polizisten, merkt man, dass der Mangel an Bewerbern für einfache Laufbahnen kein Wunder ist.

2. Die Verbindung der Bundeswehr mit der Gesellschaft.

Wie steht es um die Verbindung zur Gesellschaft? Immer wieder beschweren sich Soldaten über zu geringes Ansehen. Die Wehrpflicht soll dann helfen, die Verbindung zwischen der Bundeswehr und der Gesellschaft zu verbessern. Nach allem, was man an negativen Urteilen über die Bundeswehr hört, gehen diese vor allem auf die Bundeswehr selbst und die Berichte ehemaliger Soldaten zurück. Unkorrekte Behandlung Untergebener, Unfälle und negative Berichte über Vorgesetzte wirken sich aus. Dazu kommt natürlich die inhaltliche Kritik aller, die Militär generell oder auch nur die „Verteidigung am Hindukusch" ablehnen. Die Reaktion auf Proteste ist nicht immer geschickt, so dass manche Berichte darüber weitere negative Eindrücke vermitteln. Dass die mündlichen Berichte derjenigen, die auf Grund der Wehrpflicht Soldat werden mussten, hier helfen, ist zu bezweifeln. Vor allem werden sie nicht helfen sondern das Gegenteil bewirken, solange es keine Wehrgerechtigkeit gibt und die Einberufenen sich deshalb ungerecht benachteiligt fühlen.

3. Die Gefahr, dass eine Freiwilligenarmee zum Staat im Staate wird und die Demokratie gefährdet.

Die Sorge, dass eine deutsche Armee zum Staat im Staate werden könnte, kommt aus den Erfahrungen der Weimarer Republik und aus der Erinnerung an die Sonderstellung des Militärs in der Kaiserzeit. Insofern scheint sie berechtigt. Ihr ist aber institutionell auf doppelte Weise vorgebeugt. Die Bundeswehr untersteht nicht dem Bundespräsidenten wie früher dem Monarchen oder Reichspräsidenten sondern der Regierung, im Frieden dem Verteidigungsminister, im Krieg dem Bundeskanzler. Sie ist also schon dadurch parlamentarisch kontrolliert. Zusätzlich hat der Bundestag zwei Instrumente zur Kontrolle der Armee, die sich bisher als sehr wirksam erwiesen haben: Den Wehrbeauftragten und das Sonderrecht des Verteidigungsausschusses, als Untersuchungsausschuss tätig zu werden. Außerdem sind die Rechte der einzelnen Soldatinnen und Soldaten so geregelt, dass sie nicht aus der demokratischen Gesellschaft herausfallen. Unser Land ist nicht darauf angewiesen, dass die Wehrpflichtigen, also die untersten Befehlsempfänger, die Bundeswehr kontrollieren.

4. Die zu hohen Kosten einer Freiwilligenarmee nach Erfahrungen anderer Länder.

Häufig wird in Diskussionen über die Frage der Wehrstruktur gesagt, eine Freiwilligenarmee sei zu teuer, das bewiesen die Verbündeten, die von der Wehrpflicht abgerückt seien. Hier ist zweierlei zu sagen. Einmal haben Wirtschaftsprofessoren der Bundeswehruniversitäten in fachlichen Aufsätzen das Gegenteil vertreten. Obwohl die Professoren es durch die Nähe zur Armee und ihre ökonomische Fachkenntnis am besten wissen müssten, widersprechen ihnen manche Militärpolitiker. Anscheinend hängen die unterschiedlichen Berechnungen davon ab, welchen Umfang der Bundeswehr man annimmt. Geht man vom gleichen Umfang wie mit der Wehrpflicht aus, ist eine Armee Freiwilliger, die länger im Dienst sind, natürlich teurer, weil Freiwillige mehr als den Sold der Wehrpflichtigen erhalten. Geht man aber von gleicher Kampfkraft aus und berücksichtig, wie viel weniger Soldatinnen und Soldaten in einer Freiwilligenarmee jeweils in der Ausbildung sind, kann man mit einer wesentlich kleineren Bundeswehr rechnen und Geld sparen. Dass außerdem der große und teure Apparat der Wehrverwaltung für die Erfassung, Musterung und Einberufung der Wehrpflichtigen wegfällt, dürfte die Mehrkosten für Werbung übertreffen und auch zu Ersparnissen führen.

