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Wehr-Ungerechtigkeit dem Verfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt

Das Verwaltungsgericht Köln hat am K 8564/04) einen Einberufungsbescheid zum Grundwehrdienst ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht um die Klärung der Frage gebeten, ob die im Oktober 2004 in das Gesetz aufgenommenen Wehrdienstausnahmen mit der Verfassung vereinbar sind. VG Köln 8 K 8564/04 im Wortlaut.

Das Verwaltungsgericht setzt sich auch detailliert mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom (BVerwG 6 C 9/04) auseinander, in der das Bundesverwaltungsgericht die Einberufungspraxis der Bundeswehrverwaltung zwar für "objektiv rechtswidrig" erklärte, aber trotzdem fand, dass die Einberufung des Klägers zu Recht ergangen sei. Presseerklärung des Gerichts / BVerwG 6 C 9/04 im Wortlaut

Zu dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht war es gekommen, weil das Verwaltungsgericht Köln am K 154/04) einen Einberufungsbescheid zur Bundeswehr mit dem Hinweis auf die bestehende Wehrungerechtigkeit aufgehoben (VG Köln 8 K 154/04 im Wortlaut) und das Verteidigungsministerium gegen diese Entscheidung das Bundesverwaltungsgericht angerufen hatte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in einem ähnlich gelagerten Fall am BvR 821/04) erklärt, dass eine Verfassungsbeschwerde zur Frage der Wehrgerechtigkeit weder "unzulässig" noch "offensichtlich unbegründet" sei (BVerfG 2 BvR 821/04 im Wortlaut)). Damals konnte die Sache aber aus anderen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen werden.

Unmittelbar nach bekannt werden der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Januar 2005 gab es eine erste Stellungnahme der Präsidentin der Zentralstelle KDV, die im Evangelischen Pressedienst wiedergegeben wurde. Inzwischen liegt eine ausführliche Analyse der Entscheidungen durch die Zentralstelle KDV vor.

Auch die Fachpresse diskutiert die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Der Kölner Rechtsanwalt Bernward Münster hat im Deutschen Verwaltungsblatt vom 15. Juni 2005 (Seite 784 ff.) eine Anmerkung zu der Entscheidung unter dem Titel "Willkür und Wehrgerechtigkeit bei Einberufung von Wehrpflichtigen" veröffentlicht.

Wie sich die Wehrgerechtigkeit heute darstellt, erläutert eine Statistik, die die Einberufungsjahrgänge von 2004 bis 2014 in den Blick nimmt. Auch zukünftig werden nur 13 % eines Jahrgangs Wehrdienst leisten können, von den für die Bundeswehr nach Abzug aller denkbaren Ausnahmen zur Verfügung Stehenden wird nur jeder Zweite tatsächlich einberufen werden.

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