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Freie Zivildienstplätze

Das Bundesamt für den Zivildienst hat auf Anregung der Zentralstelle KDV einen Zivildienstbörse eingerichtet, in der alle tatsächlich zu besetzenden Zivildienstplätze zu finden sind. Es kann nach verschiedenen Kriterien gesucht werden.

Wenn Sie auf Plätze, die in Wirklichkeit gar nicht frei sind, oder auf Falschinformationen stossen, informieren Sie uns bitte per darüber.

Hier geht es zu der Seite des Bundesamtes für den Zivildienst mit der Zivildienstplatzsuchmaschine:

Weitere wichtige Hinweise:

2. Januar 2006

Das aktuelle Einplanungsverfahren für den Zivildienst

Wer als Kriegsdienstverweigerer anerkannt ist, muss sich überlegen, wie er mit dem Zivildienst umgehen will. Eine Automatismus „Kriegsdienstverweigerung Pfeil Zivildienst" gibt es nicht mehr.

Zum Hintergrund:

Der Bundesminister der Verteidigung geht nach seine Statistiken davon aus, dass bis 2010 jeweils etwa 120.000 Wehrpflichtige für den Grundwehrdienst zur Verfügung stehen. Davon sollen bis 2010 jeweils einberufen werden:

Jahr

2006

2007

2008

2009

2010

Verfügbar für Wehrdienst

120.000

120.000

120.000

120.000

120.000

Einberufungen Wehrdienst

59.300

56.400

56.400

56.400

56.400

CDU/CSU und SPD haben 2005 im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sich die „Durchführung des Zivildienstes auch in Zukunft nach den für die Wehrpflicht geltenden Regelungen“ richtet. „Es soll auch geprüft werden, ob eine weitere Verbesserung der Wehr- und Einberufungsgerechtigkeit ermöglicht werden kann.“ Das kann nur bedeuten, dass zum Zivildienst nicht mehr Kriegsdienstverweigerer einberufen werden sollen als zum Grundwehrdienst.

Da weniger als die Hälfte der Wehrpflichtigen verweigern, stehen pro Jahr rund 100.000 Kriegsdienstverweigerer für den Zivildienst zur Verfügung. Einberufungsgerechtigkeit im Verhältnis zu den Wehrdienstpflichtigen und vor allem die Anwendung der gleichen Regelungen wie beim Wehrdienst führen zu folgenden Zahlen

Jahr

2006

2007

2008

2009

2010

Anerkannte KDV

100.000

100.000

100.000

100.000

100.000

Einberufungen Zivildienst

59.300

56.400

56.400

56.400

56.400

Schon mit der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer weist das Bundesamt darauf hin, dass die Einberufung zum Zivildienst zum nächstmöglichen Termin vorgesehen ist. Diese Auskunft sagt nicht mehr als die Auskunft nach der Musterung „Sie stehen für den Wehrdienst zur Verfügung.“ Ob tatsächlich eine Einberufung erfolgen soll, ist zu diesem Zeitpunkt noch völlig offen. Einige Zeit nach der Anerkennung verschickt das Bundesamt mehr so genannte „Ankündigungen der Heranziehung zum Zivildienst“ als Einberufungen vorgenommen werden können. Das heißt, nicht jeder, der eine Ankündigung erhält, kann auch tatsächlich einberufen werden.

Das „Ankündigungsritual“ des Bundesamtes besteht aus vier Schritten:

  1. „Ankündigung der Heranziehung zum Zivildienst“ mit zwei Monaten Zeit für die Platzsuche;
  2. Erstes Ermahnungsschreiben, nun einen Zivildienstplatz innerhalb von vier Wochen vorzuschlagen;
  3. Zweites Ermahnungsschreiben;
  4. Einberufung von Amts wegen – aber eigentlich nur, wenn die Planzahlen noch nicht erfüllt sind. Bisher wurden die Planzahlen aber immer mit Freiwilligen erreicht. Manchmal erfolgen einige Zwangseinberufungen „als abschreckende Beispiele“.

Wie kann der einzelne Kriegsdienstverweigerer mit diesen Eckdaten umgehen?

  1. Wer Zivildienst leisten möchte, kann das tun. Freie Plätze gibt es genügend, ebenso Geld, um jeden, der einen entsprechenden Vorschlag macht, auch zum gewünschten Termin einzuberufen.
  2. Wer Dienstausnahmen geltend machen kann, wessen Arbeitsplatz durch eine mögliche Einberufung gefährdet wird oder wer außergewöhnliche Ausbildungsplanungen hat, sollte auf die erste „Ankündigung der Heranziehung zum Zivildienst“ reagieren und die besonderen Umstände dem Bundesamt gegenüber geltend machen. In vielen Fällen hilft das Bundesamt mit Zurückstellungen und Nichtheranziehungszusagen. Informationen dazu gibt es vom Bundesamt für den Zivildienst, von der Zentralstelle KDV und über unsere Hotline.
  3. Wer weiterarbeiten oder studieren möchte, sollte diesen Weg weiterverfolgen, die Ankündigungsschreiben des Bundesamtes für den Zivildienst weitgehend ignorieren (der Einberufungsbescheid selbst darf natürlich nicht ignoriert werden) und sich bei unserer Hotline melden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst einen Zivildienstplatz zu suchen. Im Gegenteil: Das Zivildienstgesetz sagt sogar: „Der Dienstpflichtige kann nicht verlangen, zum Dienst an einem bestimmten Ort herangezogen zu werden.“ Außerdem ist es gesellschaftlich sehr wünschenswert, wenn Ausbildungen möglichst schnell abgeschlossen und Arbeitsplätze nicht gefährdet werden. Jeder Politiker beschwört das geradezu.
  4. Wer von Amts wegen einberufen wird – weil die Planzahlen wider Erwarten nicht mit Freiwilligen erreicht werden –, kann Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid einlegen. Sollte es keine Gründe für einen erfolgreichen Widerspruch geben, kann man sich einen anderen Zivildienstplatz suchen und um Umeinberufung oder Versetzung bitten. Dieser Bitte wird in aller Regel entsprochen. Wer zwangsweise einberufen wird, kann sich umgehend an unsere Hotline wenden.
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