Zum Verweis auf Verbündete und ihre Schwierigkeiten nach dem Verzicht auf die Wehrpflicht ist zu sagen, dass alle angelsächsischen Staaten aus Gründen der individuellen Freiheit der Staatsbürger und wegen ihrer demokratischen Traditionen grundsätzlich im Frieden auf die Wehrpflicht verzichten. Anders ist es in Staaten wie Frankreich, Belgien oder den Niederlanden. In Frankreich und Belgien war es so, dass anfangs versucht wurde, den Umfang der Streitkräfte beizubehalten und die Soldaten nur wie wehrpflichtige Grundwehrdienstleistende zu besolden. Das hat natürlich nicht geklappt, denn wer sich für längere Zeit verpflichten und das freiwillig tun soll, hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung und wehrt sich zu Recht dagegen, unter Sozialhilfeniveau abzurutschen. Soldat kommt von Sold. In den Niederlanden scheint es dagegen keine Probleme gegeben zu haben. Bei der Frage nach den Kosten darf man nicht nur den Sold der einen und das Gehalt der anderen vergleichen und daraus schließen, dass Freiwillige das Vielfache kosten. Die wichtigsten Kosten von Soldaten sind nämlich die Kosten für Ausrüstung, Bewaffnung, Unterkünfte, andere Liegenschaften, soziale Absicherung etc. Die Besoldung ist nur ein kleiner Teil der tatsächlichen Kosten. Der Unterschied zwischen Freiwilligen und Wehrpflichtigen ist deshalb viel kleiner als beim Blick auf die Besoldung meist vermutet wird.

Berechtigt ist allerdings die Sorge, dass für Mannschaftslaufbahnen sich vor allem Freiwillige melden, die nicht gerade Spitzenleistungen versprechen. Das ist die Erfahrung anderer Staaten, die Freiwilligenarmeen haben. Aber in gewisser Weise gibt es das Problem schon jetzt. Während von den Zivildienstleistenden ca. 60% eine Hochschulreife haben, sind es unter den Soldaten viel weniger. Diese Beobachtung rechtfertigt die Wehrpflicht aber nicht, sondern ist eher ein Grund, über die Angebote an die Freiwilligen nachzudenken.

5. Die bewährte Praxis der Wehrpflichtarmee.

Wenn die anderen Argumente angezweifelt werden, kommt regelmäßig der Hinweis, die Wehrpflichtarmee habe sich bewährt. An diesem Satz stimmt fast nichts. Die Bundeswehr besteht längst ganz überwiegend aus Freiwilligen. Die wehrpflichtigen Grundwehrdienstleistenden (W 9) sind in einer Armee von 250.000 Soldatinnen und Soldaten nur noch 30.000, ein Achtel. Und von diesen ist wegen der kurzen Dienstzeit etwa die Hälfte jeweils in Ausbildung oder im Urlaub. Nimmt man die Freiwillig länger Dienenden (FWDL) hinzu, so sind es in der Statistik 25.000 mehr, also immer noch nur 55.000 von 250.000 Soldatinnen und Soldaten, nicht einmal ein Viertel der Bundeswehr. Wie es mit der Bewährung der Wehrpflicht ansonsten steht, kann man daran ablesen, dass in die Auslandseinsätze keine Wehrpflichtigen sondern nur Freiwillige entsandt werden. Und wenn an die Hilfe bei Flutkatastrophen erinnert wird, kann man nur antworten: Um Sandsäcke zu schleppen, muss man nicht schießen lernen.

6. Eine Wehrpflichtarmee verhindere Kriegsabenteuer.

Vor allem in der SPD wird manchmal argumentiert, die Wehrpflicht sei ein Schutz vor leichtfertigen Kriegen. Dieses Argument hat auf den ersten Blick viel für sich. Leider ist es inzwischen gleich doppelt widerlegt worden. Den Krieg gegen das ehemalige Jugoslawien hat die Bundesrepublik ohne Auftrag der Vereinten Nationen und auf Grund falscher Begründungen mitgemacht. In Afghanistan kämpfen KSK-Soldaten heimlich an der Seite der US-Army, auch das ohne Auftrag der Vereinten Nationen. In beiden Kriegen wurden und werden nur Freiwillige von der Bundeswehr eingesetzt. Wenn überhaupt eine Struktur des Militärs gegen Krieg hilft, dann scheint das begrenzte Personal der Freiwilligenarmee wirksamer zu sein. Jedenfalls wird seit einiger Zeit berichtet, dass die USA und Großbritannien Probleme bei der Werbung von Freiwilligen haben, weil der völkerrechtswidrige Krieg gegen den Irak die Bereitschaft, Soldat zu werden, beeinträchtigt. Darauf muss die politische Führung offenbar mehr Rücksicht nehmen als auf die Öffentlichkeit. Als Argument für eine Wehrpflichtarmee ist die Vermutung, sie biete eine höhere Schwelle gegen leichtfertige Kriegseinsätze, jedenfalls nicht geeignet.

7. Ohne die Wehrpflicht müsse man weitere Standorte schließen.

Eher als Lokalpolitik verständlich ist das Argument, bei einer weiteren Verkleinerung der Bundeswehr müssten weitere Standorte geschlossen werden. Sicher gibt jeder Bundeswehrstandort einigen Leuten Arbeit. Das gilt für einige Geschäfte, für Reinigungskräfte, für Imbisse, für Tankstellen, in gewissem Umfang vielleicht auch für Verkehrsbetriebe und andere. Aber gleichzeitig ist jeder Standort eine Belastung für den zivilen Bereich durch Lärm, Beschädigung von Straßen, Behinderungen des Verkehrs und ähnliches. Und im Übrigen ist die Bundeswehr schon teuer genug, sie kann sich nicht auch noch an lokaler Wirtschaftsförderung beteiligen. Wo bisher Standorte geschlossen wurden, hat es unterschiedliche Folgen gehabt. Manche Orte sind aufgeblüht, andere hatten Schwierigkeiten. Ihnen zu helfen, ist Sache der Konversionspolitik. Schwieriger sind die Folgen für die Soldaten und ihre Familien, wenn Standorte geschlossen werden. Das zwingt zu Umzügen oder Wochenendehen. Doch wird solche Mobilität auch immer häufiger in zivilen Dienstverhältnissen von den Angestellten verlangt, ist also keine Sonderbelastung.

8. An der Wehrpflicht hänge auch der Zivildienst, den man brauche.

Dass der Zivildienst von der Wehrpflicht abhängt, ist zutreffend. Aber der Zivildienst ist Ersatz für den Wehrdienst und nicht ein selbständiger Dienst, der eine Pflicht rechtfertigt. Er ist eingerichtet worden, um die Wehrpflicht zu stützen und hat nur darin seine Begründung. In den vergangenen Jahren ist er wegen der veränderten Musterungskriterien und der verkürzten Dienstzeit schon etwa halbiert worden. Das ist ohne große Probleme vor sich gegangen. Wer sich den Umfang der sozialen Dienste ansieht, wird schnell feststellen wie gering der Anteil des Zivildienstes ist. Deshalb ist auch ein weiterer Verzicht auf Zivildienstleistende möglich. Dabei darf man hinzufügen, dass dort, wo das Schwierigkeiten macht, der Zivildienst reguläre Arbeit verdrängt hat. Das aber darf von Gesetzes wegen und auch um der Klienten und der sozialen Berufe willen nicht sein.

9. Schließlich sei es gut, wenn junge Männer lernen, dass sie auch Pflichten haben.

Schließlich ist ein eher konservatives Argument für die Wehrpflicht, junge Menschen müssten lernen, dass sie auch Pflichten haben. Das ist schon wegen der allein Männer treffenden Wehrpflicht problematisch. Es ist auch schwer zu begründen, weil nur noch etwa die Hälfte der jungen Männer zum Wehr- oder Ersatzdienst herangezogen wird. Deshalb gibt es Vorschläge, eine allgemeine Dienstpflicht einzuführen. Die würde aber nicht nur gegen Artikel 12 GG verstoßen sondern auch gegen wichtige Deutschland bindende internationale Menschenrechtskonventionen. Außerdem gäbe es dafür weder sinnvolle Aufgaben noch das nötige Geld. Vor allem aber lernen junge Leute von klein auf, dass sie Pflichten haben, sobald sie nämlich in die Schule kommen. Schließlich ist die Frage der Pflicht eine gegenseitige. Wenn der Staat, wie es jetzt die Koalition diskutiert, den wehrpflichtigen Soldaten und den Zivildienstleistenden, die für neun Monate aus ihrer normalen Karriere herausgerissen werden, nicht einmal mehr das Entlassungsgeld für den Übergang zurück ins zivile Leben zahlen kann oder will, hat er kein Recht, den Zwang der Wehrpflicht aufrecht zu erhalten.

Ergebnis

Überblickt man die angeführten Argumente, wird deutlich, dass sie nicht geeignet sind, die Wehrpflicht trotz der eklatanten Ungleichheit bei der Heranziehung zum Wehr- oder Ersatzdienst zu begründen. Offensichtlich ist die Begründung nicht rational, sondern hängt an Gefühlen oder Ideologien.

Es war halt bisher so; und das hat doch funktioniert. Bedenkt man aber, was der kleine für die derzeitigen Aufgaben sowieso nicht einsetzbare Anteil Wehrpflichtiger kostet, ist schwer verständlich, dass nüchterne Überlegungen anscheinend keine Chance haben. Vielleicht sollen einfach Stellen in der Bundeswehr- und Zivildienstverwaltung erhalten bleiben, womöglich die Stellen derjenigen, die in der Frage der Dienstpflicht beraten? Dass sie für das bisherige System sind, wäre kein Wunder. Oder geht es um ein paar leitende Leute, die es in Ministerien und Oberbehörden zusätzlich gibt? Oder möchte man im Bündnis möglichst große Soldatenzahlen melden, um mehr Gewicht zu haben? Eine nachvollziehbare Begründung für die Wehrpflicht ist bisher jedenfalls nicht auszumachen, und eventuelle heimliche Gründe erfährt man nicht. So bleiben die Ungerechtigkeit der fehlenden Wehrgerechtigkeit und die unzureichenden Argumente, mit denen sie trotzdem begründet wird, ein Grund, auch für die Bundesrepublik zu fordern, dass an die Stelle der Pflicht zum Wehr- oder Ersatzdienst Freiwilligkeit gesetzt wird, für die Bundeswehr wie für alle sozialen, ökologischen und Friedensdienste. Freiwilligkeit aber kann man fördern durch angemessene Bezahlung und ansprechende Bedingungen für die Tätigkeit. Nicht die Naturalleistung eines erzwungenen Dienstes wie Frondienst im Mittelalter ist für unsere moderne Welt angemessen sondern allein Freiwilligkeit.

26. November 2005

Das Memorandum erscheint in der Ausgabe 4/2005 der Zeitschrift „Forum Pazifismus" und in gekürzter Fassung in der Frankfurter Rundschau am .

Zum Verfasser: Ulrich Finckh, Pfarrer i. R., war drei Jahrzehnte Vorsitzender der Zentralstelle KDV und Mitglied im Beirat für den Zivildienst des jeweils zuständigen Ministeriums.

